Immobilien zum Mieten in Rendsburg
0 Immobilien werden in Rendsburg zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Rendsburg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Rendsburg
Rendsburg steht nicht unter der Mietpreisbremse — Schleswig-Holstein hat keine entsprechende Landesverordnung. Neuvertragsmieten dürfen deshalb ohne die bundesweite 10-Prozent-Obergrenze über der Vergleichsmiete vereinbart werden. Wer kauft, zahlt landesweit 6,5 % Grunderwerbsteuer.
Quelle: Deutscher Mieterbund; MietpreisbremseQuelle: Land Schleswig-Holstein; Grunderwerbsteuer
Wie stark dürfen Bestandsmieten steigen?
In laufenden Verträgen gilt die gesetzliche Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze der Kappungsgrenzenverordnung SH (seit 1. Mai 2024) betrifft 62 andere Gemeinden — Rendsburg gehört nicht dazu.
Quelle: Land Schleswig-Holstein; KappungsgrenzeQuelle: Mieterbund SH; KappVO-Liste
Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Für gebundenen Sozialwohnraum brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Haushaltseinkommen die Grenzen einhält. Antrag bei der Stadt Rendsburg (Bürger- und Sozialbüro, Am Gymnasium 4). Der Schein gilt in Schleswig-Holstein zwei Jahre.
Quelle: Stadt Rendsburg; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Rendsburg; WBS-Merkblatt
Was zahlen Mieter-Familien für die Kita?
Städtische Plätze sind beitragspflichtig. Ab drei Jahren kostet die Regelbetreuung zum Beispiel 8 Stunden täglich 226,40 € im Monat; unter drei Jahren 232 €. Auf Antrag gibt es einkommensbezogene Ermäßigung; bei Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag kann der Beitrag ganz entfallen. Mittagessen ist extra.
Quelle: Stadt Rendsburg; Kita-GebührenQuelle: Stadt Rendsburg; Kita-Ermäßigung
Bundesland Schleswig-Holstein:
- Grunderwerbsteuer: 6,5 %
- Mietpreisbremse: keine Landesverordnung (seit 2019 aufgehoben)
- Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Kappungsgrenzenverordnung (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht: EWKG — Neubau von Wohngebäuden
Zusätzliche Info zum Bundesland Schleswig-Holstein:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Juris SH; Grunderwerbsteuer
- Kappungsgrenze nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land SH; Kappungsgrenze
- PV-Pflicht Neubau EWKG — Quelle: Land SH; Solarpflicht EWKG
Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Rendsburg
- Gilt in Rendsburg die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvertragsmiete frei vereinbart werden?
- Hat Schleswig-Holstein eine Mietpreisbremse?
Nein. Schleswig-Holstein hat keine Mietpreisbremsenverordnung. In Rendsburg darf die Nettokaltmiete bei Neuabschluss daher ohne die bundesweite Obergrenze „höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete“ vereinbart werden. Ausnahmen und Sonderregeln anderer Länder greifen hier nicht.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Rendsburg?
- Um wie viel darf die Bestandsmiete in drei Jahren steigen?
- Gilt in Rendsburg 15 oder 20 Prozent?
Es gilt die bundesweite Standard-Kappungsgrenze: höchstens 20 % Erhöhung der Nettokaltmiete innerhalb von drei Jahren — und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze der KappVO SH (seit 1. Mai 2024, 62 Gemeinden) gilt in Rendsburg nicht.
Quelle: Land Schleswig-Holstein; KappungsgrenzeQuelle: Mieterbund SH; KappVO-Liste
- Gibt es in Rendsburg einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Muss Rendsburg einen Mietspiegel erstellen?
Eine gesetzliche Pflicht zur Mietspiegel-Erstellung gilt erst ab 50.000 Einwohnern — Rendsburg liegt darunter. Ob ein aktueller kommunaler Mietspiegel vorliegt, erfragen Sie bei der Stadt. Mieterhöhungen können sonst über Vergleichswohnungen, Gutachten oder einen Mietspiegel der Umgebung begründet werden.
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn?
- Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein in Rendsburg?
- Wie lange gilt der WBS in SH?
Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Haushalt die Einkommensgrenzen einhält. Antrag bei der Stadt Rendsburg, Bürger- und Sozialbüro (Am Gymnasium 4). Der Schein gilt zwei Jahre landesweit in Schleswig-Holstein.
Quelle: Stadt Rendsburg; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Rendsburg; WBS-Merkblatt
- Darf die Grundsteuer über die Nebenkosten umgelegt werden?
- Zahle ich als Mieter die Grundsteuer B mit?
- Welcher Hebesatz gilt in Rendsburg?
Die Grundsteuer dürfen Vermieter über die Betriebskosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt sie beim Eigentümer. Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) liegt der Hebesatz B 2026 bei 638 % (wertabhängiges Bundesmodell).
- Was kosten Kita-Beiträge für Mieter-Familien?
- Kann ich Kita-Gebühren ermäßigen lassen?
Städtische Regelgebühren hängen vom Alter und von der Betreuungszeit ab (z. B. ab drei Jahren 8 Std./Tag: 226,40 €/Monat). Bei geringem Einkommen oder Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag können Beiträge auf Antrag ganz oder teilweise entfallen. Antrag beim Fachdienst der Stadt.
Quelle: Stadt Rendsburg; Kita-GebührenQuelle: Stadt Rendsburg; Kita-Ermäßigung
- Lohnt sich Wohnen in Rendsburg trotz Pendeln nach Kiel?
- Wie komme ich mit dem Zug nach Kiel?
Viele Haushalte wohnen in Rendsburg und arbeiten in Kiel. Die RB 75 und weitere Züge im NAH.SH-Netz verbinden beide Städte stündlich; Unterwegshalte erschließen die Region. Ob sich das für Sie lohnt, hängt von Fahrzeit, Ticket (z. B. Deutschlandticket) und Arbeitsort ab.
- Betrifft mich die Wärmeplanung als Mieter?
- Muss ich in Rendsburg an Fernwärme?
Die Wärme-Kälte-Planung (fertig Ende 2024) verpflichtet Mieter nicht zum Anschluss. Sie zeigt, wo Netze oder dezentrale Lösungen im Vordergrund stehen können — relevant, wenn Vermieter die Heizung wechseln oder Modernisierungen ankündigen. Anschlusszwang folgt aus dem Plan allein nicht.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden