Immobilien zum Mieten in Föritztal
0 Immobilien werden in Föritztal zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Föritztal – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Föritztal
Wer eine Wohnung mietet, mietet in einem der 19 Ortsteile – Föritz, Neuhaus-Schierschnitz, Judenbach, Heubisch oder einem der Dörfer dazwischen – nicht in einem Markt mit landesrechtlicher Mietpreisbremse. Thüringen hat die Bremse auf Erfurt und Jena begrenzt und dort bis 31. Dezember 2027 verlängert. Für Neuverträge in dieser Gemeinde gilt sie nicht: Die Anfangsmiete darf die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als zehn Prozent übersteigen, soweit nicht andere Vorschriften greifen. Auch die abgesenkte Kappungsgrenze der beiden großen Städte greift hier nicht. Im Bestand bleibt es bei der gesetzlichen Grenze des BGB: höchstens 20 Prozent in drei Jahren, und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Das ist der Rahmen, in dem Vermieter und Mieter vor Ort verhandeln – ohne zusätzliche Landesdeckelung.
Quelle: Land Thüringen; Mietpreisbremse Erfurt Jena
Quelle: Gesetze im Internet; Kappungsgrenze BGB
Ohne Mietspiegel: Vergleichsmiete anders belegen
Ein Mietspiegel der Gemeinde liegt nicht vor. Gemeinden unter 50.000 Einwohnern müssen keinen erstellen. Will der Vermieter die Miete im laufenden Vertrag anheben, muss er das Verlangen nach § 558a BGB begründen: mit mindestens drei Vergleichswohnungen, einem Sachverständigengutachten oder – soweit vorhanden – einem Spiegel einer vergleichbaren Gemeinde. Für Mieter heißt das: Jede Erhöhung prüfen, nicht pauschal unterschreiben. Neuverträge ohne Bremse richten sich nach dem, was beide Seiten vereinbaren; ein Spiegel als Orientierung fehlt. Die Gemeindeverwaltung in Neuhaus-Schierschnitz führt keinen Mietspiegel und keine Mietdatenbank. Auskunft zu öffentlich gefördertem Wohnraum gibt der Landkreis, nicht das Rathaus.
Quelle: Gesetze im Internet; Mieterhöhung begründen
Wohnberechtigungsschein kommt vom Kreis, nicht vom Rathaus
Wer eine Sozialwohnung beziehen will, braucht einen Wohnberechtigungsschein nach § 19 Thüringer Wohnraumfördergesetz. Zuständig für diese Gemeinde ist das Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, Sachgebiet Soziales und Existenzsicherung, Telefon 03675 871-404, E-Mail poststelle@lkson.de. Die Gemeinde selbst stellt den Schein nicht aus. Der WBS gilt ein Jahr, berechtigt zur Bewerbung um eine belegungsgebundene Wohnung, weist aber keine konkrete Wohnung zu. Nur in Thüringen ausgestellte Scheine gelten für Thüringer Sozialwohnungen. Die Gebühr liegt nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung zwischen 10 und 25 Euro. Formulare (Antrag, Einkommenserklärungen ThürBau III a und III b) stehen auf der Kreis-Seite. Ob und wie viele gebundene Wohnungen in den Ortsteilen frei sind, klärt man mit dem Kreis und dem jeweiligen Vermieter, nicht mit einer städtischen Wohnungsvergabe.
Quelle: Landkreis Sonneberg; Wohnberechtigungsschein
Kein Bewohnerparkausweis, Stellplatz am Haus zählt
Bewohnerparkzonen mit eigenem Ausweis sind im Gemeindegebiet nicht ausgewiesen. Wer mietet, parkt auf dem Grundstück, im Hof oder im öffentlichen Straßenraum nach der StVO – ohne kommunale Parklizenz. In den Ortsteilen gibt es keine Parkscheinautomaten der Gemeinde. Anliegerpflichten zur Straßenreinigung stehen in der Satzung über die Straßenreinigung vom 6. März 2024; das ist keine Parkgebühr, aber eine Pflicht, die im Mietverhältnis oft auf die Hausordnung durchschlägt. Die ordnungsbehördliche Verordnung vom 9. Dezember 2019 erfasst öffentliche Straßen, Plätze und Anlagen. Wer ohne eigenen Stellplatz mietet, sollte im Vertrag klären, ob ein Hofplatz mitvermietet ist – in den Dörfern ist das oft entscheidender als eine Parkuhr.
Quelle: Gemeinde Föritztal; Straßenreinigung und Ordnung
Bundesland Thüringen:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 % (seit 1. Januar 2024)
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur bestimmte Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht
Zusätzliche Info zum Bundesland Thüringen:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Finanzministerium Thüringen; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land Thüringen; Mietpreisbremse
- Grundsteuerreform Bundesmodell — Quelle: Finanzministerium Thüringen; Grundsteuer
Häufige Fragen zum Mieten in Föritztal
- Gilt in Föritztal die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvertragsmiete mehr als 10 Prozent über der Vergleichsmiete liegen?
Nein. Das Land hat die Mietpreisbremse auf Erfurt und Jena begrenzt und dort bis 31. Dezember 2027 verlängert. Für Wohnungen in dieser Gemeinde gilt die Bremse nicht.
- Wie hoch ist die Kappungsgrenze bei einer Mieterhöhung?
- Gilt hier die abgesenkte Kappung aus Erfurt und Jena?
Es gilt die gesetzliche Grenze des BGB: höchstens 20 Prozent in drei Jahren, und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte Landes-Kappung der beiden großen Städte Erfurt und Jena gilt hier nicht.
- Gibt es einen Mietspiegel der Gemeinde?
- Womit muss der Vermieter eine Erhöhung begründen?
Nein, ein Mietspiegel liegt nicht vor. Eine Erhöhung im Bestand muss der Vermieter nach § 558a BGB mit Vergleichswohnungen, Gutachten oder einem Spiegel einer vergleichbaren Gemeinde begründen.
- Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?
- Stellt das Rathaus in Neuhaus-Schierschnitz den WBS aus?
Beim Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, Sachgebiet Soziales, Telefon 03675 871-404. Die Gemeinde stellt den Schein nicht aus. Er gilt ein Jahr, die Gebühr liegt zwischen 10 und 25 Euro. Nur thüringische Scheine gelten für Sozialwohnungen im Land.
- Gibt es ein Wohnungsamt der Gemeinde, das Wohnungen vergibt?
Nein. Die Gemeinde hat keine städtische Wohnungsvergabe. Belegungsgebundene Wohnungen laufen über den WBS des Landkreises und den jeweiligen Vermieter. Für Obdachlosenunterkünfte gibt es eine eigene Satzung der Gemeinde; das ist kein allgemeiner Wohnungsmarkt.
- Bekomme ich als Mieter einen Parkausweis?
- Gibt es Anwohnerparken in den Ortsteilen?
Nein. Es gibt keine Bewohnerparkzonen. Im Mietvertrag sollte stehen, ob ein Hof- oder Stellplatz mitvermietet ist. Öffentliches Parken richtet sich nach der StVO.
- Zahlt die Gemeinde die Kita, wenn ich nur miete?
- Gilt die Gebührensatzung auch für Mieter-Familien?
Ja, die Gebührensatzung gilt unabhängig vom Eigentum an der Wohnung. Eltern zahlen nach der Satzung vom 17. Mai 2022, geändert am 19. Januar 2026, soweit nicht Landesrecht den Beitrag in der Zeit vor dem Schulanfang ausnimmt. Anmeldung über die jeweilige Einrichtung.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden