Immobilien zum Kaufen in Ribnitz-Damgarten

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Das Wichtigste zum Kaufen in Ribnitz-Damgarten

Wer in Ribnitz-Damgarten kauft, zahlt in Mecklenburg-Vorpommern 6 % Grunderwerbsteuer auf die Gegenleistung (meist den Kaufpreis). Beim Mieten gilt hier keine Mietpreisbremse; die Kappungsgrenze bleibt bei 20 % in drei Jahren.

Quelle: Steuerportal M-V; GrunderwerbsteuerQuelle: Land Mecklenburg-Vorpommern; Mietpreisbremse

Welche Nebenkosten kommen zum Kaufpreis?

Zur Grunderwerbsteuer addieren sich Notar- und Grundbuchgebühren nach Gerichts- und Notarkostengesetz sowie ggf. Maklercourtage. Die Steuer setzt das Finanzamt nach dem notariellen Vertrag fest; erst nach Zahlung gibt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Eigentumsumschreibung.

Quelle: Steuerportal M-V; Kaufnebenkosten GrESt

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Ribnitz-Damgarten der Hebesatz Grundsteuer B von 380 % (Datenjahr 2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem wertabhängigen Bundesmodell; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz. Verbindlich ist Ihr Grundsteuerbescheid — kein Verkaufspreis- oder Marktwert-Label.

Quelle: Destatis via Grundradar; Hebesatz Grundsteuer B

Welches Grundbuchamt — und welche Heizung?

Zuständig für Grundbuchsachen ist das Amtsgericht Stralsund (Grundbuchamt, Frankendamm 17) — das frühere Amtsgericht vor Ort wurde 2017 aufgehoben. Fernwärme der Stadtwerke gibt es in den Netzen Ribnitz West (Rigaer Straße) und Mittelweg; prüfen Sie vor dem Kauf, ob das Objekt angeschlossen oder anschließbar ist.

Quelle: Justizportal Bund-Länder; Grundbuchamt StralsundQuelle: Stadtwerke Ribnitz-Damgarten; Fernwärme

Häufige Fragen zum Kaufen in Ribnitz-Damgarten

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Ribnitz-Damgarten?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in Mecklenburg-Vorpommern?
  • Wann entsteht die Steuer?

In Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Grunderwerbsteuer 6 % der Gegenleistung (meist der Kaufpreis). Sie entsteht mit dem wirksamen Kaufvertrag; das Finanzamt setzt sie fest. Nach Zahlung erhalten Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Grundbucheintragung.

Quelle: Steuerportal M-V; Grunderwerbsteuer

  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
  • Was kostet Notar und Grundbuch?
  • Zahlt der Käufer die Grunderwerbsteuer?

Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an; Maklercourtage nur, wenn vereinbart. Steuerschuldner sind rechtlich oft beide Vertragsparteien — in der Praxis übernimmt meist der Käufer die Zahlung laut Vertrag.

Quelle: Steuerportal M-V; Kaufnebenkosten

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt?
  • Gibt es noch ein Amtsgericht in Ribnitz-Damgarten?
  • Welche Adresse hat das Grundbuchamt?

Für 18311 Ribnitz-Damgarten ist das Amtsgericht Stralsund — Grundbuchamt zuständig (Frankendamm 17, 18439 Stralsund). Das frühere Amtsgericht vor Ort wurde im Zuge der Gerichtsstrukturreform aufgehoben; Grundbuchsachen laufen seither in Stralsund.

Quelle: Justizportal Bund-Länder; Grundbuchamt Stralsund

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz nach der Reform?
  • Welcher Hebesatz B gilt 2025?
  • Ist das ein Marktwert-Modell?

Für die neue Grundsteuer (ab 2025) liegt der Hebesatz Grundsteuer B in Ribnitz-Damgarten bei 380 % (Datenjahr 2025). Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag nach dem wertabhängigen Bundesmodell (Grundsteuerwert, nicht Verkaufspreis); die Stadt setzt den Hebesatz. Verbindlich ist Ihr Bescheid.

Quelle: Destatis via Grundradar; Hebesatz Grundsteuer B

  • Liegt das Objekt in einem Fernwärmegebiet?
  • Welche Netze betreiben die Stadtwerke?
  • Muss ich Fernwärme nutzen?

Die Stadtwerke versorgen die Netze Ribnitz West (BHKW Rigaer Straße) und Mittelweg. Fernwärme deckt laut Betreiber rund 11,6 % des städtischen Wärmebedarfs — kein flächendeckendes Pflichtnetz. Vor dem Kauf klären Sie Anschluss und Vertragslage am konkreten Grundstück.

Quelle: Stadtwerke Ribnitz-Damgarten; Fernwärmenetze

  • Fallen in M-V noch Straßenausbaubeiträge an?
  • Gibt es Erschließungsbeiträge für Straßenerneuerung?
  • Warum liegt die Grunderwerbsteuer bei 6 Prozent?

Für Straßenbaumaßnahmen, deren Durchführung ab dem 1. Januar 2018 beginnt, werden in M-V keine kommunalen Straßenbaubeiträge mehr erhoben (§ 8a KAG M-V). Parallel wurde die Grunderwerbsteuer auf 6 % angehoben. Das entlastet Eigentümer bei späteren Straßenmodernisierungen — ersetzt aber keine Prüfung von Erschließung und Baulasten im Einzelfall.

Quelle: Land Mecklenburg-Vorpommern; Straßenbaubeiträge AbschaffungQuelle: Steuerportal M-V; Grunderwerbsteuer

  • Was bedeutet die Kita-Regelung für Kaufentscheidungen mit Kindern?
  • Bleibt die Betreuung beitragsfrei?

Ja: Krippe, Kita, Hort und Tagespflege sind in M-V beitragsfrei; Verpflegung zahlen Eltern. Im Amtsbereich bearbeitet die Stadt die Anträge. Das senkt das laufende Familienbudget — unabhängig davon, ob Sie mieten oder kaufen.

Quelle: Land Mecklenburg-Vorpommern; Kita-Beitragsfreiheit

  • Lohnt sich Wohnen hier trotz Pendeln nach Rostock?
  • Wie schnell bin ich mit der Bahn in Rostock?

Mit dem RE 9 ab Ribnitz-Damgarten West sind rund 20 Minuten bis Rostock Hbf realistisch. Für Käufer, die in Rostock arbeiten und an der Küste wohnen wollen, ist die Bahnlinie oft das entscheidende Standortargument — prüfen Sie Distanz Wohnung–Bahnhof und Takt am Wunschobjekt.

Quelle: Hansestadt Rostock; RE 9 Pendeln

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