Immobilien zum Mieten in Gera

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Das Wichtigste zum Mieten in Gera

Beim Neuvertrag in Gera greift keine Mietpreisbremse — anders als in Erfurt und Jena, wo die Landesverordnung bis Ende 2027 gilt. Im Bestand bleibt die Kappungsgrenze bei 20 % in drei Jahren. Wer später kauft, plant in Thüringen mit 5 % Grunderwerbsteuer (seit 1. Januar 2024).

Quelle: Land Thüringen; Mietpreisbremse Erfurt JenaQuelle: Finanzministerium Thüringen; Grunderwerbsteuer 5 %

Wie prüfen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete?

Der Mietspiegel der Stadt Gera (2022) weist Netto-Kaltmieten aus und dient als Richtlinie — er setzt keine Preise fest und gilt nicht für öffentlich geförderte Wohnungen oder Einfamilienhäuser. Bei Erhöhungen im laufenden Vertrag zählen Kappung und Vergleichsmiete parallel.

Quelle: Stadt Gera; Mietspiegel

Wann brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für eine Sozialwohnung beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein (WBS) bei der Abteilung Wohnen / Finanzielle Hilfen (Gagarinstraße 99/101). Der Schein gilt ein Jahr, weist nur die Berechtigung nach und vermittelt keine Wohnung. Die Grundsteuer B (Hebesatz 600 %, neue Grundsteuer ab 2025) darf nur über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Quelle: Stadt Gera; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Gera; Grundsteuer Hebesätze

Was gilt für Kita-Beiträge mit Kindern?

In den letzten 24 Monaten vor Schuleintritt ist die Betreuung nach Landesrecht beitragsfrei. Für jüngere Kinder richten sich die Elternbeiträge nach der Satzung des freien Trägers; Verpflegung ist meist zusätzlich. Bei finanzieller Überlastung kann das Jugendamt Beiträge ganz oder teilweise übernehmen.

Quelle: Land Thüringen; Kita BeitragsfreiheitQuelle: Stadt Gera; Kita Gebührenübernahme

Bundesland Thüringen:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 % (seit 1. Januar 2024)
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur bestimmte Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht

Zusätzliche Info zum Bundesland Thüringen:

Häufige Fragen zum Mieten in Gera

  • Gilt in Gera die Mietpreisbremse?
  • Ist Gera ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt?
  • Begrenzt Thüringen die Neuvertragsmiete in Gera?

Nein. Die Thüringer Mietpreisbegrenzungsverordnung erfasst nur Erfurt und Jena (verlängert bis zum 31. Dezember 2027). In Gera darf die Anfangsmiete damit nicht über die Mietpreisbremse begrenzt werden.

Quelle: Land Thüringen; Mietpreisbremse Erfurt Jena

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Gera?
  • Dürfen Bestandsmieten in Gera um 15 oder 20 Prozent steigen?
  • Gibt es in Gera eine abgesenkte Kappungsgrenze?

Es gilt die bundesweite Standard-Kappungsgrenze: höchstens 20 % Erhöhung der Nettokaltmiete innerhalb von drei Jahren — und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte 15- %-Grenze gilt in Thüringen für Erfurt und Jena, nicht für Gera.

Quelle: Land Thüringen; Mieterschutzgebiete

  • Gibt es in Gera einen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete in Gera?
  • Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Gera?

Ja. Die Stadt stellt den Mietspiegel 2022 bereit (Netto-Kaltmieten). Er ist eine Richtlinie zur Vergleichsmiete und setzt keine Preise fest. Nicht anwendbar sind öffentlich geförderte Wohnungen, Einfamilienhäuser und rein gewerblich genutzte Einheiten.

Quelle: Stadt Gera; Mietspiegel

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein in Gera?
  • Brauche ich einen WBS für eine Sozialwohnung?
  • Wie lange gilt der WBS in Gera?

Den Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie bei der Abteilung Wohnen / Finanzielle Hilfen (Gagarinstraße 99/101), wenn Sie eine Sozialwohnung beziehen wollen. Der Schein gilt in der Regel ein Jahr, weist nur die Berechtigung nach und vermittelt keine Wohnung. Termine sind oft nur nach Vereinbarung möglich.

Quelle: Stadt Gera; Wohnberechtigungsschein

  • Darf die Grundsteuer in den Nebenkosten stehen?
  • Ist die neue Grundsteuer umlagefähig?
  • Welcher Hebesatz gilt für Mieter indirekt?

Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Betriebskosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Vereinbarung, bleibt sie beim Eigentümer. In Gera beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B nach der Reform (ab 2025) 600 %; die Höhe der Jahressteuer folgt aus Messbetrag und Hebesatz.

Quelle: Stadt Gera; GrundsteuerreformQuelle: Stadt Gera; Grundsteuer Hebesätze

  • Ab wann ist die Kita für Mieterfamilien beitragsfrei?
  • Was kosten Kita-Beiträge in Gera?
  • Kann das Jugendamt Kita-Gebühren übernehmen?

In den letzten 24 Monaten vor Schuleintritt ist die Betreuung nach Landesrecht beitragsfrei. Davor setzen freie Träger die Elternbeiträge selbst fest; Verpflegung ist meist zusätzlich. Bei finanzieller Überlastung kann das Jugendamt Beiträge ganz oder teilweise übernehmen.

Quelle: Land Thüringen; Kita BeitragsfreiheitQuelle: Stadt Gera; Kita Gebührenübernahme

  • Welcher ÖPNV-Tarif gilt für Mieterinnen und Mieter in Gera?
  • Brauche ich den VMT CityTarif?
  • Fährt die Straßenbahn in Gera?

Im Stadtgebiet gilt der VMT-CityTarif; die GVB betreibt Straßenbahn und Bus. Für Fahrten mit Regio-Zonen (z. B. Pendeln nach Jena oder Erfurt) greift der CityRegioTarif. Das Deutschlandticket deckt den Nahverkehr ab.

Quelle: VMT; CityTarif GeraQuelle: GVB Gera; Liniennetz

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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