Immobilien zum Kaufen in Parchim

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Das Wichtigste zum Kaufen in Parchim

Wer in Parchim kauft, zahlt in Mecklenburg-Vorpommern 6 % Grunderwerbsteuer auf die Gegenleistung. Beim Mieten gilt hier keine Mietpreisbremse; die Kappungsgrenze im Bestand liegt bei 20 % in drei Jahren.

Quelle: Steuerportal M-V; GrunderwerbsteuerQuelle: Land Mecklenburg-Vorpommern; Mietpreisbremse

Welche Grundsteuer gilt nach der Reform?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) setzt das Finanzamt den Messbetrag fest (wertabhängiges Bundesmodell); die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz. Die Stadtvertretung hat am 11. Juni 2025 für das Haushaltsjahr 2025 den Hebesatz Grundsteuer B auf 572 v. H. festgesetzt (Grundsteuer A: 322 v. H.), rückwirkend zum 1. Januar 2025. Das ist die laufende Eigentümersteuer — kein Verkaufspreis.

Quelle: Stadt Parchim; Grundsteuer-Hebesätze

Fernwärme und Wärmeplanung beim Kauf mitdenken

Die Stadt hat die kommunale Wärmeplanung vorangetrieben; bis 2045 soll die Wärmeversorgung treibhausgasneutral werden. Parallel erweitern die Stadtwerke das Fernwärmenetz — 2026 etwa an Wallallee und Ostring. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob das Objekt bereits angeschlossen ist oder in einem Ausbaugebiet liegt.

Quelle: Stadt Parchim; WärmeplanungQuelle: Stadt Parchim; Fernwärme-Ausbau

Wo landet Ihr Kauf im Grundbuch?

Zuständig für Grundbuchangelegenheiten ist das Amtsgericht Ludwigslust, Zweigstelle Parchim (Moltkeplatz 2). Für Frist und Rang zählt der Eingang beim Grundbuchamt in der Zweigstelle. Notar und Finanzamt steuern Unbedenklichkeit und Eintragung — ohne gezahlte Grunderwerbsteuer keine Umschreibung.

Quelle: Justiz M-V; Grundbuchamt Parchim

Bundesland Mecklenburg-Vorpommern:

  • Grunderwerbsteuer: 6,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur ausgewiesene Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht

Zusätzliche Info zum Bundesland Mecklenburg-Vorpommern:

Häufige Fragen für Käuferinnen und Käufer in Parchim

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Parchim?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in Mecklenburg-Vorpommern?
  • Ab wann fällt die Grunderwerbsteuer an?

In Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Grunderwerbsteuer 6 % der Gegenleistung (in der Regel des Kaufpreises). Sie entsteht mit wirksamem Kaufvertrag; nach Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die das Grundbuchamt den Eigentumswechsel nicht einträgt.

Quelle: Steuerportal M-V; Grunderwerbsteuer

  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
  • Was kosten Notar und Grundbuch?
  • Wie plane ich das Eigenkapital?

Neben der Grunderwerbsteuer (6 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an; die Höhe hängt von Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab. Bei Wohnimmobilien gelten für Maklerprovisionen die bundesweiten Regeln. Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein, bevor Sie unterschreiben.

Quelle: Steuerportal M-V; Kaufnebenkosten GrESt

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Parchim?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
  • Zählt der Eingang in Ludwigslust oder Parchim?

Zuständig ist das Amtsgericht Ludwigslust, Zweigstelle Parchim (Moltkeplatz 2, 19370 Parchim) — dort sitzt das Grundbuchamt. Für Frist und Rang in Grundbuchangelegenheiten ist der Eingang in der Zweigstelle Parchim maßgeblich. Notarinnen und Notare übermitteln die Anträge in der Regel elektronisch.

Quelle: Justiz M-V; Grundbuchamt Parchim

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Parchim?
  • Welcher Hebesatz gilt nach der Reform 2025?
  • Unterscheiden sich Grundsteuer A und B?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Parchim der Hebesatz Grundsteuer B von 572 v. H. und Grundsteuer A von 322 v. H. (Beschluss der Stadtvertretung am 11. Juni 2025, rückwirkend zum 1. Januar 2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest (wertabhängiges Bundesmodell); die Stadt den Hebesatz. Das ist keine Verkaufspreis-Bewertung.

Quelle: Stadt Parchim; Grundsteuer-Hebesätze

  • Wo finde ich den Bodenrichtwert für ein Grundstück in Parchim?
  • Was ist BORIS-LUP?
  • Wer setzt die Bodenrichtwerte fest?

Amtliche Bodenrichtwerte ermittelt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Kostenfrei einsehbar sind sie über die interaktive Karte des Kreises (BORIS-LUP) bzw. über BORIS-D; Stichtag der Karte 2026 ist der 1. Januar 2026. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert — kein Kaufpreis Ihres Objekts.

Quelle: Landkreis Ludwigslust-Parchim; Bodenrichtwerte

  • Liegt Parchim in einem Fernwärme- oder Wärmeplan-Gebiet?
  • Wird das Fernwärmenetz ausgebaut?
  • Muss ich meine Heizung umstellen?

Die Stadt hat eine kommunale Wärmeplanung erarbeitet (Ziel: treibhausgasneutrale Wärme bis 2045). Die Stadtwerke erweitern das Fernwärmenetz — 2026 u. a. an Wallallee und Ostring für Mehrfamilienhäuser. Ob Ihr Kaufobjekt angeschlossen ist oder im Ausbaugebiet liegt, klären Sie mit Verkäufer, Energieausweis und Stadtwerken; der Plan allein erzwingt kein Heizsystem.

Quelle: Stadt Parchim; WärmeplanungQuelle: Stadt Parchim; Fernwärme-Ausbau

  • Fallen in Parchim Straßenausbau- oder Erschließungsbeiträge an?
  • Gibt es noch Straßenbaubeiträge in M-V?
  • Was gilt für Erschließung bei Neubaugebieten?

Für gemeindliche Straßenbaumaßnahmen mit Beginn ab dem 1. Januar 2018 werden in Mecklenburg-Vorpommern keine Straßenbaubeiträge mehr erhoben (KAG M-V § 8a). Für die erstmalige Erschließung von Baugebieten können weiterhin Erschließungsbeiträge nach Baugesetzbuch anfallen — das prüfen Sie im konkreten Kauf- bzw. Bebauungsfall bei der Stadt.

Quelle: Landesförderinstitut M-V; Straßenbaubeiträge

  • Sind Kita-Beiträge für Käuferfamilien in Parchim relevant?
  • Was kostet die Kinderbetreuung nach dem Umzug?
  • Gilt die Beitragsfreiheit landesweit?

Elternbeiträge entfallen in ganz Mecklenburg-Vorpommern seit 2020 (Krippe bis Hort, bis zu zehn Stunden täglich). Verpflegung bleibt kostenpflichtig. Für Familien, die nach Parchim ziehen, entlastet das das monatliche Budget neben den Kaufnebenkosten spürbar.

Quelle: Land Mecklenburg-Vorpommern; Kita-Beitragsfreiheit

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