Immobilien zum Kaufen in Waldkraiburg

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Das Wichtigste zum Kaufen in Waldkraiburg

Wer in Waldkraiburg kauft, zahlt in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer — bundesweit einer der niedrigsten Sätze. Beim Mieten gilt hier keine Mietpreisbremse; die Kappungsgrenze bleibt bei 20 % in drei Jahren.

Quelle: BayernPortal; GrunderwerbsteuerQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage

Welche Nebenkosten und welches Grundbuchamt?

Zur Grunderwerbsteuer kommen Notar und Grundbuchgebühren (typisch grob 1,5–2 % des Kaufpreises) sowie ggf. Maklercourtage. Zuständig für die Umschreibung ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Mühldorf a. Inn (alle Gemarkungen im Landkreis). Die Grunderwerbsteuer setzt das Finanzamt Mühldorf als Zentralstelle fest.

Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt MühldorfQuelle: Finanzamt Mühldorf; Grunderwerbsteuer

Wie hoch ist der Hebesatz nach der Reform?

Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt in Waldkraiburg der Hebesatz Grundsteuer B von 380 % (ebenso Grundsteuer A). Bayern bewertet flächenbezogen (wertunabhängiges Flächenmodell): Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz — daraus folgt die Jahressteuer. Das ist kein Verkaufspreis- oder Marktwertmodell.

Quelle: Stadt Waldkraiburg; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Grundsteuer Bayern; Flächenmodell

Was bedeutet Geothermie für Heizkosten?

Die Wärmeplanung der Stadt setzt auf den Ausbau der geothermischen Fernwärme. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob das Objekt im Netzgebiet liegt oder eher dezentral (z. B. Wärmepumpe) versorgt wird — das beeinflusst Folgekosten und Sanierungsplanung.

Quelle: Stadt Waldkraiburg; Wärmeplanung Info

Häufige Fragen zum Kaufen in Waldkraiburg

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Waldkraiburg?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in Bayern?
  • Welches Finanzamt setzt die Steuer fest?

In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % der Bemessungsgrundlage (meist der Kaufpreis). Für Waldkraiburg setzt das Finanzamt Mühldorf a. Inn als Grunderwerbsteuerzentralstelle den Bescheid fest. Nach Zahlung folgt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuch.

Quelle: BayernPortal; GrunderwerbsteuerQuelle: Finanzamt Mühldorf; Grunderwerbsteuer

  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
  • Was kosten Notar und Grundbuch?
  • Wie viel Eigenkapital brauche ich neben dem Kaufpreis?

Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer (3,5 %) planen Sie Notar- und Grundbuchkosten (grobe Orientierung 1,5–2 %) sowie ggf. Maklercourtage nach Vereinbarung ein. Exacte Beträge ergeben sich aus Kaufpreis, Beurkundung und GNotKG — der Notar nennt die voraussichtlichen Kosten im konkreten Fall.

Quelle: BayernPortal; Grunderwerbsteuer Ablauf

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Waldkraiburg?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
  • Kann ich den Grundbuchauszug vor Ort beantragen?

Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Mühldorf a. Inn für alle Gemarkungen im Landkreis — einschließlich Waldkraiburg. Einsicht und Abschrift setzen ein berechtigtes Interesse voraus (Eigentümer oder z. B. Kaufinteressent mit Vollmacht).

Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt Mühldorf

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Waldkraiburg?
  • Gilt die neue Grundsteuer ab 2025?
  • Ist die Bewertung ein Marktwertmodell?

Für die neue Grundsteuer (ab 2025) beträgt der Hebesatz Grundsteuer B 380 % (Grundsteuer A ebenfalls 380 %). Bayern nutzt ein wertunabhängiges Flächenmodell — kein Verkaufspreis-/Marktwertmodell. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz.

Quelle: Stadt Waldkraiburg; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Grundsteuer Bayern; Flächenmodell

  • Wo finde ich den Bodenrichtwert für Waldkraiburg?
  • Wer ermittelt die Bodenrichtwerte im Landkreis?
  • Ist der Bodenrichtwert der Kaufpreis?

Bodenrichtwerte für Waldkraiburg veröffentlicht der Gutachterausschuss des Landkreises Mühldorf a. Inn — Abruf u. a. über BORIS-Bayern (gebührenpflichtig) bzw. den kostenfreien Viewer-Hinweis des Landratsamts. Es sind durchschnittliche Lagewerte, keine verbindlichen Verkaufspreise.

Quelle: Landkreis Mühldorf; BodenrichtwerteQuelle: BORIS-Bayern; Bodenrichtwerte

  • Liegt mein Kaufobjekt im Fernwärme- oder Wärmeplan-Gebiet?
  • Setzt Waldkraiburg auf Geothermie?
  • Muss ich mich anschließen lassen?

Die kommunale Wärmeplanung fokussiert den Ausbau geothermischer Fernwärme; außerhalb des Netzes bleiben dezentrale Optionen relevant. Prüfen Sie vor dem Kauf den konkreten Anschlussstatus bei Stadtwerken/Verkäufer — der Plan ersetzt keine Anschlussverpflichtung.

Quelle: Stadt Waldkraiburg; Wärmeplanung Info

  • Gibt es Förderungen für Eigentum oder Sanierung?
  • Wo beantrage ich Wohnraumförderung im Landkreis?
  • Hilft die Bayerische Landesbodenkreditanstalt?

Für Neubau, Erwerb und behindertengerechte Anpassung berät die Bewilligungsstelle Wohnraumförderung im Landratsamt Mühldorf a. Inn (u. a. Bayerisches Wohnungsbauprogramm / Zinsverbilligung über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt). Voraussetzung und Mittelverfügbarkeit prüfen Sie vor Vertragsabschluss — kein Rechtsanspruch.

Quelle: Landkreis Mühldorf; Wohnraumförderung

  • Gilt beim Kaufobjekt später die Mietpreisbremse?
  • Unterscheidet sich Waldkraiburg von Mühldorf beim Mieterschutz?
  • Darf ich als Vermieter frei vermieten?

Als künftige Vermieterin oder künftiger Vermieter in Waldkraiburg unterliegen Sie nicht der landesrechtlichen Mietpreisbremse — im Gegensatz zur Kreisstadt Mühldorf a. Inn. Die Kappungsgrenze bleibt bei 20 % in drei Jahren. Allgemeine BGB-Regeln gelten weiterhin.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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