Immobilien zum Mieten in Lauta
0 Immobilien werden in Lauta zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Lauta – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Lauta
Die Stadt Lauta vermietet selbst sechs Wohnungen. Wer eine davon sucht, wendet sich an Sylvia Drescher in der Stadtverwaltung, Telefon 035722 361-55. Daneben stehen auf der städtischen Wohnungsseite die Wohnungsbaugesellschaft Lauta, die Wohnungsgenossenschaft Laubusch, das Mieterbüro der TAG und die LebensRäume Hoyerswerda. Einen Mietspiegel legt die Stadt dort nicht aus. Die Vergleichsmiete lässt sich also nicht an einer städtischen Tabelle ablesen.
Quelle: Stadt Lauta; städtische Wohnungen
Neuer Vertrag ohne Mietpreisbremse
Bei Mietbeginn in Lauta greift die Mietpreisbremse nicht. Die Verordnung nennt als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt nur Dresden und Leipzig. Sie gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2027. Eine Deckelung auf die ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent schreibt das Land für Lauta nicht vor. Weil die Stadt keinen Mietspiegel veröffentlicht, fehlt dafür ohnehin die örtliche Tabelle, die Dresden und Leipzig für diese Grenze nutzen.
Im laufenden Mietverhältnis bleibt die Kappungsgrenze bei 20 % in drei Jahren, bis die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete erreicht. Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt nach der Kappungsgrenzen-Verordnung nur in Dresden und Leipzig, ebenfalls bis 30. Juni 2027. Ob eine Erhöhung im Einzelfall zulässig ist, hängt vom Vertrag und von der bisherigen Miete ab.
Quelle: REVOSax Sachsen; MietpreisbremseQuelle: REVOSax Sachsen; KappungsgrenzeQuelle: Sachsen; Mietpreisbremse Erklärung
Was die Betreuung ab August 2026 kostet
Ab 1. August 2026 setzt die Stadt die Elternbeiträge nach den Betriebskosten des Jahres 2025 fest. Für das erste Kind in der Familie, bei der längsten genannten Betreuungszeit, liegen die Monatsbeiträge so:
In der Kinderkrippe bis 10 Stunden: 400 € für eine Familie und 360 € für Alleinerziehende. Im Kindergarten bis 10 Stunden: 218,80 € und 196,90 €. Im Hort bis 7 Stunden: 121,50 € und 109,40 €. Kürzere Buchungen kosten weniger. Das zweite und das dritte Kind liegen darunter. Für das vierte und jedes weitere Kind entfällt der Beitrag. Grundlage ist der Stadtratsbeschluss 212/2025 vom 10. Juni 2025.
Die vier Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegestelle liegen in Lauta, im Ortsteil Laubusch und in Torno. Die Stadt nennt als Ansprechpartnerin Mareen Klaus, Telefon 035722 361-32.
Quelle: Stadt Lauta; Beitragstabelle KitaQuelle: Stadt Lauta; Kitas vor Ort
Wohngeld stellt das Landratsamt Bautzen aus
Wohnen Sie in Lauta, stellen Sie den Wohngeldantrag beim Landratsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9. In den Städten Bautzen und Hoyerswerda ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig. In den übrigen Gemeinden des Kreises, also auch in Lauta, ist es das Landratsamt. Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder, beim selbst genutzten Eigentum, ein Lastenzuschuss, wenn das Einkommen nicht reicht. Den Antrag und eine Veränderungsmitteilung stellen Sie über das Serviceportal Amt 24. Schicken Sie Kopien, keine Originale.
Quelle: Landkreis Bautzen; Wohngeld
Grundsteuer im Bescheid, Umlage nur nach Vertrag
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Lauta seit 1. Januar 2026 der Hebesatz B von 415 %. Den Hebesatz A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe hat der Stadtrat auf 360 % gesetzt. Eine Grundsteuer C nennt die Satzung nicht. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz. Ob dieser Betrag in Ihrer Nebenkostenabrechnung erscheint, steht im Mietvertrag. Die Zahl selbst ist kein Mietpreis und kein Verkaufspreis.
Quelle: Stadt Lauta; Hebesatz Grundsteuer B
Bundesland Sachsen:
- Grunderwerbsteuer: 5,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur bestimmte Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht
Zusätzliche Info zum Bundesland Sachsen:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Steuern Sachsen; Grunderwerbsteuer
Häufige Fragen zum Mieten in Lauta
- Gilt in Lauta die Mietpreisbremse?
- Ist die Miete bei Neuvertrag gedeckelt?
- Gelten die Regeln von Dresden und Leipzig?
Nein. Die Mietpreisbremse gilt in Lauta nicht. Die Verordnung nennt nur Dresden und Leipzig, vom 1. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2027. Bei einem neuen Vertrag fehlt damit die landesrechtliche Obergrenze von zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Ausnahmen für Neubau oder umfassende Modernisierung spielen hier schon deshalb keine Rolle, weil die Bremse den Ort nicht erfasst.
- Welche Kappungsgrenze gilt im laufenden Mietvertrag?
- Darf die Miete um 15 oder 20 Prozent steigen?
- Gilt die abgesenkte Kappung in Lauta?
Im laufenden Vertrag bleibt es bei 20 % in drei Jahren, bis die ortsübliche Vergleichsmiete erreicht ist. Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt nur in Dresden und Leipzig, bis 30. Juni 2027. Ob Ihr Vermieter in diesem Rahmen erhöhen darf, hängt von der letzten Erhöhung und vom Vertrag ab.
- Gibt es einen Mietspiegel?
- Wo steht die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Veröffentlicht die Stadt eine Mietpreistabelle?
Die Stadt stellt auf ihrer Wohnungsseite keinen Mietspiegel bereit. Dort stehen die sechs eigenen Wohnungen und die anderen Vermieter. Eine städtische Tabelle der Vergleichsmiete, wie sie Dresden und Leipzig für die Mietpreisbremse nutzen, liegt für Lauta nicht vor.
Quelle: Stadt Lauta; kein MietspiegelQuelle: Sachsen; Vergleichsmiete
- Wer vermietet Wohnungen in Lauta?
- Hat die Stadt eigene Wohnungen?
- Welche Genossenschaft sitzt in Laubusch?
Die Stadt vermietet selbst sechs Wohnungen. Ansprechpartnerin ist Sylvia Drescher, Telefon 035722 361-55. Weitere Anlaufstellen der Stadtseite sind die Wohnungsbaugesellschaft Lauta, Friedrich-Engels-Straße 39, die Wohnungsgenossenschaft Laubusch, Hauptstraße 13, das Mieterbüro der TAG, Friedrich-Ebert-Straße 2, und die LebensRäume Hoyerswerda.
- Was zahle ich für Krippe, Kindergarten und Hort?
- Wie hoch ist der Beitrag für das erste Kind?
- Ab wann gilt die neue Tabelle?
Ab 1. August 2026 kostet das erste Kind bei der längsten Zeit 400 € in der Krippe (bis 10 Stunden), 218,80 € im Kindergarten (bis 10 Stunden) und 121,50 € im Hort (bis 7 Stunden). Alleinerziehende zahlen in diesen Stufen 360 €, 196,90 € und 109,40 €. Das zweite und dritte Kind kosten weniger. Ab dem vierten Kind entfällt der Beitrag.
- Wo stelle ich den Wohngeldantrag als Mieter?
- Bekomme ich einen Mietzuschuss über das Landratsamt?
- Ist Hoyerswerda für Lauta zuständig?
Den Mietzuschuss für Lauta bearbeitet das Landratsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9, oder online über Amt 24. Die Stadtverwaltungen von Bautzen und Hoyerswerda sind nur für Haushalte in ihrem eigenen Stadtgebiet zuständig. Wohngeld setzt voraus, dass das Einkommen für eine angemessene Miete nicht reicht.
- Kann der Vermieter die Grundsteuer auf mich umlegen?
- Wie hoch ist der Hebesatz B?
- Steht die neue Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung?
Der Hebesatz B der neuen Grundsteuer (Reform ab 2025) liegt seit 1. Januar 2026 bei 415 %. Ob der Betrag in Ihrer Nebenkostenabrechnung steht, ergibt der Mietvertrag. Fehlt dort die Vereinbarung, trägt der Eigentümer die Steuer. Der Hebesatz ist der Faktor der Stadt auf den Messbetrag des Finanzamts, kein Mietpreis.
- Wie komme ich am Wochenende mit dem Bus zur Arbeit?
- Fährt die 784 samstags und sonntags?
- Bis wann gilt die Kürzung?
Bis 31. Dezember 2026 fahren die Linien 778 und 784 an Wochenenden und Feiertagen gekürzt. Der Kreistagsbeschluss stammt vom 31. Mai 2026. Für Schichten an diesen Tagen lohnt der Blick in den Fahrplan ab 1. Juli 2026, nicht der Werktagsrhythmus der Linie 784 über Laubusch nach Hoyerswerda. Der Bahnhof mit RE 15 und RE 11 bleibt die Schienenverbindung.
Quelle: Stadt Lauta; Bus am WochenendeQuelle: DB Bahnhof; Schiene Lauta
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden