Exklusives Objekt mit Geschichte – vielseitig nutzbar als Büro oder Unternehmenssitz


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Saalfeld - Saale – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Saalfeld - Saale kauft, zahlt in Thüringen 5 % Grunderwerbsteuer (seit dem 1. Januar 2024). Beim Mieten greift hier keine Mietpreisbremse — die gilt landesweit nur in Erfurt und Jena.
Quelle: Finanz-Tools; GrunderwerbsteuerQuelle: Land Thüringen; Mietpreisbremse
Für die neue Grundsteuer (Reform ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell) liegt der Hebesatz B der Stadt Saalfeld/Saale 2025 bei 490 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz — daraus folgt die Jahressteuer. Ob Vermieter die Steuer über die Nebenkosten umlegen, hängt vom Mietvertrag ab.
Quelle: TLS Thüringen; Hebesatz Grundsteuer BQuelle: Finanzministerium Thüringen; Grundsteuer Reform
Zuständig für Grundbucheintragungen ist das Amtsgericht Rudolstadt (Anschrift Marktstraße 54, 07407 Rudolstadt) — nicht die Stadtverwaltung Saalfeld. Notar und Kaufabwicklung steuern die Eintragung; Auszüge und Belastungsfragen laufen über dieses Gericht.
Quelle: Justiz Thüringen; Amtsgericht Rudolstadt
Die Stadt hat die kommunale Wärmeplanung gestartet; Zwischenergebnisse sind für das 3. Quartal 2026, der Abschluss für den Sommer 2027 geplant. Bestehende Fernwärme betreibt die WGS in Gorndorf sowie im Gebiet Rainweg/Lessingstraße — ohne Anschlusszwang aus dem Planungsprozess.
Quelle: Stadt Saalfeld; WärmeplanungQuelle: Stadt Saalfeld; Fernwärme WGS
Zusätzliche Info zum Bundesland Thüringen:
In Thüringen — und damit in Saalfeld - Saale — beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel der Kaufpreis). Der Satz gilt seit dem 1. Januar 2024.
Neben der Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem GNotKG an (bundesweit, abhängig vom Kaufpreis). Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern gilt für Maklerprovision in der Regel das Bestellerprinzip mit hälftiger Teilung, wenn beide Seiten den Makler beauftragen — die konkrete Quote steht im Maklervertrag.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell) beträgt der Hebesatz B der Stadt Saalfeld/Saale 2025490 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer. Individuelle Beträge stehen im kommunalen Bescheid.
Quelle: TLS Thüringen; Hebesatz BQuelle: Finanzministerium Thüringen; Grundsteuer
Zuständig ist das Amtsgericht Rudolstadt (Marktstraße 54, 07407 Rudolstadt), nicht die Stadtverwaltung Saalfeld. Eintragungen steuert in der Regel Ihr Notar; Auszüge und Lastenauskünfte beantragen Sie beim Gericht.
Die Wärmeplanung läuft; mit Abschluss rechnet die Stadt im Sommer 2027 (Zwischenergebnisse Q3 2026). Der Plan ist Orientierung für künftige Netze, kein Anschlusszwang. Bestehende Fernwärme: WGS in Gorndorf und Rainweg/Lessingstraße — prüfen Sie objektbezogen, ob das Grundstück angebunden ist.
Quelle: Stadt Saalfeld; WärmeplanungQuelle: Stadt Saalfeld; Fernwärme WGS
Bodenrichtwerte setzt der örtliche Gutachterausschuss zonengenau fest — sie sind Orientierung für Lage und Grundstückswert, kein Verkaufspreis. Abfragen laufen über die Thüringer Bodenrichtwert-/BORIS-Angebote bzw. den Gutachterausschuss; Nennwerte unterscheiden sich je Zone stark.
Ja — besonders in Saalenähe. Ob ein Flurstück in einem ausgewiesenen Überschwemmungs- oder Hochwasserrisikogebiet liegt, klären Sie über die Thüringer Hochwasserkarten und Auskünfte des Landkreises. Das kann Versicherung und Sanierungskosten beeinflussen.
Die letzten 24 Monate vor Schuleintritt sind in Thüringen elternbeitragsfrei. Davor und für Verpflegung gelten die lokalen Beiträge. Das ist unabhängig davon, ob Sie mieten oder Eigentum nutzen.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden