Immobilien zum Mieten in Parchim
0 Immobilien werden in Parchim zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Parchim – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Parchim
In Parchim gilt keine Mietpreisbremse; Neuvertragsmieten sind damit nicht auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt. Bei Erhöhungen im Bestand bleibt die Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Wer später kauft, kalkuliert in Mecklenburg-Vorpommern mit 6 % Grunderwerbsteuer.
Quelle: Land Mecklenburg-Vorpommern; Mieterschutz-GebieteQuelle: Steuerportal M-V; Grunderwerbsteuer
Was bedeutet das für Ihre Neuvermietung?
Die Landesverordnung weist in Mecklenburg-Vorpommern vor allem Rostock, Greifswald und ausgewählte Küstenorte als angespannte Märkte aus — Parchim gehört nicht dazu. Ohne Mietpreisbremse greifen bei Neuverträgen vor allem die allgemeinen Regeln des Mietrechts (u. a. gegen Mietwucher). Prüfen Sie Angebot und Vertrag sorgfältig; ein amtlicher Mietspiegel der Stadt ist hier kein Standardinstrument.
Quelle: Land Mecklenburg-Vorpommern; Mietpreisbremse Erklärung
Kita und Hort: Was bleibt an Kosten?
Elternbeiträge für die Kindertagesförderung entfallen landesweit seit 2020 — auch in Parchim. Sie zahlen weiterhin die Verpflegung; einen Antrag auf Beitragsfreiheit brauchen Sie nicht. Freie Plätze und Konzeptionen erfragen Sie bei den Einrichtungen vor Ort.
Quelle: Land Mecklenburg-Vorpommern; Kita-BeitragsfreiheitQuelle: Stadt Parchim; Kindertagesstätten
Brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Für eine öffentlich geförderte Mietwohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Die Ausstellung hängt vom Haushaltseinkommen ab; Anträge laufen über die zuständige Stelle im Landkreis bzw. die Wohngeldstelle. Der Schein berechtigt zur Bewerbung — er garantiert keine konkrete Wohnung.
Quelle: MV-Serviceportal; Wohnberechtigungsschein
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern:
- Grunderwerbsteuer: 6,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur ausgewiesene Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht
Zusätzliche Info zum Bundesland Mecklenburg-Vorpommern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Steuerportal MV; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land MV; Mietpreisbremse
- Grundsteuerreform Bundesmodell — Quelle: Steuerportal MV; Grundsteuerreform
Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Parchim
- Gilt in Parchim die Mietpreisbremse?
- Ist die Neuvertragsmiete gedeckelt?
- Welche Orte in M-V haben die Mietpreisbremse?
Nein. Die Mietpreisbremse gilt in Mecklenburg-Vorpommern in ausgewiesenen Gebieten (u. a. Rostock, Greifswald und ausgewählte Küstenorte) — Parchim gehört nicht dazu. Bei Neuvermietungen gibt es damit keine Deckelung auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete; die allgemeinen mietrechtlichen Grenzen bleiben.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Parchim?
- Darf die Miete um 15 oder 20 Prozent steigen?
- Gilt die abgesenkte Kappungsgrenze?
In Parchim gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren — höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte Grenze von 15 % greift nur in den vom Land ausgewiesenen angespannten Gebieten, zu denen Parchim nicht zählt.
- Gibt es in Parchim einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Reicht ein Mietspiegel zur Mieterhöhung?
Ein öffentlich hervorgehobener amtlicher Mietspiegel der Stadt Parchim ist nicht der Standardweg für Mieterhöhungen. Vermieterinnen und Vermieter können die ortsübliche Vergleichsmiete nach den Regeln des BGB begründen (z. B. über Vergleichswohnungen oder Sachverständige). Prüfen Sie jedes Erhöhungsschreiben auf Form und Begründung.
- Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein in Parchim?
- Brauche ich einen WBS für eine Sozialwohnung?
- Welche Einkommensgrenze gilt?
Für eine öffentlich geförderte Mietwohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Den beantragen Sie bei der zuständigen Stelle im Landkreis bzw. der Wohngeldstelle; die Ausstellung hängt vom Haushaltseinkommen ab. Der WBS berechtigt zur Bewerbung um eine belegungsgebundene Wohnung — er weist Ihnen keine Wohnung zu.
- Sind Kita und Hort in Parchim für Mieterfamilien beitragsfrei?
- Was bleibt an Kita-Kosten?
- Gilt die Beitragsfreiheit auch in der Krippe?
Ja. Landesweit entfallen seit 2020 die Elternbeiträge für Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege und Hort (bis zu zehn Stunden täglich). Verpflegung zahlen Sie weiterhin; bei Bedarf stellt das Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme. Anmeldung und Platzfragen klären Sie bei der gewählten Einrichtung.
Quelle: Land Mecklenburg-Vorpommern; Kita-BeitragsfreiheitQuelle: Stadt Parchim; Kindertagesstätten
- Wie komme ich als Mieter ohne Auto durch den Alltag?
- Gibt es Stadtbusse in Parchim?
- Wo finde ich den Fahrplan?
Bahnhof und VLP-Linien (inkl. CITY-Bus) decken Stadt und Umland ab. Fahrpläne stehen auf der VLP-Website; für Verbindungen über mehrere Unternehmen hilft die VMV-Auskunft. Prüfen Sie vor dem Mietvertrag, wie gut Ihre Wunschadresse an Haltestelle und Bahnhof angebunden ist.
- Kann die Grundsteuer über die Nebenkosten umgelegt werden?
- Betrifft mich der Hebesatz als Mieter?
- Was gilt nach der Reform 2025?
Die Grundsteuer darf über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. In Parchim gilt nach der Reform (ab 2025) der Hebesatz Grundsteuer B von 572 v. H. (Beschluss Juni 2025). Ob und wie sich Ihr Anteil ändert, hängt von Vertrag und Abrechnung ab — prüfen Sie die Nebenkostenabrechnung.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden