Immobilien zum Mieten in Büdelsdorf
0 Immobilien werden in Büdelsdorf zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Büdelsdorf – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Büdelsdorf
Einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht Büdelsdorf nicht. Die Erstellungspflicht gilt erst ab mehr als 50.000 Einwohnern; Erhöhungen begründen Vermieter mit Vergleichswohnungen oder einem Gutachten. Die Kappung bleibt bei 20 % in drei Jahren, weil die Stadt nicht zu den 62 Gemeinden mit abgesenkter 15-Prozent-Grenze gehört. Eine Mietpreisbremse für neue Verträge gibt es hier nicht.
Quelle: Gesetze im Internet; Mietspiegel-PflichtQuelle: Land SH; KappVO BegründungQuelle: Land SH; Kappungsgrenzenverordnung
Welche Grenze gilt für den Wohnberechtigungsschein?
Für eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein nach dem Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetz. Den Antrag stellen Sie bei der Stadtverwaltung, Am Markt 1. Für Alleinstehende nennt die Stadt 20.400 € Einkommen und bis 50 m² Wohnfläche, für zwei Personen 28.100 € und bis 60 m². Ab drei Personen hängt die Grenze von der Zusammensetzung des Haushalts ab.
Quelle: Stadt Büdelsdorf; Wohnberechtigungsschein
Der Schein ist zwei Jahre gültig. Vor dem Einzug legen Sie ihn dem Vermieter vor. Nachmittags ist das Rathaus nur donnerstags von 15:00 bis 17:30 Uhr geöffnet, an den anderen Werktagen von 8:00 bis 12:00 Uhr.
Quelle: Stadt Büdelsdorf; Gültigkeit Wohnberechtigungsschein
Wie melden Sie Lummerland oder Liliput an?
Für die städtischen Kindergärten Lummerland und Liliput senden Sie das Anmeldeformular an kita@buedelsdorf.de oder an die Stadt, z. Hd. Frau Behm, Am Markt 1. Alternativ setzen Sie Ihr Kind über das KitaPortal Schleswig-Holstein auf die Warteliste. Elternbeiträge richten sich nach der Benutzungs- und Gebührensatzung. Eine Ermäßigung oder Übernahme ist nach der Sozialstaffelrichtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde möglich; den Antrag nimmt die Stadt entgegen.
Quelle: Stadt Büdelsdorf; KindertagesbetreuungQuelle: Land SH; KitaPortal
Weitere Träger vor Ort sind unter anderem die evangelische Kinderarche, die dänische Daginstitution und die Kita Farbklecks.
Quelle: Stadt Büdelsdorf; weitere Kita-Träger
Wann landet die Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung?
Die Grundsteuer dürfen Vermieter über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Für Wohngrundstücke gilt der Hebesatz der Grundsteuer B von 430 %, neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025. Fehlt die Vereinbarung, bleibt die Steuer beim Eigentümer. Für Nichtwohngrundstücke setzt die Stadt 790 % an. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz.
Quelle: Stadt Büdelsdorf; Grundsteuer Hebesätze
Bundesland Schleswig-Holstein:
- Grunderwerbsteuer: 6,5 %
- Mietpreisbremse: keine Landesverordnung (seit 2019 aufgehoben)
- Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Kappungsgrenzenverordnung
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht: EWKG — Neubau von Wohngebäuden
Zusätzliche Info zum Bundesland Schleswig-Holstein:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Juris SH; Grunderwerbsteuer
- Kappungsgrenze nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land SH; Kappungsgrenze
- PV-Pflicht Neubau EWKG — Quelle: Land SH; Solarpflicht EWKG
Häufige Fragen zum Mieten in Büdelsdorf
- Gilt in Büdelsdorf die Mietpreisbremse?
- Ist die Miete bei Neuvermietung gedeckelt?
- Gibt es eine Bremse für neue Verträge?
Nein. Eine Mietpreisbremse für neue Verträge gilt hier nicht. Der Hintergrund steht im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Büdelsdorf?
- Gelten 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
- Steht Büdelsdorf auf der KappVO-Liste?
Es bleibt bei 20 % in drei Jahren. Die Kappungsgrenze begrenzt Mieterhöhungen im laufenden Vertrag bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Büdelsdorf steht nicht auf der Liste der 62 Gemeinden mit abgesenkter 15-Prozent-Grenze seit dem 1. Mai 2024.
Quelle: Land SH; KappVO BegründungQuelle: Land SH; Kappungsgrenzenverordnung
- Gibt es in Büdelsdorf einen amtlichen Mietspiegel?
- Woran misst der Vermieter die Vergleichsmiete?
- Muss die Stadt einen Mietspiegel erstellen?
Nein. Die Stadt veröffentlicht keinen eigenen amtlichen Mietspiegel. Eine Erstellungspflicht gilt erst ab mehr als 50.000 Einwohnern. Vermieter begründen Erhöhungen über andere zulässige Mittel, etwa Vergleichswohnungen oder ein Gutachten, und bleiben an die 20-Prozent-Kappung gebunden.
- Wo beantrage ich in Büdelsdorf einen Wohnberechtigungsschein?
- Wie hoch ist die Einkommensgrenze für Alleinstehende?
- Wie lange gilt der Schein?
Bei der Stadtverwaltung, Am Markt 1, nach dem Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetz. Für Alleinstehende nennt die Stadt 20.400 € und bis 50 m², für zwei Personen 28.100 € und bis 60 m². Der Schein gilt zwei Jahre und ist dem Vermieter vor dem Einzug vorzulegen. Nachmittags hat das Rathaus nur donnerstags von 15:00 bis 17:30 Uhr geöffnet.
- Darf der Vermieter die Grundsteuer auf die Nebenkosten umlegen?
- Welcher Hebesatz gilt für Wohngrundstücke?
- Ist die neue Grundsteuer umlagefähig?
Ja, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Für Wohngrundstücke gilt der Hebesatz der Grundsteuer B von 430 %, neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz. Fehlt die Vereinbarung, bleibt die Steuer beim Eigentümer.
- Wie laufen Anmeldung und Beitragsermäßigung in der Kita?
- Wohin schicke ich das Formular für Lummerland?
- Wer gewährt die Sozialstaffel?
Für Lummerland und Liliput geht das Formular an kita@buedelsdorf.de oder an Am Markt 1, z. Hd. Frau Behm. Das KitaPortal Schleswig-Holstein nimmt ebenfalls Vormerkungen an. Die Ermäßigung folgt der Sozialstaffelrichtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde; den Antrag stellen Sie bei der Stadt.
Quelle: Stadt Büdelsdorf; KindertagesbetreuungQuelle: Land SH; KitaPortal
- Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach Rendsburg?
- Welche Stadtbuslinien halten in Büdelsdorf?
- Fährt ein Bus zum ZOB?
Über die Linien 10, 11 und 12 der Norddeutschen Verkehrsbetriebe zum Rendsburger ZOB. Den Bahnanschluss erreichen Sie über den ZOB.
- Muss ich als Mieter wegen des Wärmeplans die Heizung tauschen?
- Gilt ein Anschlusszwang für Mietwohnungen?
- Wo liegt das bestehende Netz?
Nein. Der Wärmeplan begründet keinen Anschlusszwang und keine vorzeitige Tauschpflicht. Ein bestehendes Netz betreiben Stadtwerke SH im Baugebiet Brandheide-Ost. Für den Heizungstausch bleibt das Gebäudeenergiegesetz maßgeblich.
Quelle: Stadt Büdelsdorf; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke SH; Fernwärme Brandheide-Ost
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden