Immobilien zum Mieten in Wertingen
0 Immobilien werden in Wertingen zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Wertingen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Wertingen
Wertingen steht nicht in der Anlage der bayerischen Mieterschutzverordnung. Im Landkreis Dillingen a.d. Donau ist dort nur Zusamaltheim genannt. Neue Verträge dürfen hier über der ortsüblichen Vergleichsmiete starten. In laufenden Verträgen bleibt die Kappung bei 20 Prozent in drei Jahren.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage
Ohne amtlichen Mietspiegel vergleichen
Die Stadt veröffentlicht keinen amtlichen Mietspiegel. Vermieterinnen und Vermieter begründen eine Erhöhung zur Vergleichsmiete deshalb mit anderen zulässigen Mitteln, etwa drei Vergleichswohnungen oder einer Datenbankauskunft. Eine kommunale Tabelle, an der Sie die Miete ablesen, gibt es vor Ort nicht.
Ohne Mietpreisbremse darf die neue Miete die Vergleichsmiete überschreiten. Ausnahmen wie Staffel- oder Indexmiete und preisgebundene Wohnungen folgen dem Bundesrecht, nicht einer örtlichen Verordnung.
Quelle: Gesetze Bayern; MieterschutzQuelle: Stadt Wertingen; Satzungen
Wohnberechtigung holen Sie in Dillingen
Für eine geförderte Wohnung beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein beim Landratsamt Dillingen a.d. Donau, Team Sozialer Wohnungsbau, Große Allee 24. Wertingen ist keine große Delegationsgemeinde; die Stadt stellt den Schein nicht selbst aus.
Mit dem allgemeinen Schein können Sie sich in Bayern um gebundene Wohnungen bewerben, soweit kein Benennungsverfahren gilt. Die Vermietenden entscheiden am Ende, wer den Vertrag bekommt. Den Antrag können Sie über das BayernPortal online stellen.
Quelle: BayernPortal; WohnberechtigungsscheinQuelle: Landkreis Dillingen; WBS-Formulare
Straße frei, Kita nach Buchungszeit
Wer ohne eigenen Stellplatz mietet, stellt das Auto gebührenfrei im öffentlichen Raum ab. Die Parkscheibe brauchen Sie nur auf den zeitlich begrenzten Flächen; einen Bewohnerparkausweis mit Gebühr gibt die Stadt dafür nicht aus.
In den städtischen Kitas gilt seit September 2025 die Zwölf-Monats-Abrechnung. Nach dem Zuschuss des Freistaats zahlen Eltern für das erste Kind ab drei Jahren 82,80 Euro bei drei bis vier Stunden und 101,10 Euro bei vier bis fünf Stunden, plus 4 Euro Spielegeld. Das zweite Kind erhält 25 Prozent Nachlass.
Quelle: Stadt Wertingen; ParkenQuelle: Stadt Wertingen; Kita-Gebühren
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutz nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- BayBO Solar nur Soll — Quelle: Gesetze Bayern; BayBO Solar
Häufige Fragen zum Mieten in Wertingen
- Gilt in Wertingen die Mietpreisbremse?
- Mieterschutzverordnung Stadt
- Angespannter Wohnungsmarkt
- Zusamaltheim Nachbarort
Nein. Wertingen steht nicht in der Anlage der Mieterschutzverordnung. Im Landkreis Dillingen a.d. Donau ist nur Zusamaltheim gelistet. Ab dem 1. Januar 2026 begrenzt die Bremse neue Mietverträge hier nicht.
- Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
- 20 Prozent in drei Jahren
- Abgesenkte Kappung 15 Prozent
- Mieterhöhung laufender Vertrag
Es gilt die bundesweite Grenze von 20 Prozent in drei Jahren. Die abgesenkte Grenze von 15 Prozent greift nur in Gemeinden der Mieterschutzverordnung. Wertingen gehört nicht dazu.
- Gibt es einen amtlichen Mietspiegel?
- Vergleichsmiete ohne Tabelle
- Drei Vergleichswohnungen
- Stadt Mietspiegel veröffentlichen
Nein. Die Stadt veröffentlicht keinen amtlichen Mietspiegel. Eine Erhöhung zur Vergleichsmiete muss der Vermieter anderweitig begründen, etwa mit Vergleichswohnungen. Portal-Durchschnitte ersetzen diesen Nachweis nicht.
- Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
- WBS Landratsamt Dillingen
- Sozialwohnung Team 431
- Onlineantrag BayernPortal
Beim Landratsamt Dillingen a.d. Donau, Team Sozialer Wohnungsbau, Große Allee 24. Die Stadt Wertingen stellt den Schein nicht selbst aus. Den Antrag können Sie über das BayernPortal einreichen.
- Brauche ich als Mieter einen Parkausweis?
- Parken ohne Stellplatz
- Parkscheibe zwei Stunden
- Gebührenfreies Straßenparken
Nein. Das öffentliche Parken ist gebührenfrei. Einen Bewohnerparkausweis mit Gebühr gibt die Stadt nicht aus. Auf begrenzten Flächen gilt die Parkscheibe, etwa zwei Stunden an der Badgasse und drei Stunden an Stadtmühle und Thürheimer Tor.
- Was zahlen Mieterfamilien für die Kita?
- Elternbeitrag nach Zuschuss
- Zwölf Monate Gebühr
- Spielegeld Kita
In den städtischen Einrichtungen gilt seit dem 1. September 2025 die Zwölf-Monats-Abrechnung. Nach dem staatlichen Zuschuss zahlen Sie für das erste Kind ab drei Jahren 82,80 Euro bei drei bis vier Stunden. Das zweite Kind erhält 25 Prozent Nachlass. Plus 4 Euro Spielegeld.
- Wirkt der Hebesatz auf die Nebenkosten?
- Grundsteuer B umlegen
- Hebesatz 310 Prozent
- Reform ab 2025
Die Stadt setzt nach der Grundsteuerreform (ab 2025) den Hebesatz B auf 310 Prozent. Ob die Steuer in der Nebenkostenabrechnung erscheint, steht im Mietvertrag. Die Höhe folgt dem Messbetrag des Finanzamts, nicht einem festen Euro-Betrag der Stadt.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden