Immobilien zum Mieten in Bad Sooden-Allendorf

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Das Wichtigste zum Mieten in Bad Sooden-Allendorf

Wer in Bad Sooden-Allendorf mietet, trifft auf einen kleinen Markt ohne die Sonderregeln der hessischen Gebietskulisse. Die Stadt steht nicht auf der Liste der 49 Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt. Deshalb gilt hier keine Mietpreisbremse bei der Wiedervermietung, und die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren greift nicht. Bei Mieterhöhungen im Bestand bleibt es bei der bundesüblichen Grenze von 20 % in drei Jahren. Auf der Satzungsseite der Stadt ist kein Mietspiegel veröffentlicht; Vermieter müssen eine Erhöhung anders begründen, typischerweise mit mindestens drei Vergleichswohnungen oder einem Gutachten. Das ändert nichts daran, dass Wohnungen in der Kernstadt und in den Ortsteilen unterschiedlich nachgefragt werden — Lage an der Werra, Nähe zu Kita und Bahnhof zählen im Alltag oft mehr als eine Tabelle.

Quelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung GemeindenQuelle: Stadt Bad Sooden-Allendorf; Satzungen

Wohnberechtigungsschein im Rathaus

Einen Wohnberechtigungsschein beantragen Sie bei der Wohnungsbehörde der Stadt, Marktplatz 8. Das Servicebüro berät zu Wohnen und Sozialem; eine Vorsprache ist nur nach Termin üblich. Der Schein berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung, vermittelt aber keine Wohnung und schafft keinen Anspruch auf ein konkretes Objekt. Er gilt in der Regel ein Jahr, die Erteilung ist in Hessen kostenfrei. Die Einkommensgrenzen liegen derzeit bei 20.146 € jährlich für eine Person und 30.565 € für zwei Personen, zuzüglich 6.948 € je weitere Haushaltsangehörige und 924 € je Kind. Ob vor Ort überhaupt gebundene Wohnungen frei sind, klären Sie am besten vor der Suche mit dem Rathaus. Der Kreis in Eschwege-Oberhone ist zusätzlich Ansprechpartner, wenn Vermieter oder Bauherren Landesmittel für Mietwohnungen beantragen.

Quelle: Verwaltungsportal Hessen; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Bad Sooden-Allendorf; Servicebüro Wohnen

Parken ohne Bewohnerregel in der Satzung

Mieterinnen und Mieter in Allendorf und Sooden stehen in den gekennzeichneten Zonen denselben Automaten gegenüber wie alle anderen: 0,60 € je angefangene halbe Stunde, 6 € für den Tag, werktags und am Wochenende von 8 bis 18 Uhr. Eine Brötchentaste bis 20 Minuten hilft beim kurzen Stopp vor dem Rathaus oder beim Einkauf. Die Parkgebührenordnung nennt Gebührenzonen, aber keine Bewohnerparkvorrechte und keinen Jahresparkschein. Ob für Ihre Straße etwas anderes gilt, fragen Sie im Ordnungsamt, Marktplatz 8. In den Ortsteilen außerhalb der Kerne ist öffentliches Parken oft ungeregelt — Stellplatz am Haus oder am Dorfrand entscheidet dann der Mietvertrag, nicht der Automat. Behindertenstellplätze am Rathofplatz und an Kirchstraße bzw. Ackerstraße sind ausgewiesen.

Quelle: Stadt Bad Sooden-Allendorf; ParkgebührenordnungQuelle: Verwaltungsportal Hessen; Parken Rathaus

Kita-Zeiten für Mieterhaushalte

Familien, die eine Wohnung suchen, können die zwei städtischen Kitas und zwei weitere Einrichtungen im Stadtgebiet einplanen. Werrawichtel und Regenbogen öffnen von 7 bis 17 Uhr; das deckt eine Schicht mit Pendeln zum Bahnhof oft ab, nicht jede lange Schicht in Kassel oder Göttingen. Beiträge zahlt, wer nicht unter die sechs kostenfreien Kindergartenstunden fällt. Das Jugendamt des Kreises kann Beiträge ganz oder teilweise übernehmen, wenn die Belastung unzumutbar ist. Plätze sind begrenzt; die Stadt hat in der Vergangenheit mit Provisorien gearbeitet, wenn Gruppen fehlten. Wer neu zuzieht, sollte den Kita-Platz parallel zur Wohnung klären, nicht hinterher.

Quelle: Stadt Bad Sooden-Allendorf; Kita-ÖffnungszeitenQuelle: Verwaltungsportal Hessen; Kita-Beiträge

Bundesland Hessen:

  • Grunderwerbsteuer: 6 %
  • Hessengeld: Landesförderung Eigentum (Erstkauf selbstgenutzt) — siehe Quelle
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Verordnungskulisse; Verlängerung streitig
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht

Zusätzliche Info zum Bundesland Hessen:

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Bad Sooden-Allendorf

  • Gilt in Bad Sooden-Allendorf die Mietpreisbremse?
  • Steht die Stadt in der hessischen Gebietskulisse?
  • Greift die abgesenkte Kappungsgrenze?

Nein. Die Stadt gehört nicht zu den 49 hessischen Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt. Es gibt hier keine Mietpreisbremse bei Neuverträgen und keine abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren.

Quelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung

  • Gibt es einen Mietspiegel der Stadt?
  • Wie begründet der Vermieter eine Erhöhung?

Auf der Satzungsseite der Stadt ist kein Mietspiegel veröffentlicht. Eine Mieterhöhung im Bestand muss der Vermieter deshalb anders begründen — üblich sind mindestens drei Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten. Online-Portale ersetzen das nicht.

Quelle: Stadt Bad Sooden-Allendorf; Satzungen

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?
  • Was kostet der WBS?
  • Welche Einkommensgrenzen gelten?

Bei der Stadt, Marktplatz 8, über das Servicebüro (Termin). Der Schein ist in Hessen kostenfrei, gilt in der Regel ein Jahr und vermittelt keine Wohnung. Einkommensgrenzen derzeit: 20.146 € (eine Person), 30.565 € (zwei Personen), plus 6.948 € je weitere Person und 924 € je Kind.

Quelle: Verwaltungsportal Hessen; Wohnberechtigungsschein

  • Wie hoch ist die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen?
  • Sind 15 Prozent in drei Jahren vorgeschrieben?

Es bleibt bei der bundesüblichen Grenze von 20 % in drei Jahren. Die 15-Prozent-Grenze der Mieterschutzverordnung gilt nur in den dort genannten Gemeinden — Bad Sooden-Allendorf steht nicht auf der Liste.

Quelle: Land Hessen; Kappungsgrenze Kulisse

  • Bekomme ich als Mieterin einen Bewohnerparkausweis?
  • Gibt es einen Jahresparkschein für Anwohner?

Die Parkgebührenordnung kennt Gebührenzonen in Allendorf und Sooden, aber keinen Bewohnerparkausweis. In den gekennzeichneten Flächen zahlen alle 0,60 € je 30 Minuten bzw. 6 € am Tag (8 bis 18 Uhr). Ob für Ihre Straße eine Sonderregelung gilt, klärt das Ordnungsamt im Rathaus.

Quelle: Stadt Bad Sooden-Allendorf; Parkgebührenordnung

  • Wer ist das Wohnungsamt vor Ort?
  • Wohin wende ich mich bei Wohnfragen?

Erste Stelle ist das Servicebüro im Rathaus, Marktplatz 8, Fachdienst Standesamt und Soziales (Telefon 05652 9585-322). Mittwochs ist geschlossen, sonst vormittags sowie donnerstags zusätzlich nachmittags; Terminvergabe ist vorgesehen. Der Kreis in Eschwege-Oberhone ist für Landes-Wohnraumförderung zuständig, nicht für den alltäglichen WBS.

Quelle: Stadt Bad Sooden-Allendorf; Servicebüro

  • Was müssen Mieterfamilien bei der Kita einplanen?
  • Decken die Öffnungszeiten das Pendeln ab?

Werrawichtel und Regenbogen öffnen 7 bis 17 Uhr. Das reicht für viele Schichten mit Bahnanschluss, nicht für jede späte Rückfahrt aus Kassel oder Göttingen. Sechs Kindergartenstunden ab drei Jahren sind beitragsfrei; Krippe und längere Betreuung kosten extra. Plätze parallel zur Wohnungssuche klären.

Quelle: Stadt Bad Sooden-Allendorf; Kita-Ordnung

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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