Immobilien zum Mieten in Buchen (Odenwald)
0 Immobilien werden in Buchen (Odenwald) zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Buchen (Odenwald) – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Buchen (Odenwald)
Buchen (Odenwald) steht nicht unter der Mietpreisbremse: Die Stadt fehlt in der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (Gebietskulisse ab 1. Januar 2026). Neuvertragsmieten dürfen die ortsübliche Vergleichsmiete in der Regel um mehr als 10 % übersteigen — Grenze bleibt die Mietpreisüberhöhung nach Wirtschaftsstrafgesetz. Beim Kauf fallen landesweit 5 % Grunderwerbsteuer an.
Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Finanzamt BW; Grunderwerbsteuer
Wie stark dürfen Bestandsmieten steigen?
Ohne abgesenkte Kappungsgrenze gilt die bundesweite Regel: Im laufenden Vertrag darf die Nettokaltmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen — und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus. Orientierung liefern Vergleichswohnungen, Sachverständigengutachten oder Mietdatenbanken; einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht die Stadt derzeit nicht flächendeckend.
Quelle: Stadt Buchen; Höhe der Miete
Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?
Für eine geförderte Sozialmietwohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Zuständig ist die Stadtverwaltung des Ortes, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten — bzw. die Zielgemeinde, wenn Sie nach Baden-Württemberg ziehen. Der Schein gilt höchstens ein Jahr und begründet keinen Anspruch auf eine freie Wohnung.
Quelle: Stadt Buchen; Wohnberechtigungsschein
Was zahlen Familien für die Kita?
In Baden-Württemberg gibt es keine landesweite Beitragsfreiheit für den Kindergarten. Elternbeiträge legt der jeweilige Träger fest — oft gestaffelt nach Kinderzahl und Betreuungsumfang. Können Sie die Gebühren nicht tragen, prüfen Sie beim Jugendamt eine Ermäßigung oder Übernahme.
Quelle: Stadt Buchen; Kita-Elternbeiträge
Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur Verordnungskulisse — Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Photovoltaikpflicht KlimaG BW — Quelle: UM BW; Solarpflicht FAQ
Häufige Fragen zum Mieten in Buchen (Odenwald)
- Gilt in Buchen (Odenwald) die Mietpreisbremse?
- Ist Buchen in der MietBegrenzVO BW?
- Darf die Neuvertragsmiete mehr als 10 Prozent über Vergleichsmiete liegen?
Nein. Buchen steht nicht in der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (Gebietskulisse ab 1. Januar 2026, zunächst bis Ende 2026). Die Begrenzung auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Mietbeginn gilt hier nicht. Weiterhin relevant bleiben Mietpreisüberhöhung (mehr als 20 % über Vergleichsmiete) und Mietwucher.
Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Stadt Buchen; Höhe der Miete
- Welche Kappungsgrenze gilt in Buchen bei Mieterhöhungen?
- Darf die Miete um mehr als 15 Prozent in drei Jahren steigen?
- Gilt die abgesenkte Kappungsgrenze?
Es gilt die bundesweite Kappungsgrenze: Im Bestand darf die Nettokaltmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen — maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte Grenze von 15 % greift nur in den vom Land ausgewiesenen angespannten Gebieten; Buchen gehört nicht dazu.
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Buchen?
- Wo bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein?
- Gibt es Sozialwohnungen nur mit WBS?
Für eine geförderte Sozialmietwohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Zuständig ist die Stadtverwaltung Ihres gewöhnlichen Aufenthalts — bzw. die Zielgemeinde, wenn Sie nach Baden-Württemberg ziehen. Der Schein gilt höchstens ein Jahr und begründet keinen Anspruch auf eine freie Wohnung.
- Was kostet die Kita für Mieter-Familien in Buchen?
- Ist der Kindergarten beitragsfrei?
- Kann das Jugendamt Elternbeiträge übernehmen?
Elternbeiträge legt der Träger der Einrichtung fest; eine landesweite Beitragsfreiheit für den Kindergarten gibt es in Baden-Württemberg nicht. Die Staffelung hängt oft von Kinderzahl und Betreuungsumfang ab. Bei finanziellen Schwierigkeiten prüfen Sie beim Jugendamt Ermäßigung oder Übernahme.
- Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
- Zahlen Mieter die Grundsteuer mit?
- Welcher Hebesatz gilt in Buchen?
Die Grundsteuer darf der Vermieter über die Nebenkosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt sie beim Eigentümer. Für bebaute Grundstücke gilt in Buchen nach der Reform (ab 2025) der Hebesatz der Grundsteuer B von 460 % (Bodenwertmodell Baden-Württemberg).
- Wie komme ich als Mieter ohne Auto zum Bahnhof?
- Gibt es Stadtbus zum Bahnhof Buchen?
- Welcher Verbundtarif gilt für Pendler?
Stadtbus und Ruftaxi binden Haltestellen an den Bahnhof und die Ortsteile an; Tickets laufen über den VRN. Die Madonnenlandbahn (RB 84) verbindet Buchen mit Seckach (S-Bahn-Anschluss) und Richtung Walldürn/Miltenberg. Fahrkarten gibt es auch im VRN-Verkaufsbüro am Wimpinaplatz.
- Gibt es in Buchen einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Wie begründet der Vermieter eine Mieterhöhung?
Einen flächendeckenden amtlichen Mietspiegel veröffentlicht die Stadt derzeit nicht als zentrales Instrument auf ihrer Service-Seite. Für Mieterhöhungen und Neuvertragsvergleiche bleiben Vergleichswohnungen, Sachverständigengutachten oder Mietdatenbanken die üblichen Wege — Details nennt die Lebenslage „Höhe der Miete“ im Stadtportal.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden