Immobilien zum Kaufen in Bad Kissingen
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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Bad Kissingen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Kaufen in Bad Kissingen
Beim Immobilienkauf in Bad Kissingen fallen in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer an — bundesweit einer der niedrigsten Sätze. Zum Vergleich Mietrecht vor Ort: Es gilt keine Mietpreisbremse (Stadt nicht in der MiSchuV); Bestandserhöhungen bleiben bei 20 % Kappung in drei Jahren.
Quelle: LfSt Bayern; GrunderwerbsteuerQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage
Kaufnebenkosten und Grundbuchamt vor Ort
Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer planen Sie Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz ein. Ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein. Zuständig ist das Grundbuchamt des Amtsgerichts Bad Kissingen (Maxstraße 27).
Quelle: LfSt Bayern; Unbedenklichkeit KaufQuelle: Amtsgericht Bad Kissingen; Grundbuchamt
Neue Grundsteuer: bayerisches Flächenmodell
Ab 2025 gilt die neue Grundsteuer nach der Reform. Bayern nutzt ein wertunabhängiges Flächenmodell (Äquivalenzbeträge aus Grundstücks- und Gebäudeflächen — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz; den aktuellen Satz und Ihren Bescheid erfragen Sie beim städtischen Steueramt.
Quelle: Grundsteuer Bayern; FlächenmodellQuelle: Stadt Bad Kissingen; Grundsteuer Hinweis
Heizungswahl nach Wärmeplan-Areal
Der Stadtrat hat die Wärmeplanung am 11. Februar 2026 abgeschlossen. Weite Teile des Stadtgebiets gelten als dezentral (Wärmepumpe & Co.); Nahwärmeverdichtung betrifft vor allem die ehemalige Kaserne. Prüfen Sie vor dem Kauf die Areal-Karte bei Stadtwerken/Stadt — ohne Anschlusszwang aus dem Plan selbst.
Quelle: Stadt Bad Kissingen; Wärmeplanung Areale
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutz nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- BayBO Solar nur Soll — Quelle: Gesetze Bayern; BayBO Solar
Häufige Fragen für Käuferinnen und Käufer in Bad Kissingen
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Bad Kissingen?
- Welcher GrESt-Satz gilt in Bayern?
- Wann ist die Grunderwerbsteuer fällig?
In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer regelmäßig 3,5 % der Gegenleistung (meist des Kaufpreises). Sie entsteht mit wirksamem Kaufvertrag und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig.
- Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
- Was kosten Notar und Grundbuch?
- Brauche ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Neben der Grunderwerbsteuer (3,5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an. Ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Zahlung der Grunderwerbsteuer trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein. Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein.
- Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Bad Kissingen?
- Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
- Kann ich einen Grundbuchauszug beantragen?
Zuständig ist das Grundbuchamt des Amtsgerichts Bad Kissingen, Maxstraße 27. Notarinnen und Notare leiten Eintragungsanträge weiter. Privatpersonen beantragen Auszüge bei berechtigtem Interesse; elektronischer Rechtsverkehr ist freigeschaltet.
- Wie funktioniert die neue Grundsteuer in Bad Kissingen?
- Was ist das bayerische Flächenmodell?
- Wer setzt den Hebesatz fest?
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell (Äquivalenzbeträge — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz. Den aktuellen Hebesatz und Ihren Bescheid erfragen Sie beim Steueramt der Stadt Bad Kissingen.
Quelle: Grundsteuer Bayern; FlächenmodellQuelle: Stadt Bad Kissingen; Grundsteuer Hinweis
- Wo finde ich den Bodenrichtwert für ein Grundstück?
- Was ist BORIS-Bayern?
- Wer setzt die Bodenrichtwerte fest?
Amtliche Bodenrichtwerte ermittelt der Gutachterausschuss beim Landratsamt Bad Kissingen. Abruf u. a. über BORIS-Bayern bzw. den BayernAtlas. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter unbebauten Bodens — kein Kaufpreis Ihres Objekts.
Quelle: Landkreis Bad Kissingen; GutachterausschussQuelle: BORIS-Bayern; Bodenrichtwerte
- Was bedeutet die Wärmeplanung für den Hauskauf?
- Liegt mein Haus im Nahwärmenetz?
- Wann wurde der Wärmeplan beschlossen?
Seit dem Stadtratsbeschluss vom 11. Februar 2026 ist die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen. Weite Areale sind dezentral ausgerichtet; Nahwärmeverdichtung betrifft vor allem die ehemalige Kaserne. Der Plan ist Orientierung ohne Anschlusszwang — prüfen Sie die Areal-Karte vor dem Heizungswechsel.
Quelle: Stadt Bad Kissingen; Wärmeplanung ArealeQuelle: Stadtwerke Bad Kissingen; Wärmelösung
- Gibt es Förderungen für Eigentum oder Sanierung?
- Hilft die Wohnraumförderung beim Kauf?
- Wo bekomme ich eine Förderberatung?
Staatliche Wohnraumförderung (u. a. Erwerb/Neubau von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, Wohnraumanpassung) läuft über das Landratsamt Bad Kissingen bzw. die zuständigen Landesprogramme. Vor Antrag ein Informationsgespräch mit den nötigen Unterlagen vereinbaren.
- Lohnt sich Wohnen in Bad Kissingen trotz Pendeln nach Würzburg?
- Wie ist die Bahnverbindung?
- Was bringt der NVM-Tarif?
Seit dem 1. Januar 2025 gilt der NVM-Verbundtarif: ein Ticket für Bus und Bahn Richtung Würzburg und in die Region. Der Bahnhof Bad Kissingen ist der Bahnanschluss; ob sich Pendeln lohnt, hängt von Ihrer Arbeitslage und Taktung ab — prüfen Sie den aktuellen Fahrplan.
Quelle: NVM; Landkreis Bad KissingenQuelle: Mobil KG; NVM-Beitritt
- Was gilt bei Kita-Beiträgen für Kauf-Familien?
- Wie melde ich einen Kita-Platz an?
- Gilt der bayerische Zuschuss?
Trägerbeiträge sind gestaffelt; Bayern bezuschusst Kindergartenbeiträge mit 100 € pro Kind und Monat ab dem entsprechenden Kindergartenjahr bis zur Einschulung. Plätze vormerken Sie über das Elternportal Little Bird der Stadt.
Quelle: STMAS Bayern; Kita-BeitragszuschussQuelle: Stadt Bad Kissingen; Kita-Anmeldung
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden