Immobilien zum Kaufen in Bad Kissingen

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Das Wichtigste zum Kaufen in Bad Kissingen

Beim Immobilienkauf in Bad Kissingen fallen in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer an — bundesweit einer der niedrigsten Sätze. Zum Vergleich Mietrecht vor Ort: Es gilt keine Mietpreisbremse (Stadt nicht in der MiSchuV); Bestandserhöhungen bleiben bei 20 % Kappung in drei Jahren.

Quelle: LfSt Bayern; GrunderwerbsteuerQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage

Kaufnebenkosten und Grundbuchamt vor Ort

Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer planen Sie Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz ein. Ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein. Zuständig ist das Grundbuchamt des Amtsgerichts Bad Kissingen (Maxstraße 27).

Quelle: LfSt Bayern; Unbedenklichkeit KaufQuelle: Amtsgericht Bad Kissingen; Grundbuchamt

Neue Grundsteuer: bayerisches Flächenmodell

Ab 2025 gilt die neue Grundsteuer nach der Reform. Bayern nutzt ein wertunabhängiges Flächenmodell (Äquivalenzbeträge aus Grundstücks- und Gebäudeflächen — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz; den aktuellen Satz und Ihren Bescheid erfragen Sie beim städtischen Steueramt.

Quelle: Grundsteuer Bayern; FlächenmodellQuelle: Stadt Bad Kissingen; Grundsteuer Hinweis

Heizungswahl nach Wärmeplan-Areal

Der Stadtrat hat die Wärmeplanung am 11. Februar 2026 abgeschlossen. Weite Teile des Stadtgebiets gelten als dezentral (Wärmepumpe & Co.); Nahwärmeverdichtung betrifft vor allem die ehemalige Kaserne. Prüfen Sie vor dem Kauf die Areal-Karte bei Stadtwerken/Stadt — ohne Anschlusszwang aus dem Plan selbst.

Quelle: Stadt Bad Kissingen; Wärmeplanung Areale

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen für Käuferinnen und Käufer in Bad Kissingen

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Bad Kissingen?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in Bayern?
  • Wann ist die Grunderwerbsteuer fällig?

In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer regelmäßig 3,5 % der Gegenleistung (meist des Kaufpreises). Sie entsteht mit wirksamem Kaufvertrag und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig.

Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer

  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
  • Was kosten Notar und Grundbuch?
  • Brauche ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Neben der Grunderwerbsteuer (3,5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an. Ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Zahlung der Grunderwerbsteuer trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein. Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein.

Quelle: LfSt Bayern; Unbedenklichkeit Kauf

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Bad Kissingen?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
  • Kann ich einen Grundbuchauszug beantragen?

Zuständig ist das Grundbuchamt des Amtsgerichts Bad Kissingen, Maxstraße 27. Notarinnen und Notare leiten Eintragungsanträge weiter. Privatpersonen beantragen Auszüge bei berechtigtem Interesse; elektronischer Rechtsverkehr ist freigeschaltet.

Quelle: Amtsgericht Bad Kissingen; Grundbuchamt

  • Wie funktioniert die neue Grundsteuer in Bad Kissingen?
  • Was ist das bayerische Flächenmodell?
  • Wer setzt den Hebesatz fest?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell (Äquivalenzbeträge — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz. Den aktuellen Hebesatz und Ihren Bescheid erfragen Sie beim Steueramt der Stadt Bad Kissingen.

Quelle: Grundsteuer Bayern; FlächenmodellQuelle: Stadt Bad Kissingen; Grundsteuer Hinweis

  • Wo finde ich den Bodenrichtwert für ein Grundstück?
  • Was ist BORIS-Bayern?
  • Wer setzt die Bodenrichtwerte fest?

Amtliche Bodenrichtwerte ermittelt der Gutachterausschuss beim Landratsamt Bad Kissingen. Abruf u. a. über BORIS-Bayern bzw. den BayernAtlas. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter unbebauten Bodens — kein Kaufpreis Ihres Objekts.

Quelle: Landkreis Bad Kissingen; GutachterausschussQuelle: BORIS-Bayern; Bodenrichtwerte

  • Was bedeutet die Wärmeplanung für den Hauskauf?
  • Liegt mein Haus im Nahwärmenetz?
  • Wann wurde der Wärmeplan beschlossen?

Seit dem Stadtratsbeschluss vom 11. Februar 2026 ist die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen. Weite Areale sind dezentral ausgerichtet; Nahwärmeverdichtung betrifft vor allem die ehemalige Kaserne. Der Plan ist Orientierung ohne Anschlusszwang — prüfen Sie die Areal-Karte vor dem Heizungswechsel.

Quelle: Stadt Bad Kissingen; Wärmeplanung ArealeQuelle: Stadtwerke Bad Kissingen; Wärmelösung

  • Gibt es Förderungen für Eigentum oder Sanierung?
  • Hilft die Wohnraumförderung beim Kauf?
  • Wo bekomme ich eine Förderberatung?

Staatliche Wohnraumförderung (u. a. Erwerb/Neubau von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, Wohnraumanpassung) läuft über das Landratsamt Bad Kissingen bzw. die zuständigen Landesprogramme. Vor Antrag ein Informationsgespräch mit den nötigen Unterlagen vereinbaren.

Quelle: Landkreis Bad Kissingen; Wohnraumförderung

  • Lohnt sich Wohnen in Bad Kissingen trotz Pendeln nach Würzburg?
  • Wie ist die Bahnverbindung?
  • Was bringt der NVM-Tarif?

Seit dem 1. Januar 2025 gilt der NVM-Verbundtarif: ein Ticket für Bus und Bahn Richtung Würzburg und in die Region. Der Bahnhof Bad Kissingen ist der Bahnanschluss; ob sich Pendeln lohnt, hängt von Ihrer Arbeitslage und Taktung ab — prüfen Sie den aktuellen Fahrplan.

Quelle: NVM; Landkreis Bad KissingenQuelle: Mobil KG; NVM-Beitritt

  • Was gilt bei Kita-Beiträgen für Kauf-Familien?
  • Wie melde ich einen Kita-Platz an?
  • Gilt der bayerische Zuschuss?

Trägerbeiträge sind gestaffelt; Bayern bezuschusst Kindergartenbeiträge mit 100 € pro Kind und Monat ab dem entsprechenden Kindergartenjahr bis zur Einschulung. Plätze vormerken Sie über das Elternportal Little Bird der Stadt.

Quelle: STMAS Bayern; Kita-BeitragszuschussQuelle: Stadt Bad Kissingen; Kita-Anmeldung

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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