Immobilien zum Mieten in Rothenburg ob der Tauber
0 Immobilien werden in Rothenburg ob der Tauber zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Rothenburg ob der Tauber – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Rothenburg ob der Tauber
Beim Mieten in Rothenburg ob der Tauber gilt: keine Mietpreisbremse und die allgemeine Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. In der Anlage der Mieterschutzverordnung (ab 1. Januar 2026) steht im Landkreis Ansbach nur Weidenbach. Die Stadt veröffentlicht keinen Mietspiegel. Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) darf der Vermieter über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht; Hebesatz B beträgt 350 v. H.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Stadt Rothenburg; Kein MietspiegelQuelle: Stadt Rothenburg; Grundsteuerreform 2025
Wer vergibt den Wohnberechtigungsschein — und wo merken Sie vor?
Als Große Kreisstadt stellt Rothenburg den Wohnberechtigungsschein (Berechtigung für geförderte Mietwohnungen) selbst aus — nicht das Landratsamt Ansbach. Antrag und Benennung für eine bestimmte Wohnung laufen über das BayernPortal. Die Stadt besitzt 65 Häuser mit 300 Wohnungen, die Hospitalstiftung zum Heiligen Geist 11 Häuser mit 31 Wohnungen. Vormerken können Sie sich bei der Liegenschaftsverwaltung; die Bewerbung bleibt 6 Monate gespeichert (Tel. 09861 404-461).
Quelle: Stadt Rothenburg; WohnberechtigungsscheinQuelle: BayernPortal; WBS-AntragQuelle: Stadt Rothenburg; Städtische Wohnung
Wie parken Sie ohne Stellplatz — und wie buchen Sie Kita?
Ohne privaten Stellplatz in der Altstadt brauchen Sie den BewohnerParkausweis (16 Euro/Jahr, 25 Euro/zwei Jahre, Zone A oder B; außerhalb Zone C). Kitaplätze laufen über die zentrale Online-Bedarfsanmeldung im Bürgerservice-Portal; das Portal öffnet jeweils am 1. November für das Kindergartenjahr ab dem folgenden 1. September. Die Elternbeiträge setzt der jeweilige Träger; den landesweiten Zuschuss finden Sie im Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Rothenburg; BewohnerParkausweisQuelle: Stadt Rothenburg; Kitaplatz-Anmeldung
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutz nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- BayBO Solar nur Soll — Quelle: Gesetze Bayern; BayBO Solar
Häufige Fragen zum Mieten in Rothenburg ob der Tauber
- Gilt in Rothenburg ob der Tauber die Mietpreisbremse?
- Steht Rothenburg in der MiSchuV?
- Welche Gemeinde im Landkreis Ansbach ist gelistet?
Nein. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die bayerische Mieterschutzverordnung nur in den in der Anlage genannten Gemeinden. Im Landkreis Ansbach ist das allein Weidenbach — nicht Rothenburg ob der Tauber. Die Neuvertragsmiete unterliegt hier also nicht der 10-Prozent-Grenze der Mietpreisbremse.
- Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
- Sind es 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
- Gilt die abgesenkte Kappung der MiSchuV?
Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren gilt nur in MiSchuV-Gemeinden. Rothenburg steht nicht auf der Liste, daher bleibt es bei der allgemeinen Grenze von 20 % in drei Jahren. Details zum landesweiten Anwendungsbereich stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
- Gibt es in Rothenburg ob der Tauber einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Hat die Stadt einen qualifizierten Mietspiegel?
Nein. Die Stadt teilt ausdrücklich mit, dass sie keinen Mietspiegel führt. Für Mieterhöhungen nach der ortsüblichen Vergleichsmiete bleiben andere Begründungswege (etwa Vergleichswohnungen oder Gutachten). Angebotsportale ersetzen keinen amtlichen Spiegel.
Quelle: Stadt Rothenburg; Kein MietspiegelQuelle: Stadt Rothenburg; Städtische Wohnung
- Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein in Rothenburg?
- Ist das Landratsamt Ansbach zuständig?
- Kann ich den WBS online beantragen?
Bei der Stadt selbst: Als Große Kreisstadt ist Rothenburg die zuständige Stelle, nicht das Landratsamt. Den allgemeinen Wohnberechtigungsschein und die Benennung für eine bestimmte Wohnung beantragen Sie über das BayernPortal. Gebührenrahmen laut BayernPortal: Erteilung etwa 7,50 bis 20 Euro, Benennung 12,50 bis 25 Euro.
Quelle: Stadt Rothenburg; WohnberechtigungsscheinQuelle: BayernPortal; WBS-Antrag
- Wie bewerbe ich mich auf eine städtische Wohnung?
- Wie viele Wohnungen besitzt die Stadt?
- Wie lange bleibt die Vormerkung gespeichert?
Bei der Liegenschaftsverwaltung können Sie sich für eine Wohnung vormerken lassen (Formular auf der Stadtseite, Tel. 09861 404-461). Die Stadt besitzt 65 Häuser mit 300 Wohnungen, die Hospitalstiftung zum Heiligen Geist 11 Häuser mit 31 Wohnungen. Die Bewerbung bleibt 6 Monate gespeichert, danach werden die Daten gelöscht.
- Was kostet der Anwohnerparkausweis für Mieter in der Altstadt?
- Reicht der Nebenwohnsitz für den Ausweis?
- Gibt es eine Gästevignette für Besucher?
Der BewohnerParkausweis setzt die Hauptwohnung im Bewohnerparkbereich voraus (nicht nur Nebenwohnsitz): 16 Euro/Jahr oder 25 Euro/zwei Jahre, Zone A oder B. Für auswärtige Gäste können Bewohner eine Gästevignette kaufen (Kurzzeit in der Altstadt oder Großraumparkplätze außerhalb). Fahrzeuge ab 2,85 m brauchen zusätzlich die HöhenVignette.
Quelle: Stadt Rothenburg; BewohnerParkausweisQuelle: Stadt Rothenburg; Parken Altstadt-Bewohner
- Darf die Grundsteuer in den Nebenkosten stehen?
- Welcher Hebesatz B gilt nach der Reform?
- Setzt das Finanzamt oder die Stadt den Messbetrag?
Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) darf der Vermieter umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet Hebesatz B 350 v. H. an (A: 340 v. H.). Der Hebesatz ist kein Verkaufspreis. Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer.
- Wie buche ich einen Kitaplatz als zuziehende Familie?
- Ab wann startet die Online-Anmeldung?
- Zahlt die Stadt einheitliche Kita-Gebühren?
Über das Bürgerservice-Portal der Stadt (zentrale Bedarfsanmeldung). Freischaltung jeweils am 1. November für das Kindergartenjahr ab dem folgenden 1. September. Eine städtische Einheitsgebühr gibt es nicht: Jeder Träger setzt die Beiträge selbst. Den landesweiten Zuschuss siehe Bundesland-Block.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden