Immobilien zum Mieten in Kitzingen

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Das Wichtigste zum Mieten in Kitzingen

Kitzingen steht nicht unter der Mietpreisbremse: Die Stadt fehlt in der bayerischen Mieterschutzverordnung (gültig 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029). Neuvertragsmieten dürfen damit nicht über die 10-Prozent-Regel der Bremse begrenzt werden; die gesetzliche Kappungsgrenze im Bestand bleibt bei 20 % in drei Jahren. Wer später kauft, zahlt in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV GemeindeanlageQuelle: Justiz Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für eine öffentlich geförderte Mietwohnung (Sozialwohnung) brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS): Die Behörde prüft das Haushaltseinkommen. Wohnen Sie im Stadtgebiet Kitzingen einschließlich Ortsteilen Etwashausen, Hohenfeld, Repperndorf oder Sickershausen, ist die Stadt Kitzingen zuständig — sonst das Landratsamt. Der allgemeine Schein gilt in der Regel ein Jahr; beim Landratsamt fällt derzeit eine Gebühr von 15 € an.

Quelle: Landratsamt Kitzingen; Wohnberechtigungsschein

Was zählt bei Kita und Alltag für Mieterhaushalte?

Elternbeiträge sind trägerabhängig. Ab Kindergartenalter mindert Bayern den Beitrag um 100 € monatlich bis zur Einschulung. Die Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) kann — wenn der Mietvertrag es vorsieht — über die Nebenkosten umgelegt werden; Höhe und Hebesatz setzen Finanzamt bzw. Stadt fest. Für Fahrten im Stadtgebiet hilft das Anrufsammeltaxi zum Verbundtarif plus 2 € Komfortzuschlag.

Quelle: STMAS Bayern; ElternbeitragszuschussQuelle: Stadt Kitzingen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Kitzingen; Anrufsammeltaxi

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Mieten in Kitzingen

  • Gilt in Kitzingen die Mietpreisbremse?
  • Ist Kitzingen angespannter Wohnungsmarkt nach MiSchuV?
  • Darf die Neuvermietungsmiete über 10 Prozent der Vergleichsmiete liegen?

Nein. Kitzingen steht nicht in der Anlage zur bayerischen Mieterschutzverordnung. Seit 1. Januar 2026 (bis 31. Dezember 2029) gilt die Mietpreisbremse nur in den dort genannten Gemeinden — Kitzingen gehört nicht dazu. Es gibt damit keine gesetzliche 10-Prozent-Obergrenze über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuverträgen.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV GemeindeanlageQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutzverordnung

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen in Kitzingen?
  • Gilt die 15-Prozent-Kappungsgrenze?
  • Wie stark darf die Bestandsmiete in drei Jahren steigen?

Weil Kitzingen nicht unter die Mieterschutzverordnung fällt, greift die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % nicht. Es bleibt bei der bundesweiten Regel: höchstens 20 % Erhöhung in drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 Abs. 3 BGB) — weitere Voraussetzungen des Mietrechts bleiben unberührt.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV GemeindeanlageQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutzverordnung

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Kitzingen?
  • Wer stellt den Wohnberechtigungsschein aus?
  • Was kostet der WBS-Antrag?

Für eine öffentlich geförderte Mietwohnung (Sozialwohnung) brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Im Stadtgebiet inklusive Etwashausen, Hohenfeld, Repperndorf und Sickershausen ist die Stadt Kitzingen zuständig, sonst das Landratsamt. Der allgemeine Schein gilt in der Regel ein Jahr; beim Landratsamt beträgt die Gebühr derzeit 15 €.

Quelle: Landratsamt Kitzingen; Wohnberechtigungsschein

  • Können Vermieter die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen?
  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Kitzingen für Mieter relevant?
  • Gilt die neue Grundsteuer ab 2025 auch in der Nebenkostenabrechnung?

Ja — die Grundsteuer ist umlagefähig, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Seit der Reform (ab 2025) setzt die Stadt den Hebesatz der Grundsteuer B auf 280 % (neue Grundsteuer, bayerisches Flächenmodell). Den konkreten Jahresbetrag entnehmen Sie dem Bescheid bzw. der Abrechnung Ihres Vermieters.

Quelle: Stadt Kitzingen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Freistaat Bayern; Grundsteuer Reform

  • Was zahlen Familien für Kita-Beiträge beim Umzug nach Kitzingen?
  • Gilt der 100-Euro-Zuschuss auch für Mieter?
  • Wo melde ich mein Kind für die Kita an?

Beiträge sind trägerabhängig. Ab Kindergartenalter mindert Bayern den Elternbeitrag um 100 € monatlich bis zur Einschulung — unabhängig davon, ob Sie mieten oder kaufen. Voranmeldung über die städtische bzw. kreisweite Kinderbetreuungsdatenbank; Verpflegung bleibt zusätzlich.

Quelle: STMAS Bayern; ElternbeitragszuschussQuelle: Stadt Kitzingen; Kinderbetreuung

  • Wie komme ich als Mieter ohne Auto im Stadtgebiet weiter?
  • Reicht Bus und Bahn ohne eigenen Stellplatz?
  • Hilft das Anrufsammeltaxi in den Ortsteilen?

Bahnhof (Würzburg–Nürnberg), Busse im NVM/VGN und das Anrufsammeltaxi decken Stadt und Ortsteile ab. AST: Anmeldung 30 Minuten vorher, Verbundtarif plus 2 € Komfortzuschlag — praktisch, wenn Sie ohne Auto mieten und trotzdem abends oder in Ortsteilen unterwegs sind.

Quelle: Stadt Kitzingen; Öffentliche Verkehrsmittel

  • Gibt es in Kitzingen einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Reicht ein Mietspiegel für Mieterhöhungen?

Ein öffentlich hervorgehobener qualifizierter Mietspiegel der Stadt Kitzingen ist auf den zentralen Stadtseiten nicht als laufendes Angebot ausgewiesen. Für Vergleichsmiete und Mieterhöhungen bleiben die gesetzlichen Wege (u. a. Mietdatenbank, Gutachten, drei Vergleichswohnungen) maßgeblich — im Zweifel Fachstelle oder Anwalt prüfen.

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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