Immobilien zum Mieten in Bad Wörishofen

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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Bad Wörishofen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

Das Wichtigste zum Mieten in Bad Wörishofen

Beim Mieten in Bad Wörishofen gilt: keine Mietpreisbremse und die allgemeine Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren — die Stadt fehlt in der MiSchuV-Anlage. Einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht die Gemeinde nicht; Vergleichsmiete und Erhöhungen stützen sich deshalb auf andere gesetzliche Begründungsmittel.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage

Was zahlen Familien für städtische Kitas?

Die Benutzungsgebührensatzung KiTa vom 23.07.2025 staffelt Elternbeiträge nach Buchungszeit. Kindergarten (ab 3 Jahren): von 132 € (>3–4 Std.) bis 239 € (>9 Std.) für das erste Kind; Krippe: von 221 € bis 441 €. Geschwister zahlen weniger; der Freistaat-Zuschuss wird angerechnet.

Quelle: Stadt Bad Wörishofen; KiTa-Gebührensatzung

Wo beantragen Mieter einen Wohnberechtigungsschein?

Zuständig ist das Landratsamt Unterallgäu (Wohnungswesen). Den Wohnberechtigungsschein bzw. die Benennung für geförderte Mietwohnungen beantragen Sie dort; online über das BayernPortal. Laut Landratsamt kostet der Schein 15 € und gilt zwölf Monate.

Quelle: BayernPortal; WBS Antrag UnterallgäuQuelle: Landratsamt Unterallgäu; Wohnberechtigung

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Mieten in Bad Wörishofen

  • Gilt in Bad Wörishofen die Mietpreisbremse?
  • Ist Bad Wörishofen angespannter Wohnungsmarkt?
  • MiSchuV Bad Wörishofen?

Nein. Bad Wörishofen steht nicht in der Anlage zur bayerischen Mieterschutzverordnung (MiSchuV ab 01.01.2026). Die Mietpreisbremse greift hier nicht.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
  • 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Wie stark darf die Miete steigen?

Es bleibt bei der allgemeinen Grenze: höchstens 20 % in drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte 15-%-Kappung gilt nur in MiSchuV-Gemeinden — Bad Wörishofen gehört nicht dazu.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV

  • Gibt es einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Mietspiegel Bad Wörishofen?

Einen von der Stadt veröffentlichten amtlichen Mietspiegel gibt es nach aktueller Quellenlage nicht. Für Mieterhöhungen bleiben die gesetzlichen Alternativen (Vergleichswohnungen, Gutachten u. a.) — keine Portal-Inseratspreise.

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?
  • Wer ist für WBS zuständig?
  • Sozialwohnung Unterallgäu?

Beim Landratsamt Unterallgäu (auch online über BayernPortal). Der Schein kostet laut Landratsamt 15 € und gilt ab Ausstellung zwölf Monate; er öffnet den Zugang zu geförderten Mietwohnungen.

Quelle: BayernPortal; WBS AntragQuelle: Landratsamt Unterallgäu; Wohnberechtigung

  • Was kosten städtische Krippen und Kindergärten?
  • Elternbeiträge Kita Bad Wörishofen?
  • Geschwisterermäßigung?

Krippe: 221–441 €, Kindergarten: 132–239 € monatlich für das erste Kind (je Buchungszeit, Satzung 23.07.2025). Weitere Kinder zahlen weniger; Freistaat-Zuschuss 100 € wird angerechnet.

Quelle: Stadt Bad Wörishofen; KiTa-Gebührensatzung

  • Wie komme ich ohne Auto im Alltag voran?
  • Stadtbus und Bahn für Mieter?
  • VVM-Tarif Bad Wörishofen?

Bahn-Stich nach Türkheim/Buchloe, dazu Stadt-/Kur-/Thermenlinien der Stadtwerke im VVM. Einzelfahrt Innenbereich ab 01.04.2025: 1,10 €; ergänzend Flexibus-Knoten Bad Wörishofen.

Quelle: VVM; StadtverkehrQuelle: Landratsamt Unterallgäu; ÖPNV

  • Wird die Grundsteuer auf Mieter umgelegt?
  • Grundsteuer in den Nebenkosten?
  • Neue Grundsteuer ab 2025 und Miete?

Die Grundsteuer (neue Erhebung ab 2025) dürfen Vermieter über die Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Vereinbarung, bleibt sie beim Eigentümer. Den Hebesatz setzt die Stadt fest.

Quelle: Stadt Bad Wörishofen; Kämmerei

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 06.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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