Immobilien zum Mieten in Celle
0 Immobilien werden in Celle zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Celle – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Celle
Celle steht nicht unter der Mietpreisbremse; die Stadt gehört nicht zu den 57 Kommunen der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung. Im Bestand gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Wer später kauft, zahlt in Niedersachsen 5 % Grunderwerbsteuer.
Quelle: Land Niedersachsen; MieterschutzverordnungQuelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Grunderwerbsteuer
Wie orientieren Sie sich bei Neuvertrag und Erhöhung?
Orientierung liefert der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Celle (2024, mit Online-Rechner). Er gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum in Mehrfamilienhäusern (Wohnfläche typischerweise 25–130 m²). Erhöhungen im laufenden Vertrag dürfen die Nettokaltmiete in drei Jahren um höchstens 20 % anheben und müssen im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete bleiben.
Quelle: Stadt Celle; Mietspiegel 2024
Wann brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Für öffentlich geförderte Wohnungen beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein (WBS) bei der zuständigen Stelle; Gebühr typischerweise 18–40 €, Gültigkeit in der Regel ein Jahr. Der Schein ist keine Wohnungszuweisung. Die Grundsteuer B (Hebesatz 545 % ab 2025, neue Grundsteuer) darf nur über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quelle: Stadt Celle; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Celle; Grundsteuer Hebesatz
Was zahlen Familien für die Kita?
Ab dem dritten Geburtstag bis zur Einschulung ist die Kindergartenbetreuung in Niedersachsen für bis zu acht Stunden täglich beitragsfrei; Verpflegung bleibt extra. Krippe und längere Betreuungszeiten richten sich nach der Entgeltordnung der Stadt (aktuell ab 1. August 2026). Kostenübernahme nach § 90 SGB VIII beantragen Sie beim Jugendamt des Landkreises Celle.
Quelle: Stadt Celle; Kita-BeiträgeQuelle: Land Niedersachsen; Kita-Beitragsfreiheit
Bundesland Niedersachsen:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Mieterschutzverordnung (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Flächen-Lage-Modell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht: NBauO — Neubau und Dachsanierung (ab 50 m² Dach)
Zusätzliche Info zum Bundesland Niedersachsen:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LStN; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutzverordnung nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land Niedersachsen; Mieterschutz
- Grundsteuer Flächen-Lage-Modell — Quelle: Finanzministerium Niedersachsen; Grundsteuerreform
Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Celle
- Gilt in Celle die Mietpreisbremse?
- Ist Celle angespannter Wohnungsmarkt?
- Darf die Neuvertragsmiete die Vergleichsmiete stark überschreiten?
Nein. Celle gehört nicht zu den 57 Kommunen der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung. Die Mietpreisbremse (höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Wiedervermietung) greift hier nicht. Maßstab bleibt die ortsübliche Vergleichsmiete — Orientierung liefert der qualifizierte Mietspiegel.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Celle?
- Wie stark darf die Miete in drei Jahren steigen?
- Gilt die abgesenkte Kappungsgrenze 15 Prozent?
Es gilt die bundesweite Standard-Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB). Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt nur in den per Landesverordnung ausgewiesenen Gebieten — Celle zählt nicht dazu. Zusätzlich muss die neue Miete im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
- Gibt es in Celle einen amtlichen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
- Ist der Mietspiegel 2024 aktuell?
- Gibt es einen Online-Rechner?
Ja. Die Stadt führt einen qualifizierten Mietspiegel (2024) mit Online-Rechner. Er gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum in Mehrfamilienhäusern (Wohnfläche typischerweise 25–130 m²). Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser fallen nicht in den Geltungsbereich.
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Celle?
- Was kostet der Wohnberechtigungsschein?
- Gilt der B-Schein nur in Celle?
Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Haushalt die Einkommensgrenzen einhält. In Niedersachsen sind u. a. Landkreise und große selbständige Städte zuständig; Infos und Formulare finden Sie im Serviceportal der Stadt Celle. Die Gebühr liegt zwischen 18 und 40 €; Gültigkeit in der Regel ein Jahr. Der Schein ist keine Wohnungszuweisung.
- Was zahlen Familien für Kita in Celle?
- Ist der Kindergarten beitragsfrei?
- Wo beantrage ich Kostenübernahme?
Kindergarten (ab dem dritten Geburtstag bis zur Einschulung) ist für bis zu acht Stunden täglich beitragsfrei; Verpflegung bleibt extra. Krippe und längere Betreuung richten sich nach der Entgeltordnung der Stadt (ab 01.08.2026). Übernahme nach § 90 SGB VIII: Jugendamt Landkreis Celle, Trift 26.
- Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
- Welcher Hebesatz gilt für Mieter indirekt?
Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Vereinbarung, bleibt die Steuer beim Eigentümer. Für die neue Grundsteuer (Reform ab 2025) gilt in Celle für Grundsteuer B der Hebesatz 545 % (ab 01.01.2025, Flächen-Lage-Modell).
- Wie ist Celle per Bahn an Hannover angebunden?
- Welche S-Bahn-Linien fahren nach Hannover?
Celle liegt an der Achse Hamburg–Hannover. Die S-Bahn-Linien S6 und S7 sowie Regional- und Fernzüge verbinden Celle mit Hannover Hbf; typische Fahrzeiten liegen oft bei rund 20–30 Minuten. Aktuelle Verbindungen prüfen Sie bei Bahn und S-Bahn Hannover.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden