Immobilien zum Mieten in Murnau a.Staffelsee
0 Immobilien werden in Murnau a.Staffelsee zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Murnau a.Staffelsee – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Murnau a.Staffelsee
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Murnau a.Staffelsee die Mietpreisbremse: Neuverträge dürfen die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % überschreiten, Bestandserhöhungen sind auf 15 % in drei Jahren gekappt (MiSchuV bis 31. Dezember 2029). Einen amtlichen Mietspiegel gibt es nicht; das Landratsamt warnt, dass seine Mietenstatistik kein Mietspiegel ist. Die neue Grundsteuer (ab 2025) läuft 2026 mit Hebesatz B 540,00 v. H. — ob Vermieter sie über die Nebenkosten umlegen, hängt vom Mietvertrag ab.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Landratsamt GAP; MietenstatistikQuelle: Markt Murnau; Haushaltssatzung 2026
Wohnberechtigungsschein in Garmisch, nicht im Marktrathaus
Den Wohnberechtigungsschein (Nachweis, dass Ihr Haushalt die Einkommensgrenzen für eine geförderte Wohnung einhält) beantragen Sie beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen — nicht beim Markt. Für die Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen ist das Wohnungsamt im dortigen Rathaus zuständig; Murnau fällt unter das Landratsamt. Den Antrag können Sie online über das BayernPortal stellen. Die Auswahl der Mieterin oder des Mieters bleibt beim Vermieter.
Quelle: Landratsamt GAP; WohnberechtigungQuelle: BayernPortal; WBS-AntragQuelle: Markt Murnau; Formulare Soziales
Kitaplatz nur über Little Bird — Drachennest hat eigene Sätze
Die Anmeldung läuft über die Plattform Little Bird des Landkreises. Die Frist für September 2026 endete am 15. Februar 2026 (Hort: 27. März 2026). Eine flächendeckende Beitragsfreiheit gibt es nicht. In der gemeindlichen Kita Drachennest liegen die Kindergartenbeiträge bei 151,80 € (4–5 Stunden) bis 213,00 € (ab 9 Stunden) im Monat; Hort hat eigene Stufen. Den landesweiten Zuschuss nennt der Bundesland-Block. Das Jugendamt kann Beiträge bei Überforderung ganz oder teilweise übernehmen.
Quelle: Markt Murnau; KinderbetreuungQuelle: Markt Murnau; Kita Drachennest Beiträge
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutz nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- BayBO Solar nur Soll — Quelle: Gesetze Bayern; BayBO Solar
Häufige Fragen zum Mieten in Murnau a.Staffelsee
- Gilt in Murnau a.Staffelsee die Mietpreisbremse?
- Steht der Markt auf der MiSchuV-Liste?
- Seit wann gilt die Bremse?
Ja. Murnau a.Staffelsee steht in der Anlage zur bayerischen Mieterschutzverordnung. Seit dem 1. Januar 2026 (bis 31. Dezember 2029) darf die Nettokaltmiete bei Neuvermietung von Bestandswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Ausnahmen (etwa umfassende Modernisierung) prüft eine Fachstelle, nicht dieser Text.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV
- Welche Kappungsgrenze gilt für Mieterhöhungen in Murnau a.Staffelsee?
- Sind es 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
- Gilt die abgesenkte Kappung der MiSchuV?
Die abgesenkte Grenze von 15 % in drei Jahren. Sie gilt in denselben Gemeinden wie die Mietpreisbremse — also auch in Murnau a.Staffelsee. Außerhalb der MiSchuV-Kulisse bleibt es bei 20 %.
- Gibt es in Murnau a.Staffelsee einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Reicht die Kreis-Mietenstatistik?
Nein — der Markt veröffentlicht keinen amtlichen Mietspiegel. Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen bietet eine Mietenstatistik aus Wohngeldanträgen und weist ausdrücklich darauf hin, dass sie den Anforderungen eines Mietspiegels nicht genügt. Vermieter müssen eine Erhöhung nach den gesetzlichen Begründungswegen darlegen.
- Wo beantrage ich in Murnau a.Staffelsee einen Wohnberechtigungsschein?
- Ist das Marktrathaus für den WBS zuständig?
- Geht der Antrag online?
Beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, nicht im Marktrathaus. (Nur für die Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen ist das dortige Wohnungsamt zuständig.) Online über das BayernPortal; Formularhinweise auch auf der Marktseite unter Soziales.
Quelle: Landratsamt GAP; WohnberechtigungQuelle: BayernPortal; WBS-Antrag
- Was kostet der Kindergarten in der Kita Drachennest?
- Sind Kita-Plätze beitragsfrei?
- Gibt es einen Landes-Zuschuss?
Nein, es gibt keine flächendeckende Beitragsfreiheit. In der gemeindlichen Kita Drachennest liegen die Kindergartenbeiträge bei 151,80 € (4–5 Stunden) bis 213,00 € (ab 9 Stunden) im Monat; Hort hat eigene Sätze. Andere Träger können abweichend kalkulieren. Den landesweiten Zuschuss nennt der Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
- Betrifft mich als Mieter der Grundsteuer-Hebesatz in Murnau a.Staffelsee?
- Ist die Grundsteuer umlagefähig?
- Wie hoch ist Hebesatz B 2026?
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt 2026 Hebesatz B 540,00 v. H. Ob Vermieter die Steuer über die Nebenkosten umlegen, hängt vom Mietvertrag ab. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, der Markt den Hebesatz. Das Landesmodell steht im Bundesland-Block.
- Kann ich in Murnau a.Staffelsee Bewohnerparken beantragen?
- Gibt es einen Online-Antrag für den Parkausweis?
- Wer ist zuständig?
Ja. Der Markt bietet die Beantragung eines Bewohnerparkausweises online über das BayernPortal an. Ob Ihr Quartier als Bewohnerparkbereich ausgewiesen ist, hängt von der örtlichen Beschilderung und der kommunalen Regelung ab.
Quelle: BayernPortal; Bewohnerparken MurnauQuelle: Markt Murnau; Formulare Verkehr
- Bekomme ich als Mieter die Ortsbus-Erstattung?
- Zählt der Hauptwohnsitz?
- Bis wann gilt die Regelung?
Ja, wenn Sie den Hauptwohnsitz in Murnau a.Staffelsee haben. Der Markt erstattet 1,50 € je MVV-Kurzstrecke im Ortsgebiet (rückwirkend ab 1. Januar 2026, bis 31. Dezember 2026, Mindestbetrag 15 €, quartalsweise).
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden