Immobilien zum Mieten in Bad Staffelstein
0 Immobilien werden in Bad Staffelstein zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Bad Staffelstein – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Bad Staffelstein
Bad Staffelstein gehört nicht zu den Gemeinden der Mieterschutzverordnung. Es gilt keine Mietpreisbremse. Die Verordnung listet in Oberfranken nur Bamberg und Bayreuth, seit dem 1. Januar 2026.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
Bei einer Erhöhung im laufenden Mietvertrag bleibt die Kappungsgrenze bei 20 Prozent in drei Jahren. Die engere Grenze von 15 Prozent gilt nur dort, wo die Verordnung die Gemeinde nennt. Einen amtlichen Mietspiegel der Stadt gibt es nicht. Die Vergleichsmiete muss dann anders belegt werden, etwa über vergleichbare Wohnungen oder ein Gutachten.
Quelle: BayernPortal; Kappungsgrenze InfosQuelle: Stadt Bad Staffelstein; Satzungen
Wohnberechtigungsschein beim Landratsamt
Für eine geförderte Mietwohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Zuständig ist das Landratsamt Lichtenfels, Kronacher Straße 28. Die Gebühr beträgt 10 Euro. Bei vollständigen Unterlagen dauert die Bearbeitung rund eine Woche.
Quelle: Landkreis Lichtenfels; Wohnberechtigungsschein
Der Schein gilt in Bayern ein Jahr. Nennen Sie eine bestimmte Wohnung in einem anderen Landkreis, stellen Sie den Antrag bei der Stelle, die für diese Wohnung zuständig ist. Wohngeld als Mietzuschuss beantragen Sie ebenfalls beim Landratsamt. Formulare liegen auch in den Rathäusern des Kreises aus.
Quelle: Landkreis Lichtenfels; WohnberechtigungsscheinQuelle: Landkreis Lichtenfels; Wohngeld
Kita-Beitrag und der Zuschuss ab drei Jahren
Die Stadt führt fünf Kindertagesstätten. Dazu gehören das BRK-Haus des Kindes Banzgau in Unnersdorf, die evangelische Kita Staffelberg-Wichtel, die Kita St. Anna, die Maintal-Kita in Schönbrunn und das Kinderhaus St. Johannes der Täufer in Uetzing. Den Monatsbeitrag setzt der jeweilige Träger fest.
Quelle: Stadt Bad Staffelstein; Kindertagesstätten
Bei St. Anna sinkt der Beitrag um 100 Euro staatlichen Zuschuss. Das gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird. Die Mindestbuchung liegt dort bei 25 Wochenstunden, verteilt auf fünf Tage.
Quelle: Kita St. Anna; Elternbeiträge
Zur Arbeit ohne eigenes Auto
Seit dem 1. Januar 2015 gilt im Landkreis der VGN. Ein Fahrschein reicht für Bus und Bahn. Der Rufbus fährt nur, wenn Sie ihn spätestens 60 Minuten vorher bestellen, per Telefon oder mit der App CarlE. Ein Zuschlag auf den Verbundtarif fällt nicht an.
Quelle: Stadt Bad Staffelstein; VGN und RufbusQuelle: VGN; Liniennetz Lichtenfels
Einen Anwohnerparkausweis brauchen Sie nicht. Die Stadt hat keine Bewohnerpark-Satzung. Am Bahnhof und an der Adam-Riese-Halle parken Sie unbegrenzt und kostenfrei. Am Marktplatz kostet eine Stunde 1 Euro.
Quelle: Stadt Bad Staffelstein; ParkplätzeQuelle: Stadt Bad Staffelstein; Satzungen
Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung
Die Grundsteuer darf über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer. Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) liegt der Hebesatz B bei 250 Prozent, der Hebesatz A bei 330 Prozent.
Quelle: Stadt Bad Staffelstein; Hebesatzsatzung 2025
Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Die Jahressteuer steht im Bescheid. Der Hebesatz ist kein Mietpreis und kein Verkaufspreis.
Quelle: Stadt Bad Staffelstein; Hebesatzsatzung 2025
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutz nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- BayBO Solar nur Soll — Quelle: Gesetze Bayern; BayBO Solar
Häufige Fragen zum Mieten in Bad Staffelstein
- Gilt in Bad Staffelstein die Mietpreisbremse?
- Steht Bad Staffelstein in der Mieterschutzverordnung?
- Ist der Wohnungsmarkt hier per Verordnung angespannt?
Nein. Bad Staffelstein fehlt in der Anlage der Mieterschutzverordnung (ab 1. Januar 2026). In Oberfranken stehen dort nur Bamberg und Bayreuth. Bei einem neuen Mietvertrag gilt die Bremse hier nicht.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- Welche Kappungsgrenze gilt bei einer Mieterhöhung?
- 20 oder 15 Prozent in drei Jahren?
- Gilt die abgesenkte Kappungsgrenze?
Es gilt die Grenze von 20 Prozent innerhalb von drei Jahren. Die abgesenkte Grenze von 15 Prozent gilt nur in Gemeinden der Mieterschutzverordnung. Bad Staffelstein gehört nicht dazu.
Quelle: BayernPortal; Kappungsgrenze InfosQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage
- Gibt es einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Veröffentlicht die Stadt einen Mietspiegel?
Nein. In der Satzungsübersicht der Stadt ist kein Mietspiegel veröffentlicht. Eine Erhöhung im Bestand lässt sich dann über vergleichbare Wohnungen oder ein Sachverständigengutachten begründen.
- Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?
- Was kostet der Wohnberechtigungsschein?
- Wie lange gilt der Schein?
Beim Landratsamt Lichtenfels, Kronacher Straße 28. Die Gebühr beträgt 10 Euro. Bei vollständigen Unterlagen dauert es rund eine Woche. Der Schein gilt in Bayern ein Jahr. Eine Wohnung in einem anderen Landkreis beantragen Sie bei der dort zuständigen Stelle.
- Wo beantrage ich Wohngeld als Mietzuschuss?
- Liegen die Wohngeldanträge nur im Landratsamt?
- Gibt es Formulare im Rathaus?
Den Mietzuschuss beantragen Sie beim Landratsamt Lichtenfels. Anträge liegen auch in den Rathäusern der Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises aus. Den Antrag stellt in der Regel die Person, die den Haushalt führt.
- Was gilt beim Kita-Beitrag für Familien zur Miete?
- Senkt St. Anna den Beitrag ab drei Jahren?
- Wer setzt den Elternbeitrag fest?
Die Stadt führt fünf Kindertagesstätten. Den Beitrag setzt der Träger fest. Bei St. Anna sinkt der Monatsbeitrag um 100 Euro staatlichen Zuschuss ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird.
Quelle: Stadt Bad Staffelstein; KindertagesstättenQuelle: Kita St. Anna; Elternbeiträge
- Wie pendeln Mieter mit Bus und Bahn?
- Rufbus ohne Zuschlag?
- Seit wann gilt der VGN im Landkreis?
Seit dem 1. Januar 2015 gilt der VGN für den Landkreis: ein Fahrschein für Bus und Bahn. Den Rufbus bestellen Sie spätestens 60 Minuten vorher. Sie zahlen den Verbundtarif, ohne Zuschlag.
- Kann der Vermieter die Grundsteuer auf die Nebenkosten legen?
- Wie hoch ist der Hebesatz B für Mieter?
- Neue Grundsteuer ab 2025 in der Abrechnung?
Ja, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Sonst bleibt die Steuer beim Eigentümer. Hebesatz B nach der Reform (ab 2025): 250 Prozent. Hebesatz A: 330 Prozent. Die Jahressteuer folgt aus dem Messbetrag des Finanzamts und diesem Hebesatz.
- Brauche ich als Mieter einen Parkausweis?
- Parken am Bahnhof kostenfrei?
- Marktplatz Gebühr?
Nein. Eine Bewohnerpark-Satzung ist nicht veröffentlicht. Bahnhof und Adam-Riese-Halle: unbegrenzt und kostenfrei. Am Marktplatz eine Stunde für 1 Euro.
Quelle: Stadt Bad Staffelstein; ParkplätzeQuelle: Stadt Bad Staffelstein; Satzungen
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden