Einfamilienhaus zum Kauf in 24259 Westensee | Lütt Immobilien Kiel | Provisionsfrei für Kaufende


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Rendsburg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Beim Immobilienkauf in Rendsburg fallen in Schleswig-Holstein 6,5 % Grunderwerbsteuer an — einer der höchsten landesweiten Sätze. Zusätzlich planen Sie Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz ein. Beim Mieten gilt hier keine Mietpreisbremse.
Quelle: Land Schleswig-Holstein; GrunderwerbsteuerQuelle: Land Schleswig-Holstein; GrESt-VerfahrenQuelle: Deutscher Mieterbund; Mietpreisbremse
Ab der Erhebung nach neuem Recht (Reform ab 2025) gilt in Schleswig-Holstein das wertabhängige Bundesmodell: Das Finanzamt setzt den Grundsteuerwert und Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz. Für 2026 beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B in Rendsburg 638 % (Grundsteuer A: 418 %).
Quelle: Stadt Rendsburg; Hebesatz 2026Quelle: Land Schleswig-Holstein; Grundsteuer Ablauf
Grundbucheintragungen für Rendsburg bearbeitet das Amtsgericht Rendsburg (Königstraße 17). Anträge auf Eigentumsumschreibung und Belastungen laufen über Notar und Grundbuchamt; die Stadt verweist im Bürgerservice auf diese Zuständigkeit.
Quelle: Amtsgericht Rendsburg; GrundbuchQuelle: Stadt Rendsburg; Grundbucheintragung
Die kommunale Wärme-Kälte-Planung lag Ende 2024 vor und dient als Orientierung für Heizungswechsel und Sanierung — ohne Pflicht zum Netzanschluss. In Hoheluft wird ein Nahwärmenetz vorbereitet; Details und Termine stehen auf der Klimaschutz-Seite der Stadt.
Quelle: Stadt Rendsburg; Wärmeplanung
Zusätzliche Info zum Bundesland Schleswig-Holstein:
In Schleswig-Holstein — und damit in Rendsburg — beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel der Kaufpreis). Der Satz gilt seit dem 1. Januar 2014. Zuständig für die Veranlagung sind die zentralen Finanzämter Pinneberg und Rendsburg.
Quelle: Land Schleswig-Holstein; GrunderwerbsteuerQuelle: Land Schleswig-Holstein; GrESt-Zuständigkeit
Neben der Grunderwerbsteuer (6,5 %) fallen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an (Größenordnung oft rund 1,5–2 % des Kaufpreises, einzelfallabhängig). Beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern wird die Maklerprovision in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt (Bestellerprinzip).
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Schleswig-Holstein das wertabhängige Bundesmodell. Die Stadt Rendsburg hat für 2026 den Hebesatz der Grundsteuer B auf 638 % festgesetzt (Grundsteuer A: 418 %). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an.
Quelle: Stadt Rendsburg; Hebesatz 2026Quelle: Land Schleswig-Holstein; Grundsteuerreform
Zuständig ist das Amtsgericht Rendsburg, Königstraße 17, 24768 Rendsburg. Es führt das Grundbuch für Grundstücke im Gerichtsbezirk und nimmt Eigentums- und Belastungseintragungen vor.
Quelle: Amtsgericht Rendsburg; GrundbuchQuelle: Stadt Rendsburg; Grundbucheintragung
Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse Schleswig-Holstein sind kostenfrei im DigitalerAtlasNord (DANord / VBORIS) einsehbar. Sie sind Durchschnittswerte je Zone — kein Verkehrswert Ihres konkreten Grundstücks. Schriftliche Auszüge erteilt die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.
Quelle: Gutachterausschüsse SH; BodenrichtwerteQuelle: DANord; Bodenrichtwertkarte
Die kommunale Wärme-Kälte-Planung lag Ende 2024 vor und hilft bei der Einschätzung künftiger Heizoptionen. Für Hoheluft wird ein Nahwärmenetz vorbereitet. Der Plan allein begründet keinen Anschlusszwang — prüfen Sie den konkreten Standort und aktuelle Infos der Stadt bzw. Stadtwerke SH.
Quelle: Stadt Rendsburg; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke SH; Wärmeplanung
Nein — städtische Kita-Plätze sind beitragspflichtig. Regelgebühren richten sich nach Alter und Stunden (z. B. ab drei Jahren bei acht Stunden 226,40 €/Monat). Geschwisterermäßigung und Sozialstaffel sind möglich; Anmeldung über das KitaPortal SH.
Nein, in Schleswig-Holstein und damit in Rendsburg gilt keine Mietpreisbremse. Bei Neuvermietung gibt es keine landesrechtliche Deckelung auf 10 % über der Vergleichsmiete. Für Bestandserhöhungen bleibt die Kappungsgrenze bei 20 % in drei Jahren.
Quelle: Deutscher Mieterbund; MietpreisbremseQuelle: Land Schleswig-Holstein; Kappungsgrenze
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden