Immobilien zum Mieten in Barth
0 Immobilien werden in Barth zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Barth – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Barth
Barth steht nicht in der Küsten-Verordnung zur Mietpreisbremse. Die Mietenbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung Küste vom 28. Februar 2026 nennt acht Ostseegemeinden – darunter das benachbarte Zingst, aber nicht Barth. Die Verordnung gilt ab dem Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt (ausgegeben am 17. März 2026). Bei einem neuen Mietvertrag in Barth gibt es also keine gesetzliche 10-Prozent-Grenze über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Im laufenden Vertrag gilt die allgemeine Kappungsgrenze: höchstens 20 Prozent in drei Jahren, nicht die abgesenkten 15 Prozent der Küstenorte.
Quelle: GVOBl M-V; Küsten-MieterschutzQuelle: Land MV; Pressemitteilung Küste
Einen amtlichen Mietspiegel gibt es nicht
Die Stadt schreibt in der Anlage zur Zweitwohnungssteuersatzung ausdrücklich: Es fehlt ein Mietspiegel für Barth. Für Vergleichsmieten nutzt die Verwaltung den Vergleichsraum XII „Raumschaft Barth“ des Landkreises Vorpommern-Rügen. Als Mieterin oder Mieter können Sie sich deshalb nicht auf eine amtliche Mietspiegeltabelle der Stadt stützen. Orientierung gibt die ortsübliche Vergleichsmiete aus vergleichbaren Wohnungen, nicht eine kommunale Übersicht.
Quelle: Amt Barth; kein Mietspiegel
Wohnberechtigungsschein in der Bürgerinformation
Wollen Sie eine öffentlich geförderte Wohnung mieten, brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Zuständig ist die Bürgerinformation der Stadt Barth, Teergang 2, Telefon 038231 37-300. Sie weisen das Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder nach. Ob das Einkommen die Grenze einhält, richtet sich nach dem Wohnraumförderungsgesetz und der Landesverordnung zu den Einkommensgrenzen.
Quelle: MV-Serviceportal; WohnberechtigungsscheinQuelle: Amt Barth; Bürgerinformation
Kita ohne Platzbeitrag, Überstunden extra
Die Stadt Barth ist Trägerin der Kita Wirbelwind und des Hortes Villa Kunterbunt. Laut Kitasatzung zahlen Personensorgeberechtigte keine Beiträge zu den Platzkosten. Essen und Betreuung über die vereinbarte Zeit sind extra. Innerhalb der Geschäftszeit kostet jede angefangene Überstunde 6 Euro bei Absprache mindestens 24 Stunden vorher, ohne Absprache 12 Euro. Nach 18 Uhr in der Kita und nach 17 Uhr im Hort sind es 30 Euro je angefangener Stunde. Die Kita hat von 6 bis 18 Uhr geöffnet, der Hort von 6 bis 17 Uhr.
Quelle: Amt Barth; KitasatzungQuelle: MV-Serviceportal; Kita Anmeldung
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern:
- Grunderwerbsteuer: 6,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur ausgewiesene Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht
Zusätzliche Info zum Bundesland Mecklenburg-Vorpommern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Steuerportal MV; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land MV; Mietpreisbremse
- Grundsteuerreform Bundesmodell — Quelle: Steuerportal MV; Grundsteuerreform
Häufige Fragen zum Mieten in Barth
- Gilt in Barth die Mietpreisbremse?
- Steht Barth in der Küstenverordnung?
- Mietpreisbremse Zingst oder Barth?
Nein. Die Küsten-Verordnung vom 28. Februar 2026 listet acht Gemeinden, darunter Zingst – Barth nicht. Bei Neuvermietung in Barth gilt die 10-Prozent-Grenze der Mietpreisbremse daher nicht.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Barth?
- Mieterhöhung 15 oder 20 Prozent Barth
- Kappungsgrenze drei Jahre Barth
In Barth gilt die allgemeine Grenze: höchstens 20 Prozent in drei Jahren. Die abgesenkten 15 Prozent der Küstenverordnung gelten nur in den acht genannten Ostseegemeinden, nicht in Barth.
- Gibt es in Barth einen amtlichen Mietspiegel?
- Mietspiegel Stadt Barth
- Vergleichsraum Raumschaft Barth
Nein. Die Stadt stellt in der Anlage zur Zweitwohnungssteuer fest, dass ein Mietspiegel fehlt. Hilfsweise nutzt sie den Vergleichsraum XII „Raumschaft Barth“ des Landkreises.
- Wo beantrage ich in Barth einen Wohnberechtigungsschein?
- WBS Barth Bürgerinformation
- Sozialwohnung Antrag Barth
Bei der Bürgerinformation der Stadt Barth, Teergang 2, Telefon 038231 37-300. Sie brauchen Nachweise über das Jahreseinkommen aller Haushaltsangehörigen.
- Brauche ich in Barth einen Bewohnerparkausweis?
- Anwohnerparken Barth Innenstadt
- Parkausweis Amt Barth
Wer in der Innenstadt ohne eigenen Stellplatz wohnt, beantragt den Ausweis beim Amt. Die Stadt nennt gebührenpflichtige Parkplätze in der Barthestraße, im Reifergang und am Westhafen.
Quelle: MV-Serviceportal; BewohnerparkenQuelle: Stadt Barth; Parkplätze
- Was kostet die Kita in Barth extra?
- Überstunden Kita Wirbelwind
- Elternbeitrag Barth beitragsfrei
Den Platzbeitrag übernimmt laut Satzung die öffentliche Hand. Überstunden kosten 6, 12 oder 30 Euro je angefangener Stunde – je nachdem, ob Sie absprechen und ob die Geschäftszeit schon vorbei ist. Verpflegung kommt hinzu.
- Ist die Grundsteuer in Barth umlagefähig?
- Hebesatz Barth Nebenkosten
- Grundsteuer B 368 Prozent Mieter
Die Stadt setzt nach der Reform (ab 2025) den Hebesatz B auf 368 %. Ob der Vermieter die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegt, steht im Mietvertrag. Die Höhe folgt aus Messbetrag und Hebesatz, nicht aus einem Verkaufspreis.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden