Mehrfamilienhaus mit 10 WHG, 6 Balkonen im Stadtzentrum von Rostock


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Bad Doberan – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Bad Doberan kauft, plant die laufende Belastung mit dem Hebesatz der neuen Grundsteuer (Reform ab 2025): Grundsteuer B 385 %, Grundsteuer A 325 % (Hebesatzsatzung vom 11.12.2024). Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem Bundesmodell; die Stadt den Hebesatz — das ist kein Verkaufspreis. Beim Mieten gilt vor Ort keine Mietpreisbremse. Landesweite Grunderwerbsteuer siehe Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Bad Doberan; Hebesätze 2025Quelle: Land MV; Mietpreisbremse
Grundbuchsachen für Bad Doberan und den Ortsteil Heiligendamm erledigt das Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis sitzt dagegen hier: August-Bebel-Straße 3 (Großherzogliches Palais). Bodenrichtwerte lesen Sie kostenfrei über BORIS.MV; nach Zahlung der Grunderwerbsteuer brauchen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (Satz im Bundesland-Block).
Quelle: Justiz M-V; Amtsgericht RostockQuelle: Landkreis Rostock; GutachterausschussQuelle: LAIV MV; Bodenrichtwerte
Der Wärmeplan vom 13. Oktober 2025 ist Strategie, kein Anschlusszwang. Statt Ausbaugebieten stehen Prüfgebiete; die Stadtwerke Rostock (Bestandsnetze Innenstadt, Kammerhof, Buchenberg, Heiligendamm) sollen bis Ende 2026 den Transformationsplan liefern, die Gebietszuweisung folgt voraussichtlich Anfang 2027. In dezentralen Gebieten bleiben Sie bei der individuellen Lösung (etwa Wärmepumpe).
Quelle: Stadt Bad Doberan; Wärmeplan FAQQuelle: Stadtwerke Rostock; Wärmenetz
Der Ortsteil Heiligendamm liegt an der Ostsee. Prüfen Sie vor dem Kauf die Hochwassergefahrenkarten des Landes (Küstenszenarien) für die konkrete Flur — Lagen hinter Schutzanlagen sind nicht risikofrei. In der Altstadt gelten Sanierungs- und Erhaltungssatzung; mehrere Teilgebiete wurden bereits aus der Sanierung entlassen. Klären Sie den aktuellen Gebietsstand bei der Stadtplanung, bevor Sie notariell binden.
Quelle: LUNG MV; HochwasserkartenQuelle: Stadt Bad Doberan; Sanierungsgebiet Altstadt
Zusätzliche Info zum Bundesland Mecklenburg-Vorpommern:
Für die neue Grundsteuer (Reform ab 2025) gilt Hebesatz B 385 % und Hebesatz A 325 % (Satzung vom 11.12.2024, ab 01.01.2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz. Das ist kein Verkaufspreis.
Ja — der Satz ist landesweit einheitlich und steht im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung (6 % der Gegenleistung). Nach Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung fürs Grundbuch.
Beim Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13, 18057 Rostock — auch für den Ortsteil Heiligendamm. Für Frist und Rang zählt der Eingang beim Grundbuchamt.
Kostenfrei über BORIS.MV. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für den Landkreis Rostock sitzt in Bad Doberan, August-Bebel-Straße 3 (Großherzogliches Palais).
Quelle: LAIV MV; BodenrichtwerteQuelle: Landkreis Rostock; Gutachterausschuss
Bestandsnetze der Stadtwerke Rostock gibt es in Innenstadt, Kammerhof, Buchenberg und Heiligendamm. Neue Ausbaugebiete fehlen noch: Der Wärmeplan nennt Prüfgebiete, Zuweisung voraussichtlich Anfang 2027. Der Plan zwingt nicht zum Tausch.
Quelle: Stadt Bad Doberan; Wärmeplan FAQQuelle: Stadtwerke Rostock; Wärmenetz
Heiligendamm liegt an der Ostsee. Prüfen Sie die Hochwassergefahrenkarten des Landes für die Flur. Schutzanlagen sind auf ein Bemessungsereignis ausgelegt — hinter dem Deich bleibt Eigenvorsorge nötig.
Das Sanierungsgebiet „Altstadt“ besteht seit 1994; mehrere Teilgebiete wurden per Satzung entlassen. Erhaltungs- und Gestaltungssatzung bleiben relevant. Den aktuellen Gebietsstand klären Sie bei der Stadtplanung (Frau Joost, Rathaus).
Die Stellplatzsatzung vom 10. September 2025 gilt fürs ganze Stadtgebiet einschließlich Ortsteile. Eine Ablösesatzung vom Juli 2025 setzt die Höhe der Ablöse fest; Zahlung begründet keinen Anspruch auf einen öffentlichen Platz.
Quelle: Stadt Bad Doberan; StellplatzsatzungQuelle: Stadt Bad Doberan; Stellplatzablöse
Das Landesförderinstitut M-V fördert u. a. Modernisierung von selbst genutztem Eigentum (zinsloses Darlehen mit Tilgungsnachlass). Antrag vor Maßnahmenbeginn; Details stehen im Bundesland-Block und beim LFI.
Quelle: LFI M-V; WohnraumförderungQuelle: LFI M-V; Modernisierungsdarlehen
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden