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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Grünstadt – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Grünstadt kauft, plant vor allem mit dem kommunalen Hebesatz und dem lokalen Grundbuchamt; die landesweite Grunderwerbsteuer steht im Bundesland-Block. Beim Mieten gilt vor Ort keine Mietpreisbremse; Bestandserhöhungen sind auf 20 % in drei Jahren gekappt.
Quelle: Land RLP; MietpreisbremseQuelle: Stadt Grünstadt; Grundsteuer
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell) gilt in Grünstadt der Hebesatz der Grundsteuer B von 580 % — Stadtratsbeschluss vom 24. Juni 2025, rückwirkend zum Jahresbeginn (Anhebung von 520 % wegen höherer Kreisumlage). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz. Den Jahresbetrag entnehmen Sie dem Bescheid.
Quelle: Stadt Grünstadt; Hebesatz B 580 %
Eigentumsumschreibung und Grundbuchauszüge für Grünstadt laufen über das Amtsgericht Grünstadt (Grundbuchamt, Tiefenthaler Straße 8). Öffentliche Bodenrichtwerte zeigt der Basisdienst BORIS.RLP; die Stadt verlinkt darauf unter „Bodenrichtwerte (Boris)“.
Quelle: Amtsgericht Grünstadt; GrundbuchamtQuelle: Stadt Grünstadt; Bodenrichtwerte BORIS
Die A 6 (Ausfahrt 19) und Regionalbahnen RB 45/RB 46 im VRN prägen den Pendelalltag Richtung Frankenthal, Ludwigshafen/Mannheim und Neustadt. Für Heizungsentscheidungen prüfen Sie den Stand der kommunalen Wärmeplanung bei der Stadt; Anschlusszwang folgt aus einem Wärmeplan allein nicht.
Quelle: Stadt Grünstadt; Verkehrsanbindung
Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:
In ganz Rheinland-Pfalz — und damit auch in Grünstadt — beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel der Kaufpreis). Details und Ausnahmen: siehe auch den Bundesland-Block in der Ortsbeschreibung.
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) liegt der Hebesatz der Grundsteuer B bei 580 % — Stadtratsbeschluss vom 24. Juni 2025, rückwirkend zum 1. Januar 2025 (Anhebung von 520 % wegen höherer Kreisumlage). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz.
Zuständig ist das Amtsgericht Grünstadt, Grundbuchamt, Tiefenthaler Straße 8, 67269 Grünstadt. Sprechzeiten und Kontakte stehen auf der Justizseite; Auszüge setzen berechtigtes Interesse voraus.
Öffentliche Bodenrichtwerte liefert der Basisdienst BORIS.RLP der Gutachterausschüsse. Die Stadt verweist unter „Bodenrichtwerte (Boris)“ auf das GeoPortal; zonale Werte gelten für unbebaute Richtwertgrundstücke, nicht als Verkaufspreis Ihrer Immobilie.
Quelle: Stadt Grünstadt; BodenrichtwerteQuelle: Gutachterausschüsse RLP; BORIS
Das Land fördert gemeinsam mit der ISB selbst genutztes Wohneigentum (zinsverbilligte Darlehen/Tilgungszuschüsse, Einkommensgrenzen, kein Rechtsanspruch). Anträge und Programme laufen über die Landeswohnraumförderung — siehe Serviceportal RLP bzw. Bundesland-Block.
Zusätzlich zur landesweiten Grunderwerbsteuer (5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach Gerichts- und Notarkostengesetz an; eine Maklerprovision nur, wenn Sie einen Makler beauftragt haben (Bestellerprinzip). Genaue Beträge hängen vom Kaufpreis und Auftrag ab.
Nein — entscheidend ist das Flurstück. Nutzen Sie die Hochwassergefahrenkarten des Landes (HQ10, HQ100, HQextrem) und die gesetzlichen Überschwemmungsgebiete im Wasserportal Rheinland-Pfalz.
Ja: Autobahnanschluss A 6 Ausfahrt 19 sowie Regionalzüge RB 45/RB 46 im VRN u. a. nach Frankenthal, Monsheim und Richtung Neustadt/Bad Dürkheim. Nächste IC/ICE-Bahnhöfe nennt die Stadt u. a. in Ludwigshafen, Mannheim und Worms.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 06.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden