Immobilien in Neustadt a.d.Aisch

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Aktuell haben wir keine Immobilien in Neustadt a.d.Aisch – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

Das Wichtigste über Neustadt a.d.Aisch

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die bayerische Mieterschutzverordnung — die Kreisstadt Neustadt a.d.Aisch steht darin nicht: Im Landkreis ist nur Weigenheim gelistet. Bestandsmieten bleiben bei der allgemeinen Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) setzt die Stadt Hebesatz B auf 354 v. H. (Hebesatz A: 475 v. H.); das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Stadt Neustadt a.d.Aisch; Grundsteuer Hebesätze

Warum die Kreisstadt ohne Mietpreisbremse bleibt

Die Anlage zur MiSchuV (gültig bis 31. Dezember 2029) nennt im Landkreis Neustadt a.d. Aisch/Bad Windsheim ausschließlich Weigenheim. Wer in der Kreisstadt neu mietet, trifft also nicht auf die 10-Prozent-Grenze zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Einen amtlichen Mietspiegel weist die Stadt im Ortsrecht nicht aus; Vergleichsmieten klären Sie über andere gesetzliche Begründungswege.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV KreisgemeindenQuelle: Stadt Neustadt a.d.Aisch; Ortsrecht

Zwei Halte auf der Achse Nürnberg–Würzburg

Der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) führt den RE 10 Nürnberg–Fürth–Neustadt (Aisch)–Kitzingen–Würzburg. Zusätzlich zum Bahnhof (Am Bahnhof 1) hält die Linie am Halt Neustadt (Aisch) Mitte. Die RB 81 bindet nach Bad Windsheim und Steinach (b. Rothenburg); innerorts fährt der Stadtbus Linie 160. Bauarbeiten können Schienenersatzverkehr auslösen — aktuelle Hinweise stehen beim VGN.

Quelle: VGN; LinienfahrpläneQuelle: Deutsche Bahn; Bahnhof Neustadt (Aisch)Quelle: Deutsche Bahn; Halt Mitte

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zu Neustadt a.d.Aisch

  • Wie pendle ich von Neustadt a.d.Aisch nach Nürnberg oder Würzburg?
  • Hält der RE 10 in der Kreisstadt?
  • Gibt es den Halt Neustadt (Aisch) Mitte?

Ja. Der VGN führt den RE 10 Nürnberg–Fürth–Neustadt (Aisch)–Kitzingen–Würzburg. Sie können am Bahnhof (Am Bahnhof 1) oder am Halt Mitte einsteigen. Fahrpläne und Baustellenhinweise stehen auf den VGN-Linienseiten.

Quelle: VGN; Linienfahrplan RE 10Quelle: Deutsche Bahn; BahnhofQuelle: Deutsche Bahn; Halt Mitte

  • Gibt es eine Bahn nach Bad Windsheim und einen Stadtbus?
  • Was ist die RB 81?
  • Fährt Linie 160 innerorts?

Die RB 81 fährt von Neustadt (Aisch) über Bad Windsheim nach Steinach (b. Rothenburg). Innerorts listet der VGN den Stadtbus Linie 160. Bauarbeiten können Schienenersatzverkehr auslösen.

Quelle: VGN; RB 81 und Linie 160

  • Welche Grundschulen und weiterführenden Schulen gibt es vor Ort?
  • Wo ist die Comenius-Grundschule?
  • Gibt es Realschule und Mittelschule?

Die Stadt listet die Comenius-Grundschule (Comeniusstraße 2) und die Grundschule Neues Schloss (Schlossplatz 4), dazu die Mittelschule am Turm und die staatliche Dietrich-Bonhoeffer-Realschule. Ein Gymnasium führt die städtische Schulseite nicht auf.

Quelle: Stadt Neustadt a.d.Aisch; Schulen

  • Was kostet Parken in der Innenstadt?
  • Gibt es eine Brötchentaste?
  • Parkgebühren Zone 1 Neustadt a.d.Aisch?

In Gebührenzone 1 (u. a. Wilhelmstraße, Kirchplatz, Bahnhofstraße ab Plärrer) gilt Mo–Fr 8–18 Uhr und Sa 8–13 Uhr: 1,00 € je volle Stunde, Höchstparkzeit 2 Stunden. Für 15 Minuten gibt es die gebührenfreie Brötchentaste. Zone 2 (Parkdeck Bismarckstraße, Parkplatz Zentrum) kostet 0,60 €/Stunde (Mo–Fr 8–16 Uhr). Handyparken ist möglich.

Quelle: Stadt Neustadt a.d.Aisch; Parkgebührenordnung

  • Gibt es einen kommunalen Wärmeplan?
  • Kommt Nahwärme am Hasengründlein?
  • Besteht Anschlusszwang an ein Wärmenetz?

Ja, die Stadt hat einen Wärmeplan vorgelegt (Bearbeitung 04/2024–08/2025). Er ist ein Planungsinstrument und begründet keinen Anschlusszwang. Das konkrete Nahwärmeprojekt Hasengründlein setzen die Neustadtwerke wegen zu geringer Beteiligungsquoten nicht um.

Quelle: Stadt Neustadt a.d.Aisch; WärmeplanQuelle: Neustadtwerke; Nahwärme Hasengründlein

  • Brauche ich einen Bewohnerparkausweis?
  • Gibt es Anwohnerparken in Papierform?
  • Wo beantrage ich die Parkberechtigung?

In bewirtschafteten Zonen (Zusatzzeichen) können gemeldete Bewohnerinnen und Bewohner eine Bewohnerparkberechtigung beantragen. Die Stadt stellt keinen Papierausweis mehr aus: Das Kennzeichen wird bei der Verkehrsüberwachung hinterlegt. Antrag mit Personalausweis und Zulassungsbescheinigung Teil I.

Quelle: Stadt Neustadt a.d.Aisch; BewohnerparkenQuelle: Stadt Neustadt a.d.Aisch; Parkantrag digital

  • Wie melde ich mein Kind in einer städtischen Kita an?
  • Gibt es einen Aufnahmeantrag für Kindergärten?
  • Gelten die Gebühren auch für freie Träger?

Für städtische Einrichtungen (Hasennest, Schlosskindergarten, Kleine Welt Schauerheim) gilt die städtische Gebührensatzung; den Aufnahmeantrag stellt die Stadt bereit. Freie Träger setzen eigene Beiträge. Den landesweiten Kindergarten-Zuschuss finden Sie im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.

Quelle: Stadt Neustadt a.d.Aisch; Kita-AufnahmeantragQuelle: Stadt Neustadt a.d.Aisch; Kita-Gebühren

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden