Immobilien zum Mieten in Kyritz
0 Immobilien werden in Kyritz zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Kyritz – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Kyritz
In Kyritz gilt die Mietpreisbremse nicht. Die Stadt steht nicht in der Mietpreisbegrenzungsverordnung. Die Verordnung gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029 und nennt Kyritz nicht. Bei einem neuen Mietvertrag gibt es hier deshalb keine gesetzliche Obergrenze von 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: Land Brandenburg; Mietpreisbremse Gemeinden
Auch die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent in drei Jahren gilt in Kyritz nicht. Im laufenden Vertrag bleibt es bei 20 Prozent in drei Jahren, höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Verordnung mit der Grenze von 15 Prozent läuft in den genannten Gemeinden bis zum 31. Dezember 2030.
Quelle: Land Brandenburg; Kappungsgrenze GemeindenQuelle: Bundesgesetz; Mieterhöhung Vergleichsmiete
Kein amtlicher Mietspiegel
Die Stadt Kyritz hat keinen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht. Ein einfacher Mietspiegel ist nur für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern Pflicht. Kyritz liegt darunter. Fehlt ein Spiegel, stützt sich eine Mieterhöhung auf mindestens drei Vergleichswohnungen oder auf ein Sachverständigengutachten.
Quelle: Land Brandenburg; Mietspiegel ZuständigkeitQuelle: Bundesgesetz; Begründung Mieterhöhung
Preislisten auf privaten Internetseiten sind kein Mietspiegel der Stadt. Sie begründen keine Mieterhöhung. Für die Vergleichsmiete zählen die Mieten vergleichbarer Wohnungen, nicht die Anzeige eines Portals.
Wohnberechtigungsschein im Rathaus
Für eine geförderte Wohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Zuständig ist die Stadt Kyritz, Bürgerservice im Rathaus am Marktplatz. Die Gebühr beträgt 15 Euro. Der Schein gilt ein Jahr und im ganzen Land Brandenburg.
Quelle: Stadt Kyritz; Wohnberechtigungsschein
Den Antrag unterschreiben alle volljährigen Personen, die mit einziehen. Dazu kommen Einkommensnachweise. Es ist nur ein Antrag für den angestrebten Hauptwohnsitz möglich. Im Einzelfall kann die Stadt die Gebühr ermäßigen oder erlassen.
Parkausweis ohne festen Stellplatz
Mieter im Bewohnerparkgebiet stellen den Parkausweis online oder im Rathaus. Die Jahresgebühr beträgt 30,70 Euro. Das Fahrzeug darf höchstens neun Sitzplätze haben und nicht schwerer als 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht sein. Ist der Antragsteller nicht der Halter, braucht die Stadt einen Nachweis über die dauernde Nutzung.
Quelle: Stadt Kyritz; Bewohnerparkausweis
Der Ausweis berechtigt nur zur Nutzung der gekennzeichneten Bewohnerparkplätze. Einen eigenen Platz garantiert er nicht. Sind die Flächen fremd belegt, dürfen Sie deshalb nicht ordnungswidrig parken.
Krippe und Hort bleiben beitragspflichtig
Vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung fällt kein Elternbeitrag an. Das gilt seit dem 1. August 2024 und ohne extra Antrag. Für Kinder in der Krippe und für den Hort staffelt die Stadt den Beitrag weiter nach Einkommen, Stunden und Kinderzahl.
Quelle: MBJS Brandenburg; Kita beitragsfrei ab 3Quelle: Stadt Kyritz; Lesefassung Kita-Satzung
Die zweite Änderung der Satzung gilt seit dem 1. August 2025. Die Stadt setzt den Beitrag für zwölf Monate fest. Zahlen Sie zum 15. des Monats. Fehlt der Einkommensnachweis, gilt der Höchstbetrag der Betreuungsform, bis die Unterlagen da sind. Das Mittagessen ist nicht im Elternbeitrag enthalten.
Bundesland Brandenburg:
- Grunderwerbsteuer: 6,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietbegrenzV
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht
Zusätzliche Info zum Bundesland Brandenburg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Finanzamt Brandenburg; Grunderwerbsteuer
- MietbegrenzV nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land Brandenburg; MietbegrenzV
- Grundsteuerreform Bundesmodell — Quelle: Finanzamt Brandenburg; Grundsteuerreform
Häufige Fragen zum Mieten in Kyritz
- Gilt in Kyritz die Mietpreisbremse?
- Mietobergrenze Neuvermietung Kyritz
- 10 Prozent Vergleichsmiete Kyritz
- Mietbegrenzungsverordnung Kyritz
Nein. Kyritz steht nicht in der Mietpreisbegrenzungsverordnung. Sie gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029 nur in den dort genannten Gemeinden. Bei einem neuen Vertrag gibt es in Kyritz deshalb keine gesetzliche Grenze von 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Kyritz?
- Mieterhöhung 15 oder 20 Prozent Kyritz
- Kappungsgrenze drei Jahre
- Mieterhöhung laufender Vertrag Kyritz
Die abgesenkte Grenze von 15 Prozent in drei Jahren gilt in Kyritz nicht. Im laufenden Vertrag bleibt es bei 20 Prozent in drei Jahren, höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Verordnung mit 15 Prozent nennt Kyritz nicht und läuft in den gelisteten Gemeinden bis zum 31. Dezember 2030.
Quelle: Land Brandenburg; Kappungsgrenze GemeindenQuelle: Bundesgesetz; Mieterhöhung Vergleichsmiete
- Gibt es in Kyritz einen amtlichen Mietspiegel?
- Qualifizierter Mietspiegel Kyritz
- Ortsübliche Vergleichsmiete Kyritz
- Mieterhöhung ohne Mietspiegel
Nein. Die Stadt hat keinen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht. Pflicht ist ein einfacher Spiegel erst ab mehr als 50.000 Einwohnern. Ohne Spiegel stützt sich eine Erhöhung auf mindestens drei Vergleichswohnungen oder ein Gutachten. Private Preislisten im Internet ersetzen den Spiegel nicht.
Quelle: Land Brandenburg; Mietspiegel ZuständigkeitQuelle: Bundesgesetz; Begründung Mieterhöhung
- Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
- WBS Kyritz Rathaus
- Geförderte Wohnung Kyritz
- Wohnberechtigungsschein Gebühr
Beim Bürgerservice der Stadt Kyritz im Rathaus am Marktplatz. Die Gebühr beträgt 15 Euro. Der Schein gilt ein Jahr und im Land Brandenburg. Alle volljährigen Personen, die mit einziehen, unterschreiben den Antrag. Dazu kommen Einkommensnachweise.
- Brauche ich als Mieter einen Parkausweis?
- Bewohnerparken für Mieter Kyritz
- Parkausweis ohne eigenen Stellplatz
- Anwohnerparken 30,70 Euro
Nur, wenn Sie im Bewohnerparkgebiet einen der gekennzeichneten Plätze nutzen wollen. Die Jahresgebühr beträgt 30,70 Euro. Einen eigenen Stellplatz sichert der Ausweis nicht. Das Fahrzeug darf höchstens neun Sitzplätze haben und nicht über 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht liegen.
- Was gilt für Krippe und Hort, wenn ich mit Kind miete?
- Hortbeitrag Kyritz
- Krippe Elternbeitrag Kyritz
- Kita ab drei beitragsfrei
Für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung fällt kein Elternbeitrag an. Das gilt seit dem 1. August 2024. Krippe und Hort staffelt die Stadt nach Einkommen, Stunden und Kinderzahl. Die geänderte Satzung gilt seit dem 1. August 2025. Fehlt der Einkommensnachweis, setzt die Stadt den Höchstbetrag fest. Das Mittagessen zahlen Sie extra.
Quelle: Stadt Kyritz; Lesefassung Kita-SatzungQuelle: MBJS Brandenburg; Kita beitragsfrei ab 3
- Muss ich als Mieter wegen des Wärmeplans die Heizung tauschen?
- Wärmeplan Pflicht Mieter Kyritz
- Fernwärme Zwang Kyritz
- Kommunaler Wärmeplan 2026
Nein. Der am 24. Juni 2026 beschlossene Wärmeplan verpflichtet einzelne Eigentümer nicht, sofort die Heizung zu tauschen. Er ist die Planungsgrundlage der Stadt. Ob in Ihrem Haus später ein Wärmenetz kommt, sagt der Plan für ein einzelnes Mietverhältnis nicht zu.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden