Immobilien zum Kaufen in Jena

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Das Wichtigste zum Kaufen in Jena

Wer in Jena kauft, zahlt in Thüringen seit dem 1. Januar 20245 % Grunderwerbsteuer. Beim Mieten gelten die Mietpreisbremse (bis 31. Dezember 2027, maximal 10 % über der Vergleichsmiete) und die Kappungsgrenze 15 % — relevant, falls Sie vermieten oder selbst später mieten.

Quelle: Finanzministerium Thüringen; GrunderwerbsteuerQuelle: Land Thüringen; Mietpreisbremse

Welche laufende Grundsteuer kommt dazu?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) setzt Jena den Hebesatz B auf 400 % (wertabhängiges Bundesmodell). Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an. Die Grundsteuer A liegt bei 0 % und wird derzeit nicht erhoben. Individuelle Beträge können sich trotz Hebesatz stark unterscheiden.

Quelle: Stadt Jena; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Jena; Grundsteuerreform

Wohin gehört der Heizungswechsel?

Am 25. Juni 2025 hat der Stadtrat die kommunale Wärmeplanung beschlossen: 57 Versorgungsgebiete mit Hinweisen zu Netz oder dezentralen Optionen. Der Plan verpflichtet Sie nicht zu einem Anschluss; er dient der Orientierung bei Sanierung und Heizungstausch.

Quelle: Stadt Jena; Wärmeplanung

Wo läuft das Grundbuch?

Zuständig für Jena ist das Amtsgericht Jena (Rathenaustraße 13). Grundbuchauszüge fordern Sie dort per Formular an; Notar- und Grundbuchgebühren richten sich bundesweit nach dem GNotKG und liegen typischerweise bei rund 1,5–2 % des Kaufpreises — zuzüglich Makler, falls vereinbart.

Quelle: Amtsgericht Jena; Grundbuch

Bundesland Thüringen:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 % (seit 1. Januar 2024)
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur bestimmte Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht

Zusätzliche Info zum Bundesland Thüringen:

Häufige Fragen zum Kaufen in Jena

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Jena?
  • Welchen GrESt-Satz zahlt man in Thüringen?
  • Seit wann gilt in Thüringen 5 Prozent Grunderwerbsteuer?

In Thüringen — und damit in Jena — beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % der Gegenleistung (in der Regel des Kaufpreises). Der Satz gilt seit dem 1. Januar 2024 landesweit einheitlich. Maßgeblich ist das Datum des notariellen Kaufvertrags.

Quelle: Finanzministerium Thüringen; Grunderwerbsteuer

  • Welche Kaufnebenkosten kommen in Jena typischerweise dazu?
  • Was kosten Notar und Grundbuch beim Kauf in Jena?
  • Wie hoch ist die Maklerprovision in Thüringen?

Zur Grunderwerbsteuer (5 %) kommen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem bundesweiten GNotKG — oft rund 1,5–2 % des Kaufpreises. Beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern wird die Maklerprovision in der Regel hälftig geteilt (Bestellerprinzip). Rechnen Sie die Summe früh in Ihr Eigenkapital ein.

Quelle: Finanzministerium Thüringen; GrunderwerbsteuerQuelle: Amtsgericht Jena; Grundbuch

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Jena?
  • Welcher Hebesatz gilt für die neue Grundsteuer in Jena?
  • Gilt in Jena das Bundesmodell bei der Grundsteuer?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) liegt der Hebesatz B bei 400 %; die Grundsteuer A bei 0 %. Thüringen bewertet nach dem wertabhängigen Bundesmodell: Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Der individuelle Jahresbetrag kann sich von Nachbargrundstücken stark unterscheiden.

Quelle: Stadt Jena; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Jena; Grundsteuerreform

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Jena?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch in Jena?
  • Wie bestelle ich einen Grundbuchauszug in Jena?

Zuständig ist das Amtsgericht Jena, Grundbuchabteilung, Rathenaustraße 13, 07745 Jena. Auszüge fordern Sie mit dem Formular „Anforderung einer Grundbuchabschrift“ postalisch an (nicht per E-Mail). Telefonische Erreichbarkeit: werktags vormittags.

Quelle: Amtsgericht Jena; Grundbuch

  • Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Käufer in Jena?
  • Muss ich in Jena Fernwärme anschließen?
  • Wo sehe ich mein Wärmeversorgungsgebiet in Jena?

Der Stadtrat hat am 25. Juni 2025 die Wärmeplanung beschlossen und 57 Gebiete ausgewiesen. Die Karte zeigt bevorzugte Optionen (Netz oder dezentral) — ohne automatischen Anschlusszwang. Nutzen Sie sie als Orientierung vor Heizungstausch oder Sanierung.

Quelle: Stadt Jena; Wärmeplanung

  • Was zahlen Familien für Kita-Beiträge in Jena?
  • Sind die letzten Kita-Jahre in Jena beitragsfrei?

Ja, einkommensabhängige Beiträge — seit dem 1. Oktober 2025 mit 10 % des anrechenbaren Einkommens. Die letzten 24 Monate vor dem regulären Schuleintritt sind gebührenfrei. Das hilft Familienbudgets beim Eigentumserwerb genauso wie beim Mieten.

Quelle: Stadt Jena; Kita-Beiträge

  • Gilt in Jena die Mietpreisbremse — auch wenn ich vermiete?
  • Welche Mietobergrenze gilt bei Neuvermietung in Jena?

Ja. Bei Neuvermietung darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen; die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2027. Im Bestand begrenzt die Kappungsgrenze Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren. Das beeinflusst Renditeerwartungen und Vermietungsplanung.

Quelle: Land Thüringen; MietpreisbremseQuelle: Stadt Jena; Kappungsgrenze

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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