Immobilien zum Mieten in Bad Kissingen
0 Immobilien werden in Bad Kissingen zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Bad Kissingen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Bad Kissingen
Bad Kissingen steht nicht unter der Mietpreisbremse: In der MiSchuV Bayern (ab 1. Januar 2026) fehlt die Stadt in der Gemeindeliste. Neuvertragsmieten unterliegen damit nicht der bundesweiten Bremsen-Obergrenze; im Bestand gilt die Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Beim späteren Kauf wären in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer fällig.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
Woran Sie Neuvertrag und Erhöhung messen
Ohne Mietpreisbremse dürfen Vermieter bei Neuabschluss die Miete freier ansetzen — Grenzen setzen weiterhin BGB und der Mietvertrag (Index-/Staffelmiete ausgenommen von der Kappung). Für Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gilt die 20- %-Kappung in drei Jahren. Einen amtlichen Mietspiegel gibt die Stadt nicht heraus.
Quelle: Gesetze Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Stadt Bad Kissingen; Mietspiegel Hinweis
WBS: Stadt oder Landratsamt?
Für geförderte Mietwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Im Stadtgebiet Bad Kissingen ist die Stadtverwaltung (Bauverwaltung) zuständig; im übrigen Landkreis das Landratsamt. Eine zentrale Zuweisung von Sozialwohnungen erfolgt im Kreis nicht — Sie suchen mit dem Schein selbst.
Quelle: Landkreis Bad Kissingen; Wohnberechtigung
Was Familien bei der Kita zahlen
Träger erheben gestaffelte Elternbeiträge; der Freistaat bezuschusst Kindergartenbeiträge mit 100 € pro Kind und Monat ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei wird, bis zur Einschulung — ohne eigenen Elternantrag, wenn die Einrichtung den Zuschuss weitergibt. Plätze vormerken Sie über das Elternportal Little Bird der Stadt.
Quelle: STMAS Bayern; Kita-BeitragszuschussQuelle: Stadt Bad Kissingen; Kita-Anmeldung
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutz nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- BayBO Solar nur Soll — Quelle: Gesetze Bayern; BayBO Solar
Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Bad Kissingen
- Gilt in Bad Kissingen die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvertragsmiete frei vereinbart werden?
- Steht Bad Kissingen in der MiSchuV?
Nein. Die Stadt ist in der Anlage zur MiSchuV Bayern (in Kraft seit 1. Januar 2026, bis 31. Dezember 2029) nicht aufgeführt. Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) gilt hier daher nicht; allgemeine Mieterschutzregeln des BGB bleiben unberührt.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Gesetze Bayern; Mieterschutzverordnung
- Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
- 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
- Gilt die abgesenkte Kappung?
Es gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB). Die abgesenkte Grenze von 15 % greift nur in ausgewiesenen angespannten Gebieten — Bad Kissingen gehört laut MiSchuV nicht dazu.
- Gibt es in Bad Kissingen einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Hat die Stadt einen qualifizierten Mietspiegel?
Nein. Die Stadt stellt klar, dass sie wegen zu geringer Einwohnerzahl keinen qualifizierten Mietspiegel erstellen kann. Für Vergleichsmiete und Erhöhungspraxis bleiben andere Begründungswege nach BGB (Vergleichswohnungen, Sachverständige, Auskünfte).
- Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?
- Wer ist für Sozialwohnungen zuständig?
- Stadt oder Landratsamt?
Im Stadtgebiet Bad Kissingen: Stadtverwaltung (Bauverwaltung, Rathausplatz 4). Im übrigen Landkreis: Landratsamt Bad Kissingen. Eine Zuweisung von Sozialwohnungen erfolgt im Kreis nicht — mit dem WBS suchen Sie selbst.
- Was kosten Kita-Plätze — und wie funktioniert die Anmeldung?
- Gilt der 100-Euro-Zuschuss?
- Little Bird Anmeldung?
Elternbeiträge setzt der jeweilige Träger gestaffelt nach Buchungszeit fest. Bayern bezuschusst Kindergartenbeiträge mit 100 € pro Kind und Monat (ab dem Kindergartenjahr nach dem dritten Geburtstag bis zur Einschulung). Vormerkung über Little Bird; Verpflegung bleibt oft zusätzlich.
Quelle: STMAS Bayern; Kita-BeitragszuschussQuelle: Stadt Bad Kissingen; Kita-Anmeldung
- Wie ist die ÖPNV-Anbindung für den Mietalltag?
- Kann ich mit einem Ticket nach Würzburg?
- Was ist der NVM?
Seit 1. Januar 2025 sind Stadt und Landkreis im NVM (Nahverkehr Mainfranken): ein Tarif für Bus und Bahn in der Region, inkl. Verbindungen nach Würzburg. Für Mieter ohne Auto ist der Bahnhof der zentrale Umsteigepunkt.
- Wird die Grundsteuer auf Mieter umgelegt?
- Steht die Grundsteuer in den Nebenkosten?
- Gilt das auch nach der Reform 2025?
Die neue Grundsteuer (Reform ab 2025, in Bayern Flächenmodell) darf der Vermieter über die Betriebskosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Vereinbarung, bleibt sie beim Eigentümer. Den Hebesatz setzt die Stadt; Details stehen im Bescheid.
Quelle: Grundsteuer Bayern; FlächenmodellQuelle: Stadt Bad Kissingen; Grundsteuer Hinweis
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden