Immobilien zum Mieten in Brandenburg an der Havel

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Das Wichtigste zum Mieten in Brandenburg an der Havel

Brandenburg an der Havel steht nicht unter der Mietpreisbremse; bei Neuverträgen gilt die landesrechtliche Deckelung von höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete hier nicht. Orientierung liefert der qualifizierte Mietspiegel 2026. Wer später kauft, plant im Land Brandenburg mit 6,5 % Grunderwerbsteuer.

Quelle: Land Brandenburg; Mietpreisbremse GebieteQuelle: Stadt Brandenburg a. d. H.; MietspiegelQuelle: Finanzamt Brandenburg; Grunderwerbsteuer

Wie lesen Sie den Mietspiegel 2026?

Der Mietspiegel wurde am 3. Juni 2026 als qualifiziert anerkannt, gilt seit dem 30. Juni 2026 bis zum 29. Juni 2028 und erfasst nicht preisgebundenen Wohnraum ab drei Wohneinheiten. Neu ist ein Fünf-Lagen-Modell (Zentralität, Versorgung, Mobilität, Verkehrslärm). Online können Sie die Vergleichsmiete über den städtischen Mietspiegelrechner abschätzen.

Quelle: Stadt Brandenburg a. d. H.; Mietspiegel 2026Quelle: Stadt Brandenburg a. d. H.; Mietspiegelrechner

Welche Kappungsgrenze gilt im Bestand?

Weil die Stadt nicht unter die brandenburgische Kappungsgrenzenverordnung fällt, bleibt es bei der bundesweiten Regel: In bestehenden Verträgen darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen — sofern die ortsübliche Vergleichsmiete das hergibt. Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt nur in den 36 ausgewiesenen Gemeinden.

Quelle: Land Brandenburg; Kappungsgrenze

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) — die amtliche Berechtigung für öffentlich geförderten Wohnraum — beantragen Sie beim Fachbereich Soziales und Wohnen der Stadtverwaltung (Wiener Straße). Der Schein gilt in der Regel ein Jahr. Die Stadt empfiehlt die Antragstellung erst, wenn eine konkrete WBS-Wohnung in Aussicht ist, weil das Angebot begrenzt ist.

Quelle: Stadt Brandenburg a. d. H.; WBS AntragQuelle: Land Brandenburg; Wohnberechtigungsschein

Häufige Fragen zum Mieten in Brandenburg an der Havel

  • Gilt in Brandenburg an der Havel die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete die Vergleichsmiete um mehr als 10 Prozent übersteigen?
  • Steht Brandenburg an der Havel auf der Landesliste angespannter Märkte?

Nein. Ab dem 1. Januar 2026 gilt die brandenburgische Mietpreisbegrenzungsverordnung nur in 36 ausgewählten Gemeinden — Brandenburg an der Havel gehört nicht dazu. Die Deckelung auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete greift hier also nicht; Ausnahmen für Neubau und umfassende Modernisierung bleiben bundesweit relevant.

Quelle: Land Brandenburg; Mietpreisbremse Gebiete

  • Gibt es in Brandenburg an der Havel einen amtlichen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
  • Ist der Mietspiegel 2026 qualifiziert?
  • Gibt es einen Online-Mietspiegelrechner?

Ja. Der qualifizierte Mietspiegel 2026 wurde am 3. Juni 2026 anerkannt, gilt seit dem 30. Juni 2026 bis zum 29. Juni 2028 und nutzt ein Fünf-Lagen-Modell. Er erfasst nicht preisgebundenen Wohnraum ab drei Wohneinheiten. Broschüre und Online-Rechner stehen auf der Stadtseite bereit.

Quelle: Stadt Brandenburg a. d. H.; MietspiegelQuelle: Stadt Brandenburg a. d. H.; Mietspiegel 2026

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Brandenburg an der Havel?
  • Reicht eine Mieterhöhung um 20 Prozent in drei Jahren?
  • Gilt die abgesenkte 15-Prozent-Grenze?

Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren gilt nur in den vom Land ausgewiesenen Gemeinden — nicht in Brandenburg an der Havel. Hier bleibt es bei der bundesweiten Regel: höchstens 20 % innerhalb von drei Jahren, sofern die ortsübliche Vergleichsmiete das hergibt.

Quelle: Land Brandenburg; Kappungsgrenze

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Brandenburg an der Havel?
  • Wo ist das Wohnungsamt für den Wohnberechtigungsschein?
  • Wie lange gilt der WBS?

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) brauchen Sie für öffentlich geförderte bzw. belegungsgebundene Wohnungen. Den Antrag stellen Sie beim Fachbereich Soziales und Wohnen der Stadtverwaltung (Wiener Straße); der Schein gilt in der Regel ein Jahr. Wegen knapper WBS-Wohnungen empfiehlt die Stadt die Antragstellung erst bei konkreter Wohnungsaussicht.

Quelle: Stadt Brandenburg a. d. H.; WBS AntragQuelle: Land Brandenburg; Wohnberechtigungsschein

  • Was bedeuten Kita-Beiträge für Mieterhaushalte mit Kindern?
  • Ab wann ist die Kita in Brandenburg beitragsfrei?
  • Zählt Essensgeld zum Elternbeitrag?

Ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung entfällt der Elternbeitrag landesweit. Für Krippenkinder gelten die Einkommensgrenzen bis 35.000 € (beitragsfrei) bzw. 55.000 € (Höchstbeiträge). Essensgeld bleibt zusätzlich zu zahlen und belastet das Haushaltsbudget unabhängig von der Beitragsfreiheit.

Quelle: MBJS Brandenburg; Kita ab 3Quelle: MBJS Brandenburg; Elternbeitragsentlastung

  • Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach Berlin zur Arbeit?
  • Reicht der RE1 für den Arbeitsweg?

Ja, viele Pendler nutzen den RE1 ab Brandenburg Hbf Richtung Potsdam und Berlin im VBB-Tarif. In den Hauptverkehrszeiten verkehren längere Züge; aktuelle Fahrplanhinweise finden Sie beim VBB und den Betreibern.

Quelle: VBB; Linie RE1

  • Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
  • Welcher Hebesatz gilt für die neue Grundsteuer?

Die Grundsteuer darf der Vermieter über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Nach der Reform (ab 2025) liegt der kommunale Hebesatz B bei 530 %; die Höhe im Einzelfall folgt aus dem Messbetrag des Finanzamts und dem Bescheid — nicht aus dem Kaufpreis der Wohnung.

Quelle: Stadt Brandenburg a. d. H.; HebesatzsatzungQuelle: Stadt Brandenburg a. d. H.; Grundsteuerreform

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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