Immobilien zum Mieten in Waldheim

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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Waldheim – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

Das Wichtigste zum Mieten in Waldheim

Waldheim steht nicht auf der sächsischen Liste der Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die Mietpreisbremse gilt in Sachsen nur in Dresden und Leipzig – nicht in dieser Kleinstadt an der Zschopau. Auch die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent in drei Jahren greift hier nicht; im laufenden Vertrag bleibt die bundesweite Grenze von höchstens 20 Prozent in drei Jahren. Einen amtlichen Mietspiegel hat die Stadt auf den Rathausseiten nicht veröffentlicht. Vergleichsmiete und Mieterhöhung laufen dann über Vergleichswohnungen oder ein Gutachten, nicht über eine städtische Mietspiegeltabelle.

Quelle: Bauen und Wohnen Sachsen; MietpreisbremseQuelle: Bauen und Wohnen Sachsen; Kappungsgrenze

Wohnberechtigungsschein im Bürgerbüro am Niedermarkt

Einen Wohnberechtigungsschein beantragen Sie beim Amt für Soziale Angelegenheiten der Stadt, Niedermarkt 1. Das Bürgerbüro nimmt Anträge persönlich, schriftlich oder über den Formularservice entgegen. Der Schein gilt ein Jahr im Freistaat Sachsen und nennt die angemessene Wohnungsgröße für Ihren Haushalt. Maßgeblich sind das anrechenbare Jahreseinkommen aller Einziehenden, die Haushaltsgröße und die Art der geförderten Wohnung – etwa nach dem Wohnraumförderungsgesetz oder sächsischen Mietwohnungsprogrammen. Gebühren richten sich nach der örtlichen Gebührensatzung; verbindlich Auskunft gibt die Stadtverwaltung. Unterlagen sind unter anderem Ausweis und Einkommensnachweise aller einziehenden Personen.

Quelle: Stadt Waldheim; Wohnberechtigungsschein

Elternbeiträge gelten für jede Einrichtung vor Ort

Ziehen Sie mit Kindern nach Waldheim, zahlen Sie die Elternbeiträge nach der Satzung der Stadt – unabhängig davon, ob die Kita von der AWO, der Volkssolidarität, dem DRK oder einem anderen anerkannten Träger geführt wird. Die aktuelle Fassung der Elternbeitragssatzung und die Änderungen ab 1. Januar 2025 sowie ab 3. November 2025 liegen bei den Satzungen. Anmelden können Sie Ihr Kind erst nach der Geburt; die Stadt rät zu sechs Monaten Vorlauf. Drei Wunscheinrichtungen sind möglich, der Hort läuft über die Schulbergstrolche. Sachgebiet Kindertageseinrichtungen: kita@stadt-waldheim.de, Telefon 034327 57-249, Sprechzeiten dienstags und donnerstags im Rathaus.

Quelle: Stadt Waldheim; Satzungen ElternbeitragQuelle: Stadt Waldheim; Kinderbetreuung anmelden

Kein Bewohnerparkausweis, aber Plätze an Fluss und Bahnhof

Eine festgesetzte Bewohnerparkzone mit eigenem Ausweis ist auf den Stadtseiten nicht ausgewiesen. Mieter parken öffentlich: an Obermarkt und Niedermarkt nach der ersten freien Stunde zeitlich begrenzt, an Augustinerplatz, An der Heiste, An der Zschopau, Bahnhof und Stadion Massanei laut Stadt kostenlos und ohne Uhr. Wer in der Niederstadt oder am Niedermarkt wohnt, teilt sich die Plätze mit Besuch und Einkauf – das Ordnungsamt am Niedermarkt 1 ist Ansprechpartner für den ruhenden Verkehr. Die Parkgebührenordnung (Stand 13. November 2019) steht bei den Satzungen.

Quelle: Stadt Waldheim; ParkmöglichkeitenQuelle: Stadt Waldheim; Parkgebührenordnung

Bundesland Sachsen:

  • Grunderwerbsteuer: 5,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur bestimmte Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht

Zusätzliche Info zum Bundesland Sachsen:

Häufige Fragen zum Mieten in Waldheim

  • Gilt in Waldheim die Mietpreisbremse?
  • Ist Waldheim ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt?
  • Darf die Neuvertragsmiete nur 10 Prozent über der Vergleichsmiete liegen?

Nein. Die sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung nennt nur Dresden und Leipzig. Waldheim ist nicht erfasst. Bei einem neuen Mietvertrag gilt hier also nicht die 10-Prozent-Grenze über der ortsüblichen Vergleichsmiete aus der Bremse.

Quelle: Bauen und Wohnen Sachsen; MietpreisbremseQuelle: REVOSax; SächsMPBVO

  • Wie hoch ist die Kappungsgrenze bei einer Mieterhöhung in Waldheim?
  • Gilt die abgesenkte 15-Prozent-Regel?

Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent in drei Jahren gilt in Sachsen nur in Dresden und Leipzig. In Waldheim bleibt es bei der bundesweiten Grenze: höchstens 20 Prozent in drei Jahren, und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Quelle: Bauen und Wohnen Sachsen; KappungsgrenzeQuelle: REVOSax; SächsKappGrVO

Gibt es einen Mietspiegel der Stadt Waldheim?

In der Satzungsliste der Stadt ist kein Mietspiegel veröffentlicht. Ohne amtlichen Spiegel kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten begründet werden. Ob ein Spiegel in Arbeit ist, erfragen Sie im Rathaus.

Quelle: Stadt Waldheim; Satzungen

  • Wo beantrage ich in Waldheim einen Wohnberechtigungsschein?
  • Wie lange gilt der WBS?
  • Welche Unterlagen braucht das Bürgerbüro?

Beim Amt für Soziale Angelegenheiten, Niedermarkt 1, persönlich, schriftlich oder über den Formularservice. Der Schein gilt ein Jahr im Freistaat Sachsen. Mitzubringen sind unter anderem Ausweis und Einkommensnachweise aller einziehenden Personen. Gebühren nach örtlicher Gebührensatzung; Höhe erfragen Sie bei der Stadt.

Quelle: Stadt Waldheim; Wohnberechtigungsschein

  • Gibt es in Waldheim einen Bewohnerparkausweis für Mieter?
  • Wo parke ich, wenn ich am Niedermarkt wohne?

Eine Bewohnerparkzone mit eigenem Ausweis ist auf den Stadtseiten nicht ausgewiesen. Öffentliche Plätze: Märkte nach der ersten freien Stunde begrenzt; Augustinerplatz, An der Heiste, An der Zschopau, Bahnhof und Stadion Massanei laut Stadt kostenlos. Ansprechpartner ist das Ordnungsamt im Rathaus.

Quelle: Stadt Waldheim; Ruhender VerkehrQuelle: Stadt Waldheim; Parkmöglichkeiten

  • Zahlen Mieter in Waldheim dieselben Kita-Beiträge wie Eigentümer?
  • Steht der Beitrag in einer städtischen Satzung?

Ja. Die Elternbeiträge setzt die Stadt per Satzung fest, nicht der jeweilige Träger. Ob Sie mieten oder kaufen, ändert den Beitrag nicht. Die Satzung und die Änderungen ab 1. Januar 2025 sowie ab 3. November 2025 liegen in der Satzungsliste. Anmeldung über das Sachgebiet Kindertageseinrichtungen.

Quelle: Stadt Waldheim; Satzungen Elternbeitrag

An wen wende ich mich bei der Stadt, wenn ich eine geförderte Wohnung suche?

An das Amt für Soziale Angelegenheiten im Bürgerbüro, Niedermarkt 1, E-Mail buergerbuero@stadt-waldheim.de, Telefon 034327 57-214. Sprechzeiten dienstags 9–12 und 13–18 Uhr, donnerstags 9–12 und 14–16 Uhr. Der Wohnberechtigungsschein ist die Eintrittskarte für belegungsgebundenen Wohnraum; freie Wohnungen vermittelt die Stadt darüber nicht automatisch.

Quelle: Stadt Waldheim; Wohnberechtigungsschein

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