Immobilien zum Mieten in Bayreuth

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Das Wichtigste zum Mieten in Bayreuth

Seit dem 1. Januar 2026 begrenzt die MiSchuV Bayern in Bayreuth die Neuvertragsmiete: höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietpreisbremse bis 31. Dezember 2029). Im Bestand gilt die Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren. Beim Kauf in Bayern fallen 3,5 % Grunderwerbsteuer an — für Mieter vor allem als Orientierung, falls Sie später kaufen.

Quelle: Gesetze Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Finanzamt Bayern; Grunderwerbsteuer

Wo finden Sie die ortsübliche Vergleichsmiete?

Orientierung liefert der qualifizierte Mietspiegel 2026: Der Stadtrat hat ihn am 25. März 2026 anerkannt; er gilt vom 1. Mai 2026 bis zum 30. April 2028. Online rechnen Sie unter dem städtischen Mietspiegel-Rechner; die Broschüre liegt auch am Bürgerdienst und Wohnungsamt aus. Ausnahmen von der Mietpreisbremse gelten unter anderem für Erstnutzung nach dem 1. Oktober 2014 und für bestimmte umfassende Modernisierungen.

Quelle: Stadt Bayreuth; Mietspiegel 2026Quelle: Stadt Bayreuth; Mietspiegel Presse

Wann brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für sozial gebundenen Wohnraum steuert die Stadt über das Benennungsverfahren. Den Antrag auf Wohnberechtigungsschein bzw. Benennung stellen Sie beim Sozial-, Versicherungs- und Wohnungsamt (auch online). Ein gültiger Schein ist keine Wohnung — die Vermietung entscheidet der Eigentümer unter den Benannten.

Quelle: Stadt Bayreuth; Sozialwohnung FormulareQuelle: BayernPortal; Wohnberechtigungsschein

Was gilt für Parken und Nebenkosten?

In Bewohnerparkgebieten beantragen Sie auch als Mieter den Ausweis für 30 € pro Kalenderjahr. Die Grundsteuer (Hebesatz B 430 % ab 1. Januar 2025, neue Grundsteuer nach der Reform, bayerisches Flächenmodell) darf nur über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Quelle: Stadt Bayreuth; BewohnerparkausweisQuelle: Stadt Bayreuth; Hebesatzsatzung

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Bayreuth

  • Gilt in Bayreuth die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete beliebig steigen?
  • Bis wann gilt die Mietpreisbremse in Bayreuth?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 listet die bayerische Mieterschutzverordnung (MiSchuV) Bayreuth als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen. Die Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2029. Ausnahmen betreffen unter anderem Erstnutzung nach dem 1. Oktober 2014 und bestimmte umfassende Modernisierungen.

Quelle: Gesetze Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Verkündungsplattform Bayern; MiSchuV Begründung

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Bayreuth?
  • Um wie viel Prozent darf die Miete in drei Jahren steigen?
  • Gilt in Bayreuth 15 oder 20 Prozent Kappung?

In den MiSchuV-Gebieten — darunter Bayreuth — gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens 15 % steigen (§ 558 Abs. 3 Satz 2 BGB), soweit die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten wird. Die Regelung läuft mit der MiSchuV bis Ende 2029.

Quelle: Gesetze Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz Infos

  • Gibt es in Bayreuth einen amtlichen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
  • Wie prüfe ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Gilt der Mietspiegel 2026 schon?

Ja. Der qualifizierte Mietspiegel 2026 wurde am 25. März 2026 vom Stadtrat anerkannt und gilt vom 1. Mai 2026 bis zum 30. April 2028. Er dokumentiert die ortsübliche Nettokaltmiete und dient als Begründungsmittel bei Mieterhöhungen sowie zur Prüfung der Mietpreisbremse. Broschüre und Online-Rechner finden Sie auf der Mietspiegel-Seite der Stadt.

Quelle: Stadt Bayreuth; Mietspiegel 2026Quelle: Stadt Bayreuth; Mietspiegel-Rechner

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Bayreuth?
  • Wie komme ich an eine Sozialwohnung in Bayreuth?
  • Was ist das Benennungsverfahren?

Für öffentlich geförderten Wohnraum in der Stadt steuert das Sozial-, Versicherungs- und Wohnungsamt über das Benennungsverfahren: Es prüft Einkommen und Dringlichkeit und benennt geeignete Haushalte. Den Antrag auf Wohnberechtigungsschein bzw. Benennung stellen Sie online (BayernPortal) oder mit den städtischen Formularen. Ein Schein allein ist noch keine Wohnung.

Quelle: Stadt Bayreuth; Sozialwohnung FormulareQuelle: BayernPortal; Wohnberechtigungsschein

  • Was kostet Anwohnerparken für Mieter in Bayreuth?
  • Brauche ich als Mieter einen Bewohnerparkausweis?

Ja, in ausgewiesenen Bewohnerparkgebieten. Die Gebühr beträgt 30 € pro Ausweis und Kalenderjahr (plus 2,50 € bei Postversand). Den Antrag stellen Sie online über die städtischen Dienste.

Quelle: Stadt Bayreuth; Bewohnerparkausweis

  • Was zahlen Familien für die Kita in Bayreuth?
  • Gibt es einheitliche Elternbeiträge?
  • Kann die Stadt Kita-Gebühren übernehmen?

Die Träger legen die Beiträge einheitlich fest (Anpassung zuletzt zum 1. Januar 2026). Für Kindergartenkinder ab drei Jahren (Stichtag 1. September) zieht Bayern 100 € Beitragszuschuss ab. Reicht das Einkommen nicht, beantragen Sie eine Übernahme beim Amt für Kinder, Jugend und Familie.

Quelle: Stadt Bayreuth; Kita ElternbeiträgeQuelle: Stadt Bayreuth; Kita Gebührenübernahme

  • Darf die Grundsteuer in den Nebenkosten auftauchen?
  • Welcher Hebesatz gilt in Bayreuth für die neue Grundsteuer?

Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Für die neue Grundsteuer (ab 2025, bayerisches Flächenmodell) gilt in Bayreuth der Hebesatz B von 430 % (seit 1. Januar 2025). Ohne vertragliche Umlageklausel bleibt die Steuer beim Eigentümer.

Quelle: Stadt Bayreuth; HebesatzsatzungQuelle: Freistaat Bayern; Grundsteuer Infos

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