Immobilien in Sylt

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Das Wichtigste über Sylt

Die Gemeinde Sylt — Ortsteile Westerland, Tinnum, Keitum, Munkmarsch, Archsum, Morsum und Rantum, nicht die übrigen Inselgemeinden — kennt keine Mietpreisbremse bei Neuverträgen. Im Bestand begrenzt die Kappungsgrenzenverordnung SH die Erhöhung auf 15 % in drei Jahren (seit 1. Mai 2024, bis 30. April 2029). Der Hebesatz der Grundsteuer B liegt bei 169 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025).

Quelle: Haus und Grund; KappVO inkl. SyltQuelle: Land SH; KappungsgrenzenverordnungQuelle: Gemeinde Sylt; Hebesatzsatzung 2025

Was kostet eine Zweitwohnung in der Gemeinde?

Wer eine Wohnung nicht als Hauptwohnsitz nutzt, zahlt in der Gemeinde Sylt ab dem 1. Januar 2026 eine Zweitwohnungssteuer von 8,5 % des satzungsgemäßen Maßstabs (III. Nachtrag, Gemeindevertretung 18. Dezember 2025). Hauptwohnsitze bleiben davon unberührt; Formulare und Erklärungen laufen über die Inselverwaltung.

Quelle: Gemeinde Sylt; Steuern 2026Quelle: Gemeinde Sylt; Zweitwohnungssteuer Nachtrag

Wie kommen Sie ohne Straßenbrücke auf die Insel?

Es gibt keine öffentliche Straßenverbindung zum Festland. Personenverkehr läuft über den Bahnhof Westerland: Der RE 6 der Marschbahn verbindet Westerland mit Hamburg-Altona (NAH.SH). Kraftfahrzeuge gelangen nur mit Autozug (u. a. DB Sylt Shuttle) von Niebüll über den Hindenburgdamm nach Westerland; Regionalzüge halten auf der Strecke auch in Keitum und Morsum.

Quelle: NAH.SH; Marschbahn RE 6Quelle: NAH.SH; FahrplantabellenQuelle: DB Sylt Shuttle; Fahrplan Autozug

Was gilt nach dem Wärmeplan vom November 2024?

Am 21. November 2024 hat die Gemeindevertretung den kommunalen Wärme- und Kälteplan einstimmig beschlossen. Der Plan benennt zwei Wärmenetzprüfgebiete und Technologieoptionen — ohne unmittelbare Anschlusspflicht für private Haushalte. Das Gebäudeenergiegesetz wird dadurch nicht vorzeitig ausgelöst.

Quelle: Klimaschutz Sylt; Kommunale WärmeplanungQuelle: Gemeinde Sylt; Wärmeplan Infoabend

Bundesland Schleswig-Holstein:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse: keine Landesverordnung (seit 2019 aufgehoben)
  • Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Kappungsgrenzenverordnung
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: EWKG — Neubau von Wohngebäuden

Zusätzliche Info zum Bundesland Schleswig-Holstein:

Häufige Fragen zu Wohnen in Sylt

  • Wie kommen Sie ohne Straßenbrücke nach Sylt?
  • Fährt der RE 6 bis Westerland?
  • Brauche ich den Autozug fürs Auto?

Es gibt keine öffentliche Straßenverbindung zum Festland. Personenverkehr: RE 6 der Marschbahn zwischen Westerland und Hamburg-Altona (NAH.SH); Regionalzüge halten auch in Keitum und Morsum. Kraftfahrzeuge gelangen nur mit Autozug (u. a. DB Sylt Shuttle) von Niebüll über den Hindenburgdamm nach Westerland.

Quelle: NAH.SH; Marschbahn RE 6Quelle: DB Sylt Shuttle; Autozug Fahrplan

  • Gibt es in der Gemeinde Sylt schon einen Wärmeplan?
  • Wo sind Wärmenetze vorgesehen?
  • Muss ich mich anschließen?

Ja. Die Gemeindevertretung hat den kommunalen Wärme- und Kälteplan am 21. November 2024 einstimmig beschlossen. Er benennt zwei Wärmenetzprüfgebiete. Eine unmittelbare Anschlusspflicht für private Haushalte folgt daraus nicht; das Gebäudeenergiegesetz wird dadurch nicht vorzeitig ausgelöst.

Quelle: Klimaschutz Sylt; Kommunale WärmeplanungQuelle: Gemeinde Sylt; Wärmeplan Infoabend

  • Fallen in der Gemeinde Sylt Kita-Elternbeiträge an?
  • Ist die SYLT KITA beitragsfrei?
  • Wo gibt es Ermäßigung?

Ja — eine pauschale Beitragsfreiheit gibt es nicht. Die SYLT KITA erhebt monatliche Benutzungsgebühren nach Gebührensatzung; Geschwisterermäßigung (zweites Kind 50 %, ab dem dritten 100 %) und eine Sozialstaffel über das Sozialzentrum sind möglich. Verpflegung kann extra liegen. Aktuelle Beträge stehen in der Satzung (Nachtrag ab 1. Mai 2026).

Quelle: Gemeinde Sylt; Kita-GebührensatzungQuelle: Gemeinde Sylt; SYLT KITA

  • Gibt es in der Gemeinde Sylt Schulen vor Ort?
  • Welche Grundschulen gibt es?
  • Gibt es ein Gymnasium?

Ja. Vor Ort liegen unter anderem die Grundschule St. Nicolai (Standort Am Nordkamp) in Westerland, die Boy-Lornsen-Grundschule in Tinnum sowie das Schulzentrum Sylt mit Gemeinschaftsschule und Gymnasium. Zusätzlich gibt es die Sild Danske Skole. Schulwege und Aufnahme klären Sie beim jeweiligen Schulträger.

Quelle: Gemeinde Sylt; Schulen

  • Ist Parken in Westerland gebührenpflichtig?
  • Gibt es Höchstparkdauern in der Innenstadt?
  • Gibt es eine Anwohnerregelung?

Ja. Die Parkgebührenverordnung der Gemeinde Sylt setzt saisonale Gebühren und Höchstparkdauern fest — in der Westerländer Innenstadt oft drei Stunden. Für die Tiefgarage Stephanstraße können Anwohnerinnen und Anwohner ohne eigenen Stellplatz eine befristete Ausnahmegenehmigung beantragen; ein freier Platz ist nicht garantiert.

Quelle: Gemeinde Sylt; Parkgebührenverordnung

  • Ist die Gemeinde Sylt bei Sturmflut gefährdet?
  • Wo sehe ich Küstenhochwasser-Karten?
  • Gilt das Risiko für jedes Grundstück?

Teile der Nordseeküste — einschließlich Insel- und Marschlagen — sind in den Landes-Karten zu Küstenhochwasser als Risikogebiet ausgewiesen. Ob Ihr Grundstück betroffen ist, hängt von Flurstück und Schutzanlagen ab; prüfen Sie die Hochwassergefahrenkarten des Landes, nicht eine Insel-Pauschale.

Quelle: Umweltportal SH; Küstenhochwasser

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden