Immobilien zum Mieten in Reinfeld (Holstein)

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Das Wichtigste zum Mieten in Reinfeld (Holstein)

In Reinfeld (Holstein) gilt seit dem 1. Mai 2024 die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete im laufenden Vertrag bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens um diesen Satz steigen — statt der üblichen 20 %. Die Stadt steht in der Gebietskulisse der Kappungsgrenzenverordnung Schleswig-Holstein; die Regelung ist bis zum 30. April 2029 befristet. Modernisierungs- und Betriebskostenumlagen nach anderen Vorschriften bleiben davon unberührt. Eine Mietpreisbremse für Neuverträge gibt es hier nicht: Das Land hat keine solche Verordnung in Kraft.

Quelle: Land SH; KappungsgrenzeQuelle: Land SH; Begründung KappVOQuelle: Landtag SH; keine Mietpreisbremse

Wonach richtet sich die Vergleichsmiete vor Ort?

Einen amtlichen Mietspiegel der Stadt gibt es nicht. Ob eine Erhöhung die ortsübliche Vergleichsmiete überschreitet, prüft man über vergleichbare Wohnungen derselben Gemeinde — Wohnlage, Ausstattung, Beschaffenheit und Größe. Ohne Spiegel bleibt das die Bezugsgröße im Bestand; die abgesenkte Kappung begrenzt nur den Weg dorthin, sie ersetzt die Vergleichsmiete nicht. Für eine konkrete Wohnung helfen der Mietvertrag, die letzte Erhöhung und — bei Streit — die zuständige Stelle oder ein Mietverein.

Quelle: Land SH; Vergleichsmiete KappVO

Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?

Geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen) dürfen nur an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden; die Miete ist gebunden. Den Schein stellt die Stadt Reinfeld (Holstein) im Bürgerbüro aus (Paul-von-Schoenaich-Straße 14). Voraussetzung sind Haushalt nach dem schleswig-holsteinischen Wohnraumförderungsgesetz und Einhaltung der Einkommensgrenze; die Prüfung macht die Stadt. Der Schein gilt ein Jahr und muss bei jedem Umzug neu ausgestellt werden — auch wenn die Frist noch läuft. Er verschafft keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung: Die Suche bleibt bei Ihnen, und die Wohnung muss der alleinige Erstwohnsitz sein. Alleinstehende dürfen in der Regel bis 50 m², zwei Personen bis 60 m² oder zwei Wohnräume; je weitere Person kommen 10 m² oder ein Raum hinzu.

Quelle: Stadt Reinfeld; Wohnberechtigungsschein

Brauche ich als Mieterin oder Mieter einen Parkschein am Bahnhof?

Wer zur Arbeit nach Lübeck oder Hamburg fährt und den Wagen am Halt stehen lässt, braucht für die Bahnhofsparkplätze einen städtischen Parkschein — unabhängig davon, ob die Wohnung gemietet oder gekauft ist. Monat, Halbjahr und Jahr sind online beantragbar; während der Umbauten rund um den Halt sind die Flächen knapp, Ausweichmöglichkeiten nennt die Stadt an Fünfkaten und am Karpfenplatz. Ein Bewohnerparkausweis für Wohnstraßen ist das nicht: Es geht um die Parkflächen am Bahnhof.

Quelle: Stadt Reinfeld; Parkschein Bahnhof

Bundesland Schleswig-Holstein:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse: keine Landesverordnung (seit 2019 aufgehoben)
  • Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Kappungsgrenzenverordnung
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: EWKG — Neubau von Wohngebäuden

Zusätzliche Info zum Bundesland Schleswig-Holstein:

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Reinfeld (Holstein)

  • Gilt in Reinfeld (Holstein) die abgesenkte Kappungsgrenze?
  • Darf die Bestandsmiete nur um 15 Prozent steigen?
  • Bis wann gilt die Kappungsgrenzenverordnung?

Ja. Seit dem 1. Mai 2024 gilt in der Stadt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Verordnung ist bis zum 30. April 2029 befristet. Modernisierung und Betriebskosten laufen nach anderen Vorschriften.

Quelle: Land SH; KappungsgrenzeQuelle: Land SH; Begründung KappVO

  • Gilt hier eine Mietpreisbremse für neue Verträge?
  • Sind Neuvertragsmieten gedeckelt?
  • Hat Schleswig-Holstein eine Mietpreisbremse?

Nein. In Reinfeld (Holstein) gibt es keine Mietpreisbremse für Neuverträge. Das Land hat keine entsprechende Verordnung in Kraft; die frühere Regelung ist aufgehoben. Die Kappung betrifft nur Erhöhungen im Bestand.

Quelle: Landtag SH; keine Mietpreisbremse

  • Gibt es einen Mietspiegel der Stadt?
  • Wonach richtet sich die Vergleichsmiete?
  • Reicht die Kappungsgrenze als Mietspiegel?

Einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht die Stadt nicht. Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich aus vergleichbaren Wohnungen in der Gemeinde. Die Kappungsgrenze begrenzt nur die Steigerung im laufenden Vertrag, sie ersetzt den Mietspiegel nicht.

Quelle: Land SH; Vergleichsmiete

  • Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
  • Wer stellt den WBS aus?
  • Wie lange gilt der Schein?

Beim Bürgerbüro der Stadt, Paul-von-Schoenaich-Straße 14. Der Schein ist kostenfrei, gilt ein Jahr und muss bei jedem Umzug neu ausgestellt werden. Er berechtigt zur Bewerbung um eine geförderte Wohnung, verschafft aber keinen konkreten Platz — die Suche bleibt bei Ihnen.

Quelle: Stadt Reinfeld; Wohnberechtigungsschein

  • Bekomme ich mit dem WBS automatisch eine Sozialwohnung?
  • Welche Wohnungsgröße ist angemessen?
  • Darf die Sozialwohnung Zweitwohnsitz sein?

Nein. Sie müssen die gebundene Wohnung selbst finden. Sie muss der alleinige Erstwohnsitz sein. Als Richtwerte nennt die Stadt unter anderem bis 50 m² für Alleinstehende und bis 60 m² oder zwei Räume für zwei Personen; je weitere Person 10 m² oder ein Raum.

Quelle: Stadt Reinfeld; Sozialwohnung Suche

  • Brauche ich als Mieterin einen Parkausweis am Bahnhof?
  • Gibt es einen Bewohnerparkausweis?
  • Wie beantrage ich den Parkschein?

Für die Parkplätze am Bahnhof ja: Die Stadt stellt Monats-, Halbjahres- und Jahresparkscheine online aus (höchstens zwei Kennzeichen). Das ist kein klassischer Bewohnerparkausweis für Wohnstraßen, sondern die Gebühr für die Bahnhofsparkplätze. Während der Umbauten sind die Flächen knapp.

Quelle: Stadt Reinfeld; Parkschein

  • Wohin mit dem Wohngeldantrag?
  • Welche Unterlagen braucht das Wohngeld?
  • Reicht die Vermieterbescheinigung?

Die Stadt führt die Leistung Wohngeld erstmalig oder neu beantragen auf ihrer Seite. Zum Mietzuschuss gehört in der Regel die Vermieterbescheinigung; Selbstständige legen zusätzlich den letzten Steuerbescheid vor. Formulare und die zuständige Stelle entnehmen Sie der Stadtseite, bevor Sie den Antrag abschicken.

Quelle: Stadt Reinfeld; Wohngeld

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