Immobilien zum Mieten in Bad Kreuznach

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Das Wichtigste zum Mieten in Bad Kreuznach

Bad Kreuznach steht nicht unter der rheinland-pfälzischen Mietpreisbremse; bei Neuverträgen fehlt die gesetzliche 10- %-Deckelung über der Vergleichsmiete. Im laufenden Vertrag gilt die bundesweite Kappungsgrenze: höchstens 20 % Erhöhung in drei Jahren (bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete). Wer später kauft, plant mit 5 % Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz.

Quelle: Finanzministerium RLP; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Finanzministerium RLP; Grunderwerbsteuer

Wozu dient der Mietspiegel 2025?

Die Stadt veröffentlicht einen einfachen Mietspiegel, gültig seit 1. Juli 2025. Er orientiert bei Neuabschluss und bei Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete — ohne die schärfere Mietpreisbremse anderer RLP-Städte. PDF und Erläuterungen finden Sie auf der Mietspiegel-Seite der Stadt.

Quelle: Stadt Bad Kreuznach; Mietspiegel 2025

Wann brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen) benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Haushaltseinkommen die Grenzen einhält. In Bad Kreuznach beantragen Sie ihn bei der Stadtverwaltung (Bauverwaltung); Anträge sind online und schriftlich möglich. Die Vermittlung der Wohnung bleibt Ihre Aufgabe.

Quelle: Stadt Bad Kreuznach; Wohnberechtigungsschein

Was zahlen Familien für die Kita?

In Rheinland-Pfalz ist der Kitabesuch ab dem zweiten Geburtstag bis zum Schuleintritt beitragsfrei (§ 26 KiTaG), sofern die Einrichtung im Bedarfsplan steht. Für unter Zweijährige und Hort fallen einkommensabhängige Beiträge an; Verpflegung ist gesondert zu zahlen. Zuständig im Stadtgebiet ist das Stadtjugendamt Bad Kreuznach.

Quelle: Kreis Bad Kreuznach; Kita-BeiträgeQuelle: Stadt Bad Kreuznach; Kindertagesstätten

Bundesland Rheinland-Pfalz:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Mietpreisbegrenzungsverordnung (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine Installationspflicht (PV-ready)

Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:

Häufige Fragen zum Mieten in Bad Kreuznach

  • Gilt in Bad Kreuznach die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete nur 10 Prozent über Vergleichsmiete liegen?
  • Ist Bad Kreuznach angespannter Wohnungsmarkt laut RLP?

Nein. Die aktuelle Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz listet Bad Kreuznach nicht. Die gesetzliche Deckelung der Neuvertragsmiete auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete greift hier nicht. Orientierung für die Vergleichsmiete liefert der städtische Mietspiegel.

Quelle: Finanzministerium RLP; Mietpreisbremse Kulisse

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
  • Dürfen Bestandsmieten um 20 Prozent in drei Jahren steigen?
  • Gibt es die abgesenkte 15-Prozent-Kappung?

Es gilt die bundesweite Standard-Kappungsgrenze: höchstens 20 % in drei Jahren, und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte 15- %-Grenze der RLP-Kappungsgrenzenverordnung gilt nur in ausdrücklich ausgewiesenen Gemeinden — Bad Kreuznach gehört nicht dazu.

Quelle: Land RLP; Kappungsgrenzenverordnung

  • Gibt es einen Mietspiegel für Bad Kreuznach?
  • Wo finde ich den Mietspiegel 2025?
  • Seit wann gilt der aktuelle Mietspiegel?

Ja. Die Stadt stellt einen einfachen Mietspiegel bereit, gültig seit 1. Juli 2025. Er hilft bei der Einschätzung der ortsüblichen Nettokaltmiete und bei Erhöhungsverlangen. Download und Erläuterungen stehen auf der Mietspiegel-Seite der Stadt.

Quelle: Stadt Bad Kreuznach; Mietspiegel 2025Quelle: Stadt Bad Kreuznach; Mietspiegel PDF

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?
  • Brauche ich einen WBS für Sozialwohnungen?
  • Wer stellt den WBS in Bad Kreuznach aus?

Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Einkommen die Grenzen einhält. Zuständig ist die Stadtverwaltung Bad Kreuznach (Bauverwaltung); Antrag persönlich, schriftlich oder online über das Bürgerservice-Portal.

Quelle: Stadt Bad Kreuznach; Wohnberechtigungsschein

  • Darf der Vermieter die Grundsteuer auf mich umlegen?
  • Steht die neue Grundsteuer in den Nebenkosten?

Ja — wenn der Mietvertrag die Grundsteuer als Betriebskosten vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt sie beim Eigentümer. Seit der Reform (ab 2025) gelten in Bad Kreuznach differenzierte Hebesätze; der Zahlbetrag steht im Bescheid des Eigentümers und kann in die Abrechnung einfließen.

Quelle: Stadt Bad Kreuznach; Grundsteuer Hebesätze

  • Was kostet die Kita für Mieter-Familien?
  • Ab wann ist die Kita beitragsfrei?

Ab dem zweiten Geburtstag bis zur Einschulung ist die Kita in Rheinland-Pfalz beitragsfrei (Bedarfsplan-Einrichtung). Unter zwei Jahren und im Hort gelten einkommensabhängige Beiträge; Verpflegung ist extra. Ansprechpartner im Stadtgebiet: Stadtjugendamt Bad Kreuznach.

Quelle: Kreis Bad Kreuznach; Kita-Beiträge

  • Lohnt sich Pendeln mit dem ÖPNV nach Mainz?
  • Welcher Verbund gilt für Bus und Bahn?

Für Viele ja: Der RE 3 im RNN fährt stündlich nach Mainz; ein Verbundticket deckt oft Bus und Bahn. Prüfen Sie Takt und Umstiege vor dem Mietvertrag — besonders wenn Sie ohne Auto einziehen.

Quelle: RNN; Verbund

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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