Immobilien zum Mieten in Bassum
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Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Bassum – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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...alle anzeigenDas Wichtigste zum Mieten in Bassum
Bassum steht nicht unter der Mietpreisbremse der niedersächsischen Mieterschutzverordnung. Bei Mieterhöhungen in bestehenden Verträgen gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren — zuzüglich der Grenze der ortsüblichen Vergleichsmiete. Wer später kauft, zahlt in Niedersachsen 5 % Grunderwerbsteuer.
Quelle: Land Niedersachsen; MieterschutzverordnungQuelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Grunderwerbsteuer
Was dürfen Vermieter bei der Mieterhöhung?
Ohne angespannten Wohnungsmarkt laut Landesverordnung bleibt es bei maximal 20 % Erhöhung der Nettokaltmiete innerhalb von drei Jahren. Ein amtlicher Mietspiegel der Stadt Bassum ist nicht veröffentlicht; Vergleichsmieten müssen Vermieter deshalb mit anderen zulässigen Begründungsmitteln belegen. Prüfen Sie jedes Erhöhungsverlangen auf Form, Frist und Begründung.
Quelle: Land Niedersachsen; Kappungsgrenze Gebiete
Was zahlen Familien für die Kita?
Ab dem Monat des dritten Geburtstags bis zur Einschulung ist die Betreuung in Kita und Kindertagespflege in Niedersachsen für bis zu acht Stunden täglich beitragsfrei; Verpflegung und längere Zeiten bleiben kostenpflichtig. Krippe und Hort sind beitragspflichtig. Anmeldung und Gebührenklärung laufen über das Familien- und Kinderservicebüro der Stadt — ohne Einrichtungszählerei, die bei Bassums Angebot niemanden unterscheidet.
Quelle: Stadt Bassum; KinderbetreuungQuelle: Kitaverband Syke-Hoya; Elternbeiträge Bassum
Lohnt sich Mieten trotz Pendeln nach Bremen?
Viele Mietsuchende wohnen hier und arbeiten in der Region Bremen. Mit VBN-Ticket und Halten von RE 9/RS 2 am Bahnhof Bassum sowie Bus 101 nach Bremen ist der Alltag ohne Auto machbar; der BürgerBus ergänzt Wege in die Ortsteile. Rechnen Sie Fahrzeit und Ticket in Ihr Mietbudget ein — nicht nur die Kaltmiete.
Quelle: VBN; LinienfahrpläneQuelle: Stadt Bassum; Nahverkehr
Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Bassum
- Gilt in Bassum die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvermietungsmiete gedeckelt sein?
- Ist Bassum angespannter Wohnungsmarkt?
Nein. Bassum gehört nicht zu den 57 Kommunen der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung (seit 1. Januar 2025). Die Mietpreisbremse — Neuvertragsmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete — greift hier nicht. Es bleiben die allgemeinen mietrechtlichen Grenzen.
- Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen in Bassum?
- 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
- Wie stark darf die Miete steigen?
In Bassum gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren. Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt nur in den ausgewiesenen Gebieten der Mieterschutzverordnung — Bassum ist dort nicht genannt. Zusätzlich darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.
- Gibt es in Bassum einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
Ein von der Stadt Bassum veröffentlichter amtlicher oder qualifizierter Mietspiegel ist derzeit nicht ersichtlich. Vermieter müssen Mieterhöhungen deshalb mit anderen gesetzlichen Begründungsmitteln erläutern (z. B. Vergleichswohnungen, Sachverständigengutachten). Online-„Mietspiegel“ von Portalen sind keine behördliche Auskunft.
- Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein für Bassum?
- Brauche ich einen WBS für Sozialwohnungen?
- Wer stellt den WBS aus?
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) brauchen Sie für öffentlich geförderte Mietwohnungen mit Belegungsbindung. In Niedersachsen stellen Landkreise bzw. zuständige Wohnungsämter den Schein aus; für Bassum ist der Landkreis Diepholz der richtige Ansprechpartner. Formulare stellt u. a. die NBank bereit; Einkommensgrenzen und Wohnflächenangaben prüfen Sie vor Antragstellung.
Quelle: Serviceportal Niedersachsen; Wohnberechtigungsschein
- Was kostet die Kita für Mieterhaushalte in Bassum?
- Ist der Kindergarten beitragsfrei?
- Was zahle ich für Verpflegung?
Ab dem dritten Geburtstag bis zur Einschulung entfällt der Betreuungsbeitrag für bis zu acht Stunden täglich (landesrechtliche Beitragsfreiheit). Krippe, Hort, Randzeiten und Verpflegung bleiben gebührenpflichtig — laut städtischer Verpflegungssatzung z. B. pauschal 68 € monatlich in städtischen Kitas (Stand Satzung März 2025). Beratung: Familien- und Kinderservicebüro.
Quelle: Stadt Bassum; KinderbetreuungQuelle: Kitaverband Syke-Hoya; Elternbeiträge
- Kann ich von Bassum zur Arbeit nach Bremen pendeln?
- Welches Ticket brauche ich im VBN?
Ja — viele Mietsuchende nutzen genau dieses Muster. Bahn (RE 9, RS 2) und Bus 101 verbinden Bassum mit Bremen im VBN. Rechnen Sie Fahrzeit und Ticketkosten in Ihr Mietbudget ein; aktuelle Verbindungen liefert der VBN-Fahrplaner.
- Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
- Zahle ich als Mieter die Grundsteuer mit?
Die Grundsteuer darf über die Betriebskosten abgerechnet werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Vereinbarung, bleibt sie beim Eigentümer. In Bassum gilt die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) mit Hebesatz 390 % (A und B); die Höhe in Ihrer Abrechnung hängt vom Messbetrag der konkreten Immobilie ab.
- Wo beantrage ich Wohngeld in Bassum?
- Wer hilft bei der Miete?
Wohngeldanträge bearbeitet das Sozialamt der Stadt Bassum im Rathaus (Alte Poststraße 14). Zuständige Ansprechpartnerinnen und benötigte Unterlagen nennt die Stadt auf ihrer Sozialhilfe-/Wohngeld-Seite. Wohngeld ist kein WBS und ersetzt keine Mietpreisprüfung.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden