Altbauflair trifft Wohnkomfort: Bezugsfertiges Reihenmittelhaus mit Garten in zentraler Lage von Frankenthal
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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Grünstadt – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Beim Neuabschluss in Grünstadt greift keine Mietpreisbremse — die Nettokaltmiete muss trotzdem im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete bleiben. Bestandserhöhungen sind auf 20 % in drei Jahren gekappt. Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Land RLP; MietpreisbremseQuelle: Land RLP; Kappungsgrenze
Ein qualifizierter Mietspiegel für Grünstadt und die VG Leiningerland wird gerade erhoben (Anschreiben ab 31. Juli 2026, Ziel 2027). Bis dahin müssen Mieterhöhungen nach § 558 BGB mit Vergleichswohnungen, Gutachten oder — wo zulässig — anderen Belegen zur ortsüblichen Vergleichsmiete begründet werden. Ansprechpartner: Wohnungsamt der Stadt.
Quelle: Stadt Grünstadt; Mietspiegel Erhebung
Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Den allgemeinen oder speziellen WBS beantragen Sie bei der zuständigen Stelle der Stadtverwaltung; Einkommensgrenzen richten sich nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz. Legen Sie den Schein dem Vermieter vor dem Einzug vor.
Quelle: Stadt Grünstadt; WBS beantragen
Die Grundsteuer kann über die Nebenkosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. In Grünstadt gilt für die neue Grundsteuer (ab 2025) der Hebesatz B von 580 % (Ratsbeschluss Juni 2025). Kita-Beitragsfreiheit und Landesregeln: siehe Bundesland-Block; Vormerkung städtischer Kitas läuft online über die Stadtseite.
Quelle: Stadt Grünstadt; Grundsteuer HebesatzQuelle: Stadt Grünstadt; Kita Vormerkung
Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:
Nein. Seit dem 8. Oktober 2025 erfasst die rheinland-pfälzische Mietpreisbegrenzungsverordnung u. a. Ludwigshafen, Speyer, Worms sowie den Rhein-Pfalz-Kreis und Alzey-Worms — nicht den Landkreis Bad Dürkheim und damit nicht Grünstadt. Neuverträge richten sich nach den allgemeinen BGB-Regeln zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: Land RLP; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Deutscher Mieterbund; Mietpreisbremse Liste
Es gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren (maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete). Die abgesenkte 15-Prozent-Kulisse des Landes erfasst Grünstadt / den Landkreis Bad Dürkheim derzeit nicht.
Quelle: Land RLP; KappungsgrenzeQuelle: Deutscher Mieterbund; Kappungsgrenze Liste
Noch nicht. Ein qualifizierter Mietspiegel für Stadt und VG Leiningerland wird erhoben (Anschreiben ab 31. Juli 2026, Ziel 2027). Für ausgewählte Haushalte besteht eine gesetzliche Mitwirkungspflicht. Bis zur Veröffentlichung begründen Mieterhöhungen die Vergleichsmiete ohne fertigen Spiegel.
Den WBS (allgemein oder speziell) beantragen Sie bei der zuständigen Stelle der Stadtverwaltung Grünstadt. Er ist Voraussetzung für öffentlich geförderte Wohnungen; Einkommensgrenzen richten sich nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz. Das Wohnungsamt berät auch zum laufenden Mietspiegel-Projekt.
Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Nach der Reform (ab 2025) gilt in Grünstadt der Hebesatz B von 580 % (Beschluss Juni 2025). Die Höhe Ihrer Abrechnung hängt vom Messbetrag und vom Vertrag ab — keine Rechenformel hier.
Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis Schuleintritt ist die Betreuung landesweit beitragsfrei; Verpflegung und U2-/Hortplätze bleiben kostenpflichtig. Städtische Kitas vormerken Sie über die Online-Vormerkung auf gruenstadt.de.
Quelle: Land RLP; Kita BeitragsfreiheitQuelle: Stadt Grünstadt; Kita Vormerkung
Im VRN verbinden RB 45 und RB 46 den Bahnhof Grünstadt u. a. mit Frankenthal und weiter in die Rhein-Neckar-Region; Regional- und Stadtbusse der Verkehrsbetriebe Leiningerland bedienen das Stadtgebiet. Aktuelle Takte prüfen Sie in myVRN bzw. auf bahnhof.de.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 06.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden