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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Alzey – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Beim Immobilienkauf in Alzey zahlen Sie in Rheinland-Pfalz 5 % Grunderwerbsteuer auf die Gegenleistung (meist den Kaufpreis). Für Mieterinnen und Mieter gilt seit dem 8. Oktober 2025 die Mietpreisbremse im Landkreis Alzey-Worms — für Käufer vor allem als Hinweis auf die Marktlage, nicht als Kaufnebenkosten.
Quelle: Finanzministerium RLP; GrunderwerbsteuerQuelle: Haufe; Mietpreisbremse Alzey-Worms
Zu den 5 % Steuer kommen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz; die Höhe hängt vom Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab. Zuständig für Eintragungen ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Alzey (Schlossgasse 32). Ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts erfolgt keine Eigentumsumschreibung.
Quelle: Amtsgericht Alzey; Grundbuchamt
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Rheinland-Pfalz das wertabhängige Bundesmodell: Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. In Alzey beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 520 % und der Grundsteuer A 480 % (Beschluss Ende 2024, aufkommensnah). Das ist kein Verkaufspreis Ihres Objekts.
Quelle: Stadt Alzey; Grundsteuer Hebesätze
Der Stadtrat beschloss am 1. September 2025 die kommunale Wärmeplanung; sie erlangte am 4. September 2025 Rechtskraft. Geplant sind unter anderem Wärmenetz-Maßnahmen im Osten und am Kalkofen — als Orientierung für Sanierung und Heizungstausch, ohne Zwang zu einem bestimmten System. Förderberatung zu Eigentum und Modernisierung läuft über die Kreisverwaltung Alzey-Worms (öffentliche Wohnraumförderung / ISB).
Quelle: Stadt Alzey; WärmeplanungQuelle: Kreis Alzey-Worms; Wohnraumförderung
Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:
In Rheinland-Pfalz beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % der Gegenleistung (in der Regel des Kaufpreises), seit dem 1. März 2012. Die Steuer entsteht mit wirksamem Erwerbsvorgang; ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein.
Neben der Grunderwerbsteuer (5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an; die genaue Höhe hängt von Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab. Bei Wohnimmobilien gelten für Maklerprovisionen die bundesweiten Regeln (u. a. hälftige Teilung, sofern ein Makler eingeschaltet ist). Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein.
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Alzey (Schlossgasse 32, 55232 Alzey). Notarinnen und Notare übermitteln Eintragungsanträge; Privatpersonen beantragen Auszüge schriftlich oder persönlich und müssen ein berechtigtes Interesse darlegen.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt das wertabhängige Bundesmodell: Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. In Alzey liegen die Hebesätze bei 520 % (Grundsteuer B) und 480 % (Grundsteuer A). Das ist kein Verkaufspreis Ihres Grundstücks.
Der Stadtrat beschloss am 1. September 2025 die kommunale Wärmeplanung (Rechtskraft 4. September 2025). Geplant bzw. geprüft sind unter anderem Wärmenetze im Alzeyer Osten und am Kalkofen. Der Plan ist eine strategische Orientierung bis 2045 — kein automatischer Anschlusszwang für Ihr Gebäude.
Das Land Rheinland-Pfalz fördert über die ISB unter anderem selbst genutzten Wohnraum und Modernisierung. Beratung und Antragsverfahren für den Kreis laufen über die Kreisverwaltung Alzey-Worms (öffentliche Wohnraumförderung). Förderbedingungen und Kontingente ändern sich — vor Kauf oder Sanierung frühzeitig anfragen.
Ja — das Familienbudget nach dem Umzug hängt stark von den Betreuungskosten ab. Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zur Einschulung ist die Kita-Betreuung in Rheinland-Pfalz beitragsfrei; Verpflegung und Beiträge für unter Zweijährige bzw. Hort können bleiben.
Am Bahnhof Alzey verbinden RE 13 und RB 31 regelmäßig mit Mainz; RB 35 führt nach Worms und Bingen. Es gelten RNN- bzw. VRN-Tarife. Für die Lagewahl lohnt der Blick auf Takt und Umstieg zur gewünschten Arbeitsadresse.
Ja: Seit dem 8. Oktober 2025 gilt die Mietpreisbremse im Landkreis Alzey-Worms bis Ende 2029. Für Kapitalanleger begrenzt sie Neuvertragsmieten; Bestandserhöhungen bleiben bei bis zu 20 % in drei Jahren (keine 15-Prozent-Kappung). Keine Rechtsberatung — im Einzelfall prüfen.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden