Immobilien zum Mieten in Großräschen

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Das Wichtigste zum Mieten in Großräschen

Für Neuverträge gilt hier keine Mietpreisbremse: Die brandenburgische MietbegrenzV (ab 1. Januar 2026) listet die Stadt nicht. Die Miete darf bei Vertragsbeginn also nicht automatisch auf „ortsüblich plus 10 %“ gedeckelt werden. Im Bestand greift die bundesübliche Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren, höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze der KappGrenzV gilt nur in den 36 per Verordnung genannten Gemeinden — Oberspreewald-Lausitz und Großräschen stehen nicht auf der Liste.

Quelle: Land Brandenburg; MietbegrenzVQuelle: Land Brandenburg; KappGrenzV

Wer vermietet in der Nordstadt und in der Innenstadt?

Die Stadt veröffentlicht keinen amtlichen Mietspiegel. Orientierung bei Streit um die ortsübliche Miete liefern Vergleichswohnungen oder Sachverständige — ohne städtische Tabelle. Einen großen Teil des Mietangebots decken drei Adressen ab: die Kommunale Wohnungsgesellschaft (KWG) mit Servicestelle Karl-Marx-Straße 5, die Großräschener Wohnungsbaugenossenschaft „Glückauf“ eG in der Barziger Straße 38 und TAG Wohnen über das Mieterbüro in Lauta. In der Nordstadt hat die Stadt die Plattenbauten sanieren und Rückbauflächen begrünen lassen; Parkplätze liegen dort laut Stadtseite in Wohnungsnähe. Die KWG saniert den Bestand „Kleines Neuland“ (Bezug voraussichtlich 2026) mit Aufzug und Hybridheizung — Vormerkungen laufen über die Servicestelle vor Ort.

In der Innenstadt prägen sanierte Klinkerbauten um 1900 das Bild: Garten, Keller, Dachboden. Ob eine Wohnung öffentlich gefördert ist, fragen Sie den Vermieter, nicht das Schaufenster.

Quelle: Stadt Großräschen; VermieterübersichtQuelle: Stadt Großräschen; Wohnen NordstadtQuelle: Stadt Großräschen; KWG Nordstadt

Wo beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein?

Den Wohnberechtigungsschein nach § 14 des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes beantragen Sie beim Gebäudemanagement der Stadt, Calauer Straße 27 (Ansprechpartner Wohnberechtigungsschein, Tel. 035753 27 618). Das Formular liegt auf der Formularseite der Stadt; Vordrucke des Landes können Sie zusätzlich nutzen. Der Schein gilt im ganzen Land Brandenburg, aber nur bei passendem Einkommen. Ob eine konkrete Wohnung Belegungsbindung hat, sagt der Vermieter — typisch bei KWG oder der Genossenschaft, nicht automatisch bei jedem privaten Klinkerbau.

Wohngeld ist eine andere Leistung und läuft über die zuständige Stelle des Landkreises, nicht über denselben Schreibtisch wie der WBS. Den Unterschied klären Sie vor der Abgabe, damit der Antrag nicht in der falschen Mappe landet.

Quelle: Stadt Großräschen; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Großräschen; WBS-FormularQuelle: Land Brandenburg; WBS-Regeln

Wo stellen Sie das Auto ab — am Block oder am Strand?

An den sanierten Blöcken der Nordstadt plant die Stadt Parkraum in Wohnungsnähe; einen Bewohnerparkausweis führt sie nicht. Gebühren fallen am Strandparkplatz an (März bis Oktober, Pkw 2 Euro bis vier Stunden). Wer zur Arbeit nach Senftenberg pendelt, braucht das Strandticket nicht: Der Bahnhof liegt an der stündlichen Regionalexpress-Verbindung, zehn Minuten bis Senftenberg. Heizkosten hängen vom Vermieter ab — im KWG-Bestand „Kleines Neuland“ etwa von der Hybridheizung, nicht von einem städtischen Wärmeplan. Die Stadt hat ein Energiekonzept von 2015; den gesetzlichen Wärmeplan müssen kleine Gemeinden bis 30. Juni 2028 vorlegen.

Quelle: Stadt Großräschen; Parken NordstadtQuelle: Stadt Großräschen; StrandparkenQuelle: Stadt Großräschen; EnergiekonzeptQuelle: Wärmeplanungsgesetz; Frist kleine Gemeinden

Bundesland Brandenburg:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietbegrenzV
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht

Zusätzliche Info zum Bundesland Brandenburg:

Häufige Fragen zum Mieten in Großräschen

  • Gilt in Großräschen die Mietpreisbremse?
  • Steht die Stadt in der MietbegrenzV?
  • Darf die Neuvertragsmiete nur 10 Prozent über ortsüblich liegen?

Nein. Die MietbegrenzV Brandenburg (ab 1. Januar 2026) nennt 36 Gemeinden, Großräschen nicht. Die 10-Prozent-Grenze bei Neuverträgen gilt hier also nicht. Es bleibt bei den allgemeinen BGB-Regeln zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Quelle: Land Brandenburg; MietbegrenzV

  • Wie stark darf die Bestandsmiete steigen?
  • Gilt die 15-Prozent-Kappungsgrenze?
  • Steht Oberspreewald-Lausitz in der KappGrenzV?

Im Bestand gilt die bundesübliche Grenze: höchstens 20 % in drei Jahren, nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Die abgesenkte 15-Prozent-Kappung der KappGrenzV (ab 1. Januar 2026) gilt nur in den dort genannten Gemeinden; der Landkreis Oberspreewald-Lausitz fehlt.

Quelle: Land Brandenburg; KappGrenzV

  • Gibt es einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo steht die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Veröffentlicht die Stadt eine Mietspiegeltabelle?

Nein. Die Stadt führt keinen amtlichen Mietspiegel. Bei Streit um die ortsübliche Miete helfen Vergleichswohnungen, Datenbanken oder ein Gutachten. Private Internet-„Mietspiegel“ mit Euro je Quadratmeter sind keine amtliche Tabelle.

Quelle: Stadt Großräschen; Wohnraum

  • Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
  • Wer ist in der Stadt für den WBS zuständig?
  • Brauche ich den Schein für jede Mietwohnung?

Beim Gebäudemanagement, Calauer Straße 27, Tel. 035753 27 618. Formular auf der Stadtseite (Antrag nach § 14 BbgWoFG). Den Schein brauchen Sie nur für öffentlich geförderte Wohnungen, nicht für jede freie Mietwohnung. Er gilt im Land Brandenburg, andere Bundesländer werden nicht anerkannt.

Quelle: Stadt Großräschen; WBS-StelleQuelle: Land Brandenburg; WBS

  • Welche Vermieter haben Bestände vor Ort?
  • Wo ist die KWG-Servicestelle?
  • Gibt es eine Wohnungsgenossenschaft?

Die Stadt listet die KWG (Servicestelle Karl-Marx-Straße 5, Neuvermietung 035753 690178), die Genossenschaft „Glückauf“ eG (Barziger Straße 38) und TAG Wohnen (Mieterbüro Lauta). Private Vermieter kommen dazu; wer aufgenommen werden will, schreibt an die Stadt.

Quelle: Stadt Großräschen; Vermieterübersicht

  • Brauche ich als Mieter einen Parkausweis?
  • Ist Parken an den Nordstadt-Blöcken gebührenfrei?
  • Gilt das Strandticket auch vor der Wohnung?

Einen Bewohnerparkausweis gibt es nicht. In der Nordstadt verweist die Stadt auf Parkraum in Wohnungsnähe. Gebühren gelten am Strandparkplatz (März–Oktober), nicht automatisch vor dem Wohnhaus. Stellplätze im Mietvertrag bleiben Sache des Vermieters.

Quelle: Stadt Großräschen; Parken am WohnblockQuelle: Stadt Großräschen; Strandparken

  • Zahlt die Stadt die Kita, wenn ich hier miete?
  • Gilt die Elternbeitragssatzung auch für Mieter?
  • Wo liegt der Hort für Grundschulkinder?

Der Beitrag richtet sich nach der städtischen Satzung und dem Haushaltseinkommen, nicht nach Eigentum oder Miete. Antrag in der Seestraße 16. Hortangebote nennt die Stadt unter anderem am Haus Kunterbunt (mit der GutsMuths-Grundschule) und am Hort Am See (mit der Pestalozzi-Grundschule).

Quelle: Stadt Großräschen; ElternbeitragQuelle: Stadt Großräschen; Kindertagesstätten

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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