Immobilien zum Mieten in Görlitz

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Das Wichtigste zum Mieten in Görlitz

Görlitz steht nicht unter der Mietpreisbremse — die sächsische Verordnung erfasst nur Dresden und Leipzig. Beim späteren Kauf würden in Sachsen 5,5 % Grunderwerbsteuer anfallen; für Mietinteressierte zählen vor allem Vergleichsmiete, Kappung und Zugang zu gefördertem Wohnraum.

Quelle: Land Sachsen; MietpreisbegrenzungQuelle: Land Sachsen; Grunderwerbsteuer

Wie prüfen Sie die ortsübliche Miete?

Der qualifizierte Mietspiegel Görlitz 2024 bildet die ortsübliche Vergleichsmiete für nicht preisgebundenen Wohnraum ab. Bei Mieterhöhungen im laufenden Vertrag gilt die bundesweite Kappungsgrenze: höchstens 20 % innerhalb von drei Jahren — zusätzlich muss die neue Miete im Rahmen der Vergleichsmiete bleiben.

Quelle: Stadt Görlitz; MietspiegelQuelle: Stadt Görlitz; Mietspiegel-Broschüre

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für öffentlich geförderte oder belegungsgebundene Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Anträge nimmt die Stadterneuerung entgegen (Hugo-Keller-Str. 14); der Schein ist in der Regel ein Jahr gültig und nennt die angemessene Wohnungsgröße. Einkommensgrenzen unterscheiden sich je nach Förderprogramm.

Quelle: Stadt Görlitz; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Görlitz; Stadterneuerung

Was kostet die Kita für Mieter-Haushalte?

Elternbeiträge sind nicht pauschal frei. Laut Satzung vom 27. März 2025 gelten Anteile an den Betriebskosten (Krippe 16 %, Kindergarten 27 %, Hort 30 %; ab 2027 steigen Krippe und Kindergarten). Wer Transferleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, kann beim Landkreis eine Beitragsübernahme beantragen.

Quelle: Stadt Görlitz; Kita-ElternbeiträgeQuelle: Landkreis Görlitz; Elternbeitrags-Übernahme

Bundesland Sachsen:

  • Grunderwerbsteuer: 5,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur bestimmte Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht

Zusätzliche Info zum Bundesland Sachsen:

Häufige Fragen zum Mieten in Görlitz

  • Gilt in Görlitz die Mietpreisbremse?
  • Ist Görlitz angespannter Wohnungsmarkt?
  • Begrenzt Sachsen die Neuvertragsmiete in Görlitz?

Nein. Die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung gilt seit dem 1. Januar 2026 nur für Dresden und Leipzig und läuft bis zum 30. Juni 2027. Görlitz ist darin nicht genannt.

Quelle: Land Sachsen; Mietpreisbegrenzung

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Görlitz?
  • Um wie viel darf die Miete in drei Jahren steigen?
  • Gilt in Görlitz die 15-Prozent-Kappung?

Es gilt die bundesweite Standard-Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB). Eine abgesenkte 15-Prozent-Grenze setzt eine Landesverordnung für angespannte Märkte voraus — die trifft auf Görlitz nicht zu.

Quelle: Land Sachsen; Mietpreisbegrenzung

  • Gibt es in Görlitz einen amtlichen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
  • Ist der Mietspiegel Görlitz qualifiziert?
  • Wo rechne ich die ortsübliche Vergleichsmiete?

Ja. Die Stadt stellt einen qualifizierten Mietspiegel 2024 bereit (wissenschaftlich erstellt, vom Stadtrat anerkannt). Broschüre und Hinweise finden Sie auf der Mietspiegel-Seite der Stadt; Einzelfallberatung leisten Mieterverein bzw. Haus und Grund.

Quelle: Stadt Görlitz; MietspiegelQuelle: Stadt Görlitz; Mietspiegel-Broschüre

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Görlitz?
  • Wo ist das Wohnungsamt für den Wohnberechtigungsschein?
  • Wie lange ist der WBS gültig?

Für belegungsgebundene bzw. geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Zuständig ist die Stadterneuerung (Hugo-Keller-Str. 14); Antrag persönlich oder schriftlich. Der Schein ist in der Regel ein Jahr gültig und weist die angemessene Wohnungsgröße aus.

Quelle: Stadt Görlitz; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Görlitz; Stadterneuerung

  • Was zahlen Mieter-Familien für Kita und Hort in Görlitz?
  • Wie hoch sind die Elternbeiträge?
  • Kann der Landkreis den Kita-Beitrag übernehmen?

Elternbeiträge richten sich nach der Satzung vom 27. März 2025 (Anteile an den Betriebskosten: Krippe 16 %, Kindergarten 27 %, Hort 30 %). Bei Bezug bestimmter Sozialleistungen prüft das Jugendamt des Landkreises eine Übernahme nach § 90 SGB VIII.

Quelle: Stadt Görlitz; Kita-ElternbeiträgeQuelle: Landkreis Görlitz; Elternbeitrags-Übernahme

  • Welcher ÖPNV-Tarif gilt für Mieter im Alltag?
  • Brauche ich ein ZVON-Ticket in Görlitz?
  • Gibt es Stadtverkehr in Görlitz?

Im Verbundraum gilt der ZVON-Tarif für Bus, Straßenbahn und Regionalzüge. Den Stadtverkehr betreiben die Görlitzer Verkehrsbetriebe; Fahrpläne und Tickets finden Sie über ZVON bzw. die GVB.

Quelle: Stadt Görlitz; ÖPNV-AngebotQuelle: ZVON; Verbundübersicht

  • Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
  • Zahlt der Mieter die neue Grundsteuer mit?
  • Welcher Hebesatz gilt in Görlitz für die Grundsteuer B?

Die Grundsteuer darf der Vermieter über die Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Die Stadt setzt nach der Reform (ab 2025) den Hebesatz der Grundsteuer B auf 495 % — das beeinflusst die Eigentümerlast und damit ggf. Ihre Abrechnung, ersetzt aber keine Vertragsprüfung.

Quelle: Stadt Görlitz; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Görlitz; Grundsteuerreform

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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