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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Kirn – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Kirn kauft, zahlt die Grundsteuer nach dem Hebesatz der Stadt. Für 2026 stehen auf der Abgabenseite 550 Prozent bei der Grundsteuer B, 345 Prozent bei der Grundsteuer A und 400 Prozent bei der Gewerbesteuer. Seit 2025 gilt das Bundesmodell; den Hebesatz setzt Kirn selbst. Die Jahressteuer ergibt sich aus dem Messbetrag des Finanzamts und diesem Satz. Lagen unterscheiden sich: Kernstadt im Tal, Sulzbach und Kallenfels am Hang. Bauanträge gehen seit dem 1. Januar 2026 an die Kreisverwaltung Bad Kreuznach; nur das Freistellungsverfahren bleibt bei der Verbandsgemeinde Kirner Land.
Quelle: Stadt Kirn; Hebesätze 2026Quelle: Stadt Kirn; Bauantrag Zuständigkeit
Kirn liegt an Nahe und Hahnenbach. Die Stadt hat ein örtliches Hochwasserschutz- und Vorsorgekonzept. Ein gesetzliches Überschwemmungsgebiet ist nicht festgesetzt, die Gefahrenkarten des Landes zeigen aber Überflutungen bei einem Jahrhunderthochwasser und bei einem Extremereignis. Die Feuerwehr kann mit mobilem Schutz ein HQ100 abwehren; bei einem Extremhochwasser sind Wohnlagen an Nahe und Hahnenbach betroffen. Käufer sollten vor dem Notartermin die Karten des Landes prüfen, Keller, Öltanks und Stromkästen anschauen und eine Elementarversicherung klären. Pegel und Vorhersagen für die Nahe stehen beim Hochwassermeldedienst des Landes.
Quelle: Stadt Kirn; HochwasservorsorgeQuelle: Stadt Kirn; Hochwasserschutzkonzept
Die Verbandsgemeinde Kirner Land ist die planungsverantwortliche Stelle für die kommunale Wärmeplanung. Bis zum 30. Juni 2028 muss der Plan vorliegen. Für Gemeindegebiete unter 10.000 Einwohnern ist ein vereinfachtes Verfahren möglich; Kirn liegt unter dieser Schwelle. Einen fertigen, öffentlich ausgelegten Wärmeplan hat die Stadt auf ihren Wohnseiten noch nicht veröffentlicht. Wer jetzt ein Haus kauft oder die Heizung tauscht, fragt bei der Verbandsgemeinde nach dem Stand. Der Plan sagt später, ob in der Straße ein Wärmenetz kommen soll oder das Haus dezentral bleibt.
Quelle: Energieagentur RLP; Wärmeplanung Fristen
Kirn ist im Landesprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Private durchgreifende Modernisierung in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet kann Zuschüsse der Stadt bekommen; nur neue Fenster oder nur ein Fassadenanstrich reichen nicht. Vor dem ersten Handschlag müssen Stadt und Sanierungsberater informiert werden, sonst entfällt die Förderung. Wegen Programmausfall sind aktuell keine Neuanträge möglich – das steht so auf der Stadtseite. Ansprechpartnerin ist die Bauabteilung der Verbandsgemeinde in der Kirchstraße 3. Beim Kauf fällt in Rheinland-Pfalz Grunderwerbsteuer an; den Satz nennt der Block darunter.
Quelle: Stadt Kirn; Stadtsanierung Förderung
Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:
Grundsteuer B 550 Prozent, Grundsteuer A 345 Prozent, Gewerbesteuer 400 Prozent. Das sind die Sätze auf der Abgabenseite der Stadt für 2026. Seit 2025 gilt das Bundesmodell; den Hebesatz setzt Kirn selbst.
Das Amtsgericht Bad Sobernheim, nicht Bad Kreuznach. Der Amtsgerichtsbezirk umfasst die Verbandsgemeinde Kirner Land mit Sitz in Kirn. Grundbuchauszug und Einsicht beantragt man dort; Insolvenz und Zwangsversteigerung liegen beim Amtsgericht Bad Kreuznach.
Quelle: AG Bad Sobernheim; Zuständigkeit GrundbuchQuelle: AG Bad Sobernheim; Grundbuchamt
Bis zum 30. Juni 2028. Zuständig ist die Verbandsgemeinde Kirner Land. Für Gemeindegebiete unter 10.000 Einwohnern ist ein vereinfachtes Verfahren möglich. Einen fertigen Plan hat die Stadt auf ihren Wohnseiten noch nicht veröffentlicht.
Ein gesetzliches Überschwemmungsgebiet ist nicht festgesetzt. Die Gefahrenkarten zeigen aber Überflutungen an Nahe und Hahnenbach. Die Feuerwehr kann ein Jahrhunderthochwasser mit mobilem Schutz abwehren; bei einem Extremereignis sind Wohnlagen an den beiden Gewässern betroffen. Vor dem Kauf die Karten des Landes und das städtische Konzept prüfen.
Grundsätzlich ja, in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet und nur bei durchgreifender Modernisierung – nicht bei reiner Verschönerung. Vor Baubeginn müssen Stadt und Sanierungsberater informiert werden. Wegen Programmausfall sind aktuell keine Neuanträge möglich. Ansprechpartnerin ist die Bauabteilung der Verbandsgemeinde in der Kirchstraße 3.
Es gilt der Satz des Landes Rheinland-Pfalz. Kirn erhebt keinen eigenen Satz.
An die Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Bauaufsicht, Salinenstraße 47. Nur ein Antrag im Freistellungsverfahren geht weiter direkt an die Verbandsgemeinde Kirner Land, Bahnhofstraße 31.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden