Immobilien zum Kaufen in Bassum
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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Bassum – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Kaufen in Bassum
Wer in Bassum kauft, zahlt in Niedersachsen 5 % Grunderwerbsteuer auf die Gegenleistung. Beim Mieten gilt hier keine Mietpreisbremse; die Kappungsgrenze bleibt bei 20 % in drei Jahren — relevant, falls Sie vermieten wollen.
Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; GrunderwerbsteuerQuelle: Land Niedersachsen; Mieterschutzverordnung
Welche Nebenkosten und welches Grundbuchamt?
Neben der Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an; die Höhe hängt vom Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab. Zuständig für Bassumer Grundstücke ist das Amtsgericht Syke (Grundbuchamt). Ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Gericht Sie nicht als Eigentümer ein — die Mittel für die Steuer vorher einplanen.
Quelle: Amtsgericht Syke; Zuständigkeit GrundbuchQuelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Unbedenklichkeit
Wie hoch ist die neue Grundsteuer?
Ab 2025 gilt die neue Grundsteuer nach dem niedersächsischen Flächen-Lage-Modell. Das Finanzamt Syke setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer. Der Rat hat am 12. Dezember 2024 für Grundsteuer A und B jeweils 390 % beschlossen. Das ist kein Verkaufspreis Ihres Objekts — planen Sie die Jahressteuer als laufende Eigentümerkosten.
Quelle: Stadt Bassum; Grundsteuerreform
Was sagt der Wärmeplan vor dem Heizungstausch?
Am 12. März 2026 hat der Rat den kommunalen Wärmeplan verabschiedet. Er markiert voraussichtliche Netz- und Dezentrale-Gebiete und zielt auf klimaneutrale Wärme bis 2040 — ohne Zwang zu einem Heizsystem. Vor Kauf und Modernisierung prüfen Sie die Karte; Förderungen für Eigentum und Sanierung steuert die NBank über die örtliche Wohnraumförderstelle.
Quelle: Stadt Bassum; Wärmeplan beschlossenQuelle: NBank; Eigentumsförderung
Häufige Fragen für Käuferinnen und Käufer in Bassum
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Bassum?
- Welcher GrESt-Satz gilt in Niedersachsen?
- Ab wann fällt die Grunderwerbsteuer an?
Für Grundstücke in Niedersachsen beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % der Gegenleistung (meist des Kaufpreises), seit dem 1. Januar 2014. Die Steuer entsteht mit wirksamem Kaufvertrag und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein.
Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Grunderwerbsteuer
- Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
- Was kosten Notar und Grundbuch?
- Zahlt der Käufer die Maklercourtage?
Neben der Grunderwerbsteuer (5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an; die genaue Höhe hängt von Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab — Ihr Notar nennt die Gebühren vorab. Bei Wohnimmobilien gelten für Maklerprovisionen die bundesweiten Regeln (u. a. hälftige Teilung, sofern ein Makler eingeschaltet ist). Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein.
Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Unbedenklichkeit Kauf
- Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Bassum?
- Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
- Ist Syke zuständig?
Zuständig ist das Amtsgericht Syke. Sein Grundbuchamt führt die Grundbücher aller Grundstücke im Gerichtsbezirk — einschließlich der Stadt Bassum. Notarinnen und Notare übermitteln Eintragungsanträge elektronisch; Privatpersonen beantragen Auszüge schriftlich bei berechtigtem Interesse.
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Bassum?
- Welcher Hebesatz gilt nach der Reform?
- Unterscheiden sich Grundsteuer A und B?
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Niedersachsen das Flächen-Lage-Modell (Fläche und Lage — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt Syke setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer. Laut Ratsbeschluss vom 12. Dezember 2024 beträgt der Hebesatz für Grundsteuer A und B jeweils 390 %.
- Wo finde ich den Bodenrichtwert für ein Grundstück in Bassum?
- Was ist BORIS.NI?
- Wer setzt die Bodenrichtwerte fest?
Amtliche Bodenrichtwerte ermittelt der Gutachterausschuss; für Niedersachsen sind sie kostenfrei über BORIS.NI / Immobilienmarkt.NI abrufbar (Adresse oder Flurstück). Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter unbebauten Bodens in einer Zone — kein Kaufpreis Ihres konkreten Objekts.
- Welche Förderungen gibt es für Eigentum und Sanierung in Bassum?
- Hilft die NBank beim Kauf?
- Wo stelle ich den Förderantrag?
Die NBank fördert u. a. Neubau, Erwerb und Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums (Darlehen, teils Zuschläge). Anträge laufen über die für den Bauort zuständige Wohnraumförderstelle (Landkreis/Kommune), nicht direkt online bei der Bank. Zusätzlich prüfen Sie bundesweite Programme (z. B. energetische Sanierung) getrennt.
- Was bedeutet der Bassumer Wärmeplan für Käufer?
- Gibt es Fernwärmegebiete?
- Muss ich die Heizung tauschen?
Der Rat hat am 12. März 2026 den kommunalen Wärmeplan beschlossen. Er zeigt Orientierung, wo Wärmenetze und wo dezentrale Lösungen realistisch sind, mit Ziel klimaneutraler Wärme bis 2040. Er ersetzt keine individuelle Heizpflicht und verpflichtet nicht zu einem bestimmten System — vor Kauf und Sanierung die Karte prüfen.
- Wie ist die Verkehrsanbindung für Pendler-Käufer?
- Kann ich nach Bremen pendeln?
Bassum liegt an der Bahn Bremen–Osnabrück (RE 9, RS 2) im VBN; Bus 101 ergänzt Richtung Bremen. Für Ortsteile hilft der BürgerBus. Wer hier kauft und in Bremen arbeitet, sollte Fahrzeit und Ticketkosten in die Gesamtbelastung neben Kaufnebenkosten und Grundsteuer einrechnen.
Quelle: VBN; LinienfahrpläneQuelle: Stadt Bassum; Nahverkehr
- Was gilt beim Mieten, falls ich die Immobilie vermiete?
- Gibt es eine Mietpreisbremse für Vermieter?
Bassum steht nicht unter der Mietpreisbremse. Bei Erhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen gilt die Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Das erleichtert Vermietung gegenüber angespannten Märkten — ersetzt aber keine Prüfung von Vergleichsmiete, Form und Fristen.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden