Mehrfamilienhaus mit 10 WHG, 6 Balkonen im Stadtzentrum von Rostock

In Rostock gibt es 1 Haus zum Kaufen. Stand: 15.05.2026.
Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.
Wer in Rostock kauft, zahlt in Mecklenburg-Vorpommern 6 % Grunderwerbsteuer auf die Bemessungsgrundlage — in der Regel den Kaufpreis. Beim Mieten gelten Mietpreisbremse und Kappungsgrenze 15 % (bis 30. September 2028) — relevant, wenn Sie vermieten oder selbst mieten.
Quelle: Steuerportal MV; GrunderwerbsteuerQuelle: Land MV; Mietpreisbremse Verlängerung
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell) setzt Rostock für 2026 den Hebesatz Grundsteuer B auf 488 % und Grundsteuer A auf 345 % (Hebesatzsatzung, Bürgerschaft 22. April 2026). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer. Der Hebesatz ist kein Verkaufspreis.
Quelle: Stadt Rostock; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Rostock; Hebesatzsatzung
Die Bürgerschaft hat am 22. Juni 2022 den Wärmeplan Rostock 2035 beschlossen — früh als Großstadt mit kommunaler Wärmestrategie. Der Plan steuert Ausbau und Transformation der Fernwärme; ob Ihr Objekt im Netzgebiet liegt, prüfen Sie bei Stadt und Stadtwerken. Zusätzlich gelten die Fernwärmesatzung und adressgenaue Hinweise der Verwaltung.
Quelle: Stadt Rostock; WärmeplanungQuelle: Stadt Rostock; Fernwärme
Grundbucheintragungen bearbeitet das Amtsgericht Rostock; die Umschreibung folgt nach Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts. Bodenrichtwerte (Lageorientierung, kein Kaufpreis) finden Sie über BORIS-D bzw. GeoPortal.MV und bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Rostock.
Quelle: Amtsgericht Rostock; ZuständigkeitQuelle: LAiV MV; Bodenrichtwerte
In Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Grunderwerbsteuer 6 % der Gegenleistung — in der Regel des Kaufpreises. Das Finanzamt setzt die Steuer fest; nach Zahlung erhalten Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Grundbuchumschreibung.
Zum Kaufpreis kommen die Grunderwerbsteuer (6 %), Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (bundesweit, oft rund 1,5–2 % der Bemessung) sowie — bei Maklereinsatz — die hälftige Provision nach Bestellerprinzip. Planen Sie die Nebenkosten früh im Finanzierungsrahmen.
Quelle: Steuerportal MV; GrunderwerbsteuerQuelle: Gesetze im Internet; GNotKG
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell) gelten in Rostock für 2026: Grundsteuer B 488 %, Grundsteuer A 345 % (Hebesatzsatzung, Bürgerschaft 22. April 2026). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer — ohne Rechenbeispiel und ohne Verkaufspreis-Bezug.
Quelle: Stadt Rostock; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Rostock; Hebesatzsatzung
Zuständig ist das Amtsgericht Rostock. Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt nach notarieller Beurkundung und Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer).
Quelle: Amtsgericht Rostock; ZuständigkeitQuelle: Steuerportal MV; Unbedenklichkeit
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Bodens — Orientierung, kein Kaufpreis. Online finden Sie sie über BORIS-D bzw. GeoPortal.MV; schriftliche Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der Stadt Rostock.
Quelle: LAiV MV; BodenrichtwerteQuelle: MV-Serviceportal; Bodenrichtwert Auskunft
Die Bürgerschaft hat am 22. Juni 2022 den Wärmeplan Rostock 2035 beschlossen. Er steuert Ausbau und Transformation der Fernwärme — relevant für Folgekosten der Heizung. Prüfen Sie Adresse und Satzungslage bei Stadt und Stadtwerken vor dem Kauf.
Quelle: Stadt Rostock; WärmeplanungQuelle: Stadt Rostock; Fernwärme
Elternbeiträge entfallen seit dem 1. Januar 2020 landesweit. Für das Familienbudget nach dem Kauf bleiben vor allem Verpflegung und ggf. Mehrbedarf relevant — unabhängig von der Zahl der Einrichtungen.
Die Gefährdung ist lageabhängig (Warnow, Ostseeküste, Starkregen). Vor dem Kauf prüfen Sie Adresse und Flur in den Hochwassergefahren- und -risikokarten des Landes (LUNG MV / Bundesportal) — ohne pauschale Stadtbewertung.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden