Immobilien zum Kaufen in Grevesmühlen

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Das Wichtigste zum Kaufen in Grevesmühlen

Beim Kauf in Grevesmühlen setzt die Stadt für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) den Hebesatz B auf 444 % (Grundsteuer A: 386 %, Satzung vom 17. Februar 2025, längstens bis 31. 12. 2030). Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag nach dem Bundesmodell (Grundsteuerwert, kein Verkaufspreis); die Jahressteuer folgt aus Messbetrag und Hebesatz. Eine Mietpreisbremse gilt hier nicht. Landesweite Grunderwerbsteuer und Förderprogramme stehen im Bundesland-Block.

Quelle: Stadt Grevesmühlen; HebesatzsatzungQuelle: Land MV; Mietpreisbremse

Wohin geht der Grundbucheintrag?

Zuständig ist die Zweigstelle Grevesmühlen des Amtsgerichts Wismar, Bahnhofstraße 2–4. Für Frist und Rang zählt der Eingang dort, nicht die Hauptstelle in Wismar. Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts nach Zahlung der Grunderwerbsteuer (Satz siehe Bundesland-Block) erfolgt keine Eigentumsumschreibung.

Quelle: Justiz MV; Grundbuchamt Grevesmühlen

Wärmeplan, Netz und Beiträge vor dem Notar

Der kommunale Wärmeplan liegt als Abschlussbericht September 2025 vor; die Stadtwerke liefern Fernwärme überwiegend aus Biogas und erweitern das Netz. Ob Ihr Grundstück im Versorgungsgebiet liegt, klären Sie per Leitungsauskunft vor Baubeginn. Die Stadt hat eine Erschließungsbeitragssatzung (09.11.2000) und eine Straßenbaubeitragssatzung (27.02.2002); Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Stepenitz-Maurine und Wallensteingraben-Küste erhebt sie nach Satzung vom 18. Februar 2025. Bodenrichtwerte liefert der Gutachterausschuss Nordwestmecklenburg.

Quelle: Stadt Grevesmühlen; Wärmeplan 2025Quelle: Stadtwerke Grevesmühlen; NeuanschlüsseQuelle: Stadt Grevesmühlen; Ortsrecht BeiträgeQuelle: Kreis NWM; Bodenrichtwerte

Bundesland Mecklenburg-Vorpommern:

  • Grunderwerbsteuer: 6,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur ausgewiesene Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht

Zusätzliche Info zum Bundesland Mecklenburg-Vorpommern:

Häufige Fragen zum Kaufen in Grevesmühlen

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Grevesmühlen?
  • Welcher Hebesatz B gilt nach der Reform?
  • Ist 444 Prozent der aktuelle Hebesatz?

Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt Hebesatz B 444 % und Hebesatz A 386 % (Satzung der Stadtvertretung vom 17. Februar 2025, längstens bis 31. 12. 2030). Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem Bundesmodell (Grundsteuerwert, kein Verkaufspreis); die Stadt setzt den Hebesatz.

Quelle: Stadt Grevesmühlen; Hebesatzsatzung

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Grevesmühlen?
  • Reicht der Eingang in Wismar?
  • Welche Adresse hat die Zweigstelle?

Das Grundbuch führt die Zweigstelle Grevesmühlen des Amtsgerichts Wismar, Bahnhofstraße 2–4. Für Frist und Rang ist der Eingang in Grevesmühlen maßgeblich, nicht die Hauptstelle Vor dem Fürstenhof 1 in Wismar.

Quelle: Justiz MV; Grundbuchamt Grevesmühlen

  • Wo finde ich Bodenrichtwerte für Grevesmühlen?
  • Wer ist der Gutachterausschuss?
  • Gibt es BORIS für Nordwestmecklenburg?

Der Gutachterausschuss des Landkreises Nordwestmecklenburg veröffentlicht Bodenrichtwerte (Einsicht über das Kreisportal und BORIS.MV/BORIS-D). Schriftliche Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle in Wismar, Rostocker Straße 76. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert, kein Verkehrswert Ihres Grundstücks.

Quelle: Kreis NWM; BodenrichtwerteQuelle: LAIV MV; BORIS Bodenrichtwerte

  • Liegt das Objekt im Fernwärme- oder Wärmeplan-Gebiet?
  • Gibt es einen beschlossenen Wärmeplan?
  • Wer schließt Fernwärme an?

Die Stadt hat den kommunalen Wärmeplan als Abschlussbericht September 2025 veröffentlicht; er verpflichtet niemanden zum Heizungstausch. Die Stadtwerke liefern Fernwärme (überwiegend Biogas) und erweitern das Netz. Vor Kauf oder Umbau holen Sie eine Leitungsauskunft ein.

Quelle: Stadt Grevesmühlen; Wärmeplan 2025Quelle: Stadtwerke Grevesmühlen; Neuanschlüsse

  • Fallen in Grevesmühlen Erschließungs- oder Straßenbaubeiträge an?
  • Gibt es eine Erschließungsbeitragssatzung?
  • Was sind Verbandsbeiträge Stepenitz-Maurine?

Die Stadt hat eine Erschließungsbeitragssatzung vom 09.11.2000 und eine Straßenbaubeitragssatzung vom 27.02.2002. Zusätzlich erhebt sie Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Stepenitz-Maurine und Wallensteingraben-Küste (Satzung vom 18. Februar 2025). Ob Ihr Flurstück betroffen ist, klären Sie vor dem Notar mit der Stadt.

Quelle: Stadt Grevesmühlen; Ortsrecht Beiträge

  • Welche Kaufnebenkosten kommen in Grevesmühlen zum Preis?
  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
  • Wann gibt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Die Grunderwerbsteuer beträgt landesweit 6 % der Gegenleistung (siehe Bundesland-Block). Hinzu kommen Notar- und Grundbuchgebühren nach Bundesrecht. Das Finanzamt erteilt die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Zahlung; ohne sie trägt das Grundbuchamt Grevesmühlen den Eigentümerwechsel nicht ein.

Quelle: Steuerportal MV; Grunderwerbsteuer

  • Gibt es Landesförderung für Eigentum oder Sanierung in Grevesmühlen?
  • Was fördert das LFI M-V?
  • Gilt Wohnungsbau Sozial auch hier?

Landesprogramme (unter anderem Modernisierung, barrierearmes Wohnen, Wohnungsbau Sozial) laufen über das LFI M-V und gelten landesweit mit eigenen Voraussetzungen — siehe Bundesland-Block. Ob ein Vorhaben in Grevesmühlen förderfähig ist, klären Sie vor Baubeginn mit dem Institut.

Quelle: LFI M-V; Wohnraumförderung

  • Ist Grevesmühlen hochwassergefährdet?
  • Betrifft die Stepenitz Wohnlagen?
  • Wo liegen die amtlichen Karten?

Die Stepenitz durchquert das Stadtgebiet; ob ein Grundstück in einem ausgewiesenen Hochwassergefahrengebiet liegt, zeigt nur die Flurkarte. Nutzen Sie die Hochwassergefahren- und Risikokarten des Landes (LUNG) für Binnenhochwasser — nicht die Lagebeschreibung im Inserat.

Quelle: LUNG MV; Hochwasserkarten

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