Wohnen mit Weitblick: Lichtdurchflutete Maisonettewohnung mit großzügiger Galerie


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Neustadt an der Weinstraße – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Neustadt an der Weinstraße steht nicht unter der Mietpreisbremse; Neuvertragsmieten sind deshalb nicht landesrechtlich auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt. Bei Bestandserhöhungen gilt die reguläre Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Wer später kauft, plant in Rheinland-Pfalz mit 5 % Grunderwerbsteuer.
Quelle: Finanzministerium RLP; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Haufe; Kappungsgrenze RLPQuelle: Finanzministerium RLP; Grunderwerbsteuer
Die Stadt hat den einfachen Mietspiegel zum 1. Mai 2025 fortgeschrieben (Indexfortschreibung des Mietspiegels 2023). Er liefert die ortsübliche Vergleichsmiete als Orientierung für Erhöhungsverlangen und Neuverträge — auch ohne Mietpreisbremse. Online steht ein Rechner der Stadt zur Verfügung.
Quelle: Stadt Neustadt; Mietspiegel 2025
Für eine Sozialwohnung brauchen Sie in der Regel einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Den beantragen Sie bei der Stadtverwaltung (Soziale Hilfen, Konrad-Adenauer-Straße 43); Online-Anträge und eine Anspruchsprüfung sind über das städtische Portal möglich.
Quelle: Stadt Neustadt; Wohnberechtigungsschein
Vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zur Einschulung ist der Kita-Besuch beitragsfrei. U2- und Hortbetreuung bleiben beitragspflichtig und staffeln sich nach Einkommen und Kinderzahl. Die Grundsteuer kann über die Nebenkosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht — der Hebesatz B liegt 2025 bei 620 % (neue Grundsteuer ab 2025).
Quelle: Stadt Neustadt; Kita BetreuungskostenQuelle: Stadt Neustadt; Hebesatzsatzung 2025
Nein. Die Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz (ab 8. Oktober 2025, bis 31. Dezember 2029) listet unter anderem Mainz, Landau, Ludwigshafen, Speyer, Worms sowie den Rhein-Pfalz-Kreis und den Landkreis Alzey-Worms — nicht Neustadt an der Weinstraße. Neuvertragsmieten sind hier nicht landesrechtlich auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt.
Es gilt die reguläre Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren (höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete). Die abgesenkte Kappungsgrenze der Landesverordnung vom 13. September 2024 (u. a. Mainz, Landau, Ludwigshafen, Speyer, Rhein-Pfalz-Kreis) erfasst Neustadt an der Weinstraße nicht.
Ja. Die Stadt stellt einen einfachen Mietspiegel bereit; die Fortschreibung gilt ab dem 1. Mai 2025. Er dient als Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Broschüre, Methodenbericht und ein Online-Rechner sind auf der Stadtseite verlinkt.
Für geförderten Wohnraum brauchen Sie in der Regel einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Anlaufstelle ist die Stadtverwaltung, Soziale Hilfen, Konrad-Adenauer-Straße 43. Online-Antrag und Anspruchsberechnung sind über das städtische Portal möglich.
Vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zur Einschulung ist der Kita-Besuch beitragsfrei. U2- und Hortbetreuung bleiben beitragspflichtig und staffeln sich nach Einkommen und Kinderzahl. Details und Formulare finden Sie im webKITA-Infoportal der Stadt.
Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Der städtische Hebesatz B beträgt für 2025620 % (neue Grundsteuer ab 2025). Die konkrete Jahressteuer hängt vom Messbetrag Ihres Objekts ab.
Über den VRN und die S-Bahn Rhein-Neckar erreichen Sie unter anderem Ludwigshafen und Mannheim vom Hauptbahnhof. Fahrplan und Ticketwahl prüfen Sie in der VRN-Auskunft bzw. bei der S-Bahn Rhein-Neckar; das Deutschlandticket bleibt parallel eine Option.
Quelle: VRN; VerbundauskunftQuelle: S-Bahn Rhein-Neckar; Fahrplan
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden