Immobilien zum Mieten in Weimar - Thür
0 Immobilien werden in Weimar - Thür zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Weimar - Thür – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Weimar
Weimar steht nicht unter der Mietpreisbremse; die Thüringer Verordnung erfasst nur Erfurt und Jena (bis 31. Dezember 2027). Bei Bestandserhöhungen gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren — keine abgesenkte 15-Prozent-Regel. Wer kauft, zahlt landesweit 5 % Grunderwerbsteuer; als Mieter betrifft Sie das nur indirekt beim späteren Eigentum.
Quelle: Land Thüringen; Mietpreisbremse StädteQuelle: Finanzministerium Thüringen; Grunderwerbsteuer
Wie prüfen Sie eine Mieterhöhung?
Orientierung liefert der einfache Mietspiegel Weimar 2025 (Anpassung zum 31. Dezember 2025, veröffentlicht 18. März 2026). Die neue Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten und höchstens 20 % über der Miete vor drei Jahren liegen. Ohne Mietpreisbremse gibt es bei Neuvermietung keinen gesetzlichen 10-Prozent-Deckel über der Vergleichsmiete.
Quelle: Stadt Weimar; Mietspiegel Orientierung
Brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Für eine belegungsgebundene Sozialwohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) nach § 19 ThürWoFG. Der Schein weist die Einkommensberechtigung nach, weist aber keine Wohnung zu und gilt in der Regel ein Jahr; für Thüringer Sozialwohnungen zählen nur in Thüringen ausgestellte Scheine. Antrag bei der zuständigen Stelle der kreisfreien Stadt Weimar.
Quelle: Stadt Weimar; Wohnberechtigungsschein
Was kostet Bewohnerparken?
In ausgewiesenen Bewohnerparkzonen benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis — auch als Mieter, sofern Sie dort gemeldet sind und kein Privatstellplatz vorhanden ist. Die Gebühr beträgt ab dem 22. Mai 202590 € pro Jahr (zwei Jahre möglich für 180 €). Ein freier Platz vor der Tür ist nicht garantiert.
Quelle: Stadt Weimar; Bewohnerparkausweis
Bundesland Thüringen:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 % (seit 1. Januar 2024)
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur bestimmte Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht
Zusätzliche Info zum Bundesland Thüringen:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Finanzministerium Thüringen; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land Thüringen; Mietpreisbremse
- Grundsteuerreform Bundesmodell — Quelle: Finanzministerium Thüringen; Grundsteuer
Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Weimar
- Gilt in Weimar die Mietpreisbremse?
- Ist Weimar angespannter Wohnungsmarkt?
- Darf die Neuvertragsmiete die Vergleichsmiete um 10 Prozent übersteigen?
Nein. Die Thüringer Mietpreisbegrenzungsverordnung gilt nur für Erfurt und Jena (verlängert bis zum 31. Dezember 2027). Weimar ist darin nicht ausgewiesen — bei Neuvermietung gibt es hier keinen gesetzlichen 10-Prozent-Deckel über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Weimar?
- Sind Mieterhöhungen auf 15 Prozent begrenzt?
- Wie stark darf die Miete in drei Jahren steigen?
Es gilt die bundesweite Standard-Kappungsgrenze: Die Nettokaltmiete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen (§ 558 Abs. 3 BGB). Eine abgesenkte Grenze von 15 % gibt es in Weimar nicht, weil die Stadt nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt per Verordnung ausgewiesen ist. Parallel darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.
- Gibt es in Weimar einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich den Mietspiegel Weimar 2025?
- Ist der Weimarer Mietspiegel qualifiziert?
Ja. Die Stadt führt einen einfachen Mietspiegel gemäß § 558c BGB; er wurde von Mieterverein und Hauseigentümervereinigung anerkannt. Die aktuelle Fassung ist zum Stichtag 31. Dezember 2025 angepasst und seit dem 18. März 2026 als PDF auf der Stadtseite abrufbar.
Quelle: Stadt Weimar; Mietspiegel 2025Quelle: Stadt Weimar; Mietspiegel PDF
- Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein in Weimar?
- Brauche ich einen WBS für eine Sozialwohnung?
- Wie lange gilt der WBS in Thüringen?
Für belegungsgebundene Sozialwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) nach § 19 ThürWoFG. Antrag bei der zuständigen Stelle der kreisfreien Stadt Weimar. Der Schein weist die Einkommensberechtigung nach, weist aber keine Wohnung zu und wird in der Regel für ein Jahr erteilt; für Thüringer Sozialwohnungen zählen nur in Thüringen ausgestellte Scheine.
- Ab wann ist die Kita in Weimar beitragsfrei?
- Was zahlen Mieterfamilien für die Kita?
- Kann das Jugendamt den Elternbeitrag übernehmen?
In den letzten 24 Monaten vor dem regulären Schuleintritt entfällt der Elternbeitrag (ThürKigaG) — ohne Extra-Antrag; Verpflegung bleibt. Davor setzen die Träger Beiträge fest. Bei geringem Einkommen prüft das Amt für Familie und Soziales auf Antrag eine Übernahme.
Quelle: Stadt Weimar; Kita BeiträgeQuelle: Stadt Weimar; Kita Ermäßigung
- Was kostet der Bewohnerparkausweis für Mieter in Weimar?
- Brauche ich als Mieter einen Parkausweis?
- Gibt es Bewohnerparken ohne eigenen Stellplatz?
In Bewohnerparkzonen brauchen auch Mieter einen Ausweis, wenn sie dort gemeldet sind und kein Privatstellplatz vorhanden ist. Die Gebühr beträgt ab dem 22. Mai 202590 € pro Jahr. Antrag digital oder postalisch bei der Straßenverkehrsbehörde; ein freier Platz ist nicht garantiert.
- Wie ist die ÖPNV-Anbindung für Mieter in Weimar?
- Reicht der CityTarif für den Alltag?
- Komme ich ohne Auto nach Erfurt?
Im Stadtgebiet gilt der VMT-CityTarif; Stadtbusse fahren im Liniennetz der Stadtwirtschaft Weimar. Für Pendeln nach Erfurt oder Jena nutzen Sie den Verbundtarif (CityRegio) bzw. Regionalbahn — oft ohne eigenes Auto im Alltag machbar, je nach Lage und Schichtzeiten.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden