Immobilien zum Mieten in Buchen (Odenwald)

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Das Wichtigste zum Mieten in Buchen (Odenwald)

Buchen (Odenwald) steht nicht unter der Mietpreisbremse: Die Stadt fehlt in der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (Gebietskulisse ab 1. Januar 2026). Neuvertragsmieten dürfen die ortsübliche Vergleichsmiete in der Regel um mehr als 10 % übersteigen — Grenze bleibt die Mietpreisüberhöhung nach Wirtschaftsstrafgesetz. Beim Kauf fallen landesweit 5 % Grunderwerbsteuer an.

Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Finanzamt BW; Grunderwerbsteuer

Wie stark dürfen Bestandsmieten steigen?

Ohne abgesenkte Kappungsgrenze gilt die bundesweite Regel: Im laufenden Vertrag darf die Nettokaltmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen — und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus. Orientierung liefern Vergleichswohnungen, Sachverständigengutachten oder Mietdatenbanken; einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht die Stadt derzeit nicht flächendeckend.

Quelle: Stadt Buchen; Höhe der Miete

Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?

Für eine geförderte Sozialmietwohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Zuständig ist die Stadtverwaltung des Ortes, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten — bzw. die Zielgemeinde, wenn Sie nach Baden-Württemberg ziehen. Der Schein gilt höchstens ein Jahr und begründet keinen Anspruch auf eine freie Wohnung.

Quelle: Stadt Buchen; Wohnberechtigungsschein

Was zahlen Familien für die Kita?

In Baden-Württemberg gibt es keine landesweite Beitragsfreiheit für den Kindergarten. Elternbeiträge legt der jeweilige Träger fest — oft gestaffelt nach Kinderzahl und Betreuungsumfang. Können Sie die Gebühren nicht tragen, prüfen Sie beim Jugendamt eine Ermäßigung oder Übernahme.

Quelle: Stadt Buchen; Kita-Elternbeiträge

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Mieten in Buchen (Odenwald)

  • Gilt in Buchen (Odenwald) die Mietpreisbremse?
  • Ist Buchen in der MietBegrenzVO BW?
  • Darf die Neuvertragsmiete mehr als 10 Prozent über Vergleichsmiete liegen?

Nein. Buchen steht nicht in der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (Gebietskulisse ab 1. Januar 2026, zunächst bis Ende 2026). Die Begrenzung auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Mietbeginn gilt hier nicht. Weiterhin relevant bleiben Mietpreisüberhöhung (mehr als 20 % über Vergleichsmiete) und Mietwucher.

Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Stadt Buchen; Höhe der Miete

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Buchen bei Mieterhöhungen?
  • Darf die Miete um mehr als 15 Prozent in drei Jahren steigen?
  • Gilt die abgesenkte Kappungsgrenze?

Es gilt die bundesweite Kappungsgrenze: Im Bestand darf die Nettokaltmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen — maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte Grenze von 15 % greift nur in den vom Land ausgewiesenen angespannten Gebieten; Buchen gehört nicht dazu.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Mieterschutz

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Buchen?
  • Wo bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein?
  • Gibt es Sozialwohnungen nur mit WBS?

Für eine geförderte Sozialmietwohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Zuständig ist die Stadtverwaltung Ihres gewöhnlichen Aufenthalts — bzw. die Zielgemeinde, wenn Sie nach Baden-Württemberg ziehen. Der Schein gilt höchstens ein Jahr und begründet keinen Anspruch auf eine freie Wohnung.

Quelle: Stadt Buchen; Wohnberechtigungsschein

  • Was kostet die Kita für Mieter-Familien in Buchen?
  • Ist der Kindergarten beitragsfrei?
  • Kann das Jugendamt Elternbeiträge übernehmen?

Elternbeiträge legt der Träger der Einrichtung fest; eine landesweite Beitragsfreiheit für den Kindergarten gibt es in Baden-Württemberg nicht. Die Staffelung hängt oft von Kinderzahl und Betreuungsumfang ab. Bei finanziellen Schwierigkeiten prüfen Sie beim Jugendamt Ermäßigung oder Übernahme.

Quelle: Stadt Buchen; Kita-Elternbeiträge

  • Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
  • Zahlen Mieter die Grundsteuer mit?
  • Welcher Hebesatz gilt in Buchen?

Die Grundsteuer darf der Vermieter über die Nebenkosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt sie beim Eigentümer. Für bebaute Grundstücke gilt in Buchen nach der Reform (ab 2025) der Hebesatz der Grundsteuer B von 460 % (Bodenwertmodell Baden-Württemberg).

Quelle: Stadt Buchen; Hebesatzsatzung 2025

  • Wie komme ich als Mieter ohne Auto zum Bahnhof?
  • Gibt es Stadtbus zum Bahnhof Buchen?
  • Welcher Verbundtarif gilt für Pendler?

Stadtbus und Ruftaxi binden Haltestellen an den Bahnhof und die Ortsteile an; Tickets laufen über den VRN. Die Madonnenlandbahn (RB 84) verbindet Buchen mit Seckach (S-Bahn-Anschluss) und Richtung Walldürn/Miltenberg. Fahrkarten gibt es auch im VRN-Verkaufsbüro am Wimpinaplatz.

Quelle: Stadt Buchen; Bus und Bahn

  • Gibt es in Buchen einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Wie begründet der Vermieter eine Mieterhöhung?

Einen flächendeckenden amtlichen Mietspiegel veröffentlicht die Stadt derzeit nicht als zentrales Instrument auf ihrer Service-Seite. Für Mieterhöhungen und Neuvertragsvergleiche bleiben Vergleichswohnungen, Sachverständigengutachten oder Mietdatenbanken die üblichen Wege — Details nennt die Lebenslage „Höhe der Miete“ im Stadtportal.

Quelle: Stadt Buchen; Höhe der Miete

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