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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Büdelsdorf – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Büdelsdorf kauft, rechnet mit gesplitteten Hebesätzen der neuen Grundsteuer ab 2025: 430 % für Wohngrundstücke und 790 % für Nichtwohngrundstücke, Grundsteuer A 295 %. Der Grundsteuerwert ist die Grundlage des Messbetrags und nicht der Verkaufspreis. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz.
Quelle: Stadt Büdelsdorf; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Büdelsdorf; Hebesatzsatzung
Die Steuer wird vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Den Eigentumswechsel zeigen Sie der Stadt an, wenn der Käufer zeitnah in die Zahlung eintreten soll.
Quelle: Stadt Büdelsdorf; Grundsteuer Fälligkeit
Das Grundbuch führt das Amtsgericht Rendsburg, Königstraße 17. Büdelsdorf gehört zum Gerichtsbezirk. Einsicht bekommen Sie nur mit berechtigtem Interesse, zum Beispiel als Eigentümer oder als Gläubiger einer Grundschuld. Ein bloßes Kaufinteresse reicht dafür nicht.
Quelle: Amtsgericht Rendsburg; GerichtsbezirkQuelle: Amtsgericht Rendsburg; GrundbuchamtQuelle: Land SH; Grundbuch Büdelsdorf
Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses für den Kreis Rendsburg-Eckernförde lesen Sie über BORIS im Digitalen Atlas Nord. Die Zonenwerte sind eine Orientierung und ersetzen kein Verkehrswertgutachten.
Quelle: Gutachterausschüsse SH; Bodenrichtwerte
Für die erstmalige Herstellung gilt die Erschließungsbeitragssatzung vom 3. April 2017. Die Straßenbaubeitragssatzung stammt vom 3. Februar 2014; der fünfte Nachtrag datiert vom 18. März 2024. Ob für ein Grundstück noch Beiträge offen sind, klären Sie vor dem Kauf im Bauamt. Für den historischen Ortskern gilt zusätzlich die Gestaltungssatzung vom 22. März 2024.
Quelle: Stadt Büdelsdorf; Ortsrecht Beiträge
Das förmliche Sanierungsgebiet Hollerstraße-West steht mit Satzung vom 5. Januar 2009 im Ortsrecht; die Stadtvertretung hatte es am 11. Dezember 2008 beschlossen. Verkauf, Teilung und bestimmte Bauvorhaben brauchen dort eine Genehmigung der Stadt. Im Grundbuch kann ein Sanierungsvermerk stehen.
Quelle: Stadt Büdelsdorf; SanierungssatzungQuelle: Stadt Büdelsdorf; Sanierungsvermerk
Ausgleichsbeträge beteiligen Eigentümer an der Bodenwertsteigerung durch die Sanierung; die Höhe hängt vom Einzelfall ab. Ob für Ihr Grundstück noch ein Betrag offen ist, klärt das Bauamt.
Quelle: Stadt Büdelsdorf; Ausgleichsbetrag
Den Wärmeplan hat die Stadt als Projektträgerin abgeschlossen. Er begründet keinen Anschlusszwang. Ein bestehendes Netz der Stadtwerke SH liegt im Baugebiet Brandheide-Ost. Ob die Adresse anschließbar ist, erfahren Sie im Kundenzentrum Rendsburg.
Quelle: Stadt Büdelsdorf; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke SH; Fernwärme Brandheide-Ost
Zusätzliche Info zum Bundesland Schleswig-Holstein:
Die Stadt setzt nach der Grundsteuerreform ab 2025 430 % für Wohngrundstücke und 790 % für Nichtwohngrundstücke an (Grundsteuer B). Die Grundsteuer A liegt bei 295 %. Der Grundsteuerwert ist die Grundlage des Messbetrags und nicht der Verkaufspreis. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz. Fällig wird die Steuer am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Quelle: Stadt Büdelsdorf; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Destatis via Grundradar; Hebesatz B 2025
Es gilt der Satz aus dem Bundesland-Block der Ortsbeschreibung (6,5 %).
Das Amtsgericht Rendsburg, Königstraße 17. Büdelsdorf liegt im Gerichtsbezirk. Einsicht gibt es nur bei berechtigtem Interesse. Ein bloßes Kaufinteresse reicht nicht.
Quelle: Amtsgericht Rendsburg; GerichtsbezirkQuelle: Amtsgericht Rendsburg; GrundbuchamtQuelle: Land SH; Grundbuch Büdelsdorf
Aktuelle Zonenwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss für den Kreis Rendsburg-Eckernförde über BORIS im Digitalen Atlas Nord. Die Werte sind eine Orientierung und kein Verkehrswertgutachten.
Für die erstmalige Herstellung gilt die Erschließungsbeitragssatzung vom 3. April 2017. Die Straßenbaubeitragssatzung wurde mit dem fünften Nachtrag vom 18. März 2024 geändert. Ob für Ihr Grundstück Beiträge offen sind, klären Sie vor dem Kauf im Bauamt. Für den historischen Ortskern gilt die Gestaltungssatzung vom 22. März 2024.
Ja, das Gebiet ist förmlich festgesetzt (Satzung vom 5. Januar 2009, Beschluss der Stadtvertretung am 11. Dezember 2008). Verkauf, Teilung und bestimmte Bauvorhaben brauchen eine Genehmigung der Stadt. Im Grundbuch kann ein Sanierungsvermerk stehen. Ausgleichsbeträge beteiligen Eigentümer an der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung. Ob für Ihr Grundstück noch ein Betrag offen ist, klärt das Bauamt.
Quelle: Stadt Büdelsdorf; Sanierungsgebiet Hollerstraße-WestQuelle: Stadt Büdelsdorf; Sanierungssatzung
Ein Netz der Stadtwerke SH liegt im Baugebiet Brandheide-Ost. Ob Ihre Adresse anschließbar ist, klärt das Kundenzentrum in Rendsburg. Der Wärmeplan der Stadt ist abgeschlossen und begründet keinen Anschlusszwang.
Quelle: Stadtwerke SH; Fernwärme Brandheide-OstQuelle: Stadt Büdelsdorf; Wärmeplanung
Das hängt von der Adresse ab. Büdelsdorf liegt an der Obereider. Die Überflutungstiefe lesen Sie in den Hochwassergefahrenkarten des Landes für Flusshochwasser in der Flussgebietseinheit Eider. Die Karten ersetzen keine Prüfung des einzelnen Grundstücks.
Quelle: Stadt Büdelsdorf; ObereiderQuelle: Land SH; Hochwasser EiderQuelle: Umweltportal SH; Hochwassergefahrenkarten
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden