Immobilien zum Mieten in Rendsburg

0 Immobilien werden in Rendsburg zum Mieten angeboten.

Wählen Sie genauer aus: Was suchen Sie genau?

Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Keine Immobilien gefunden

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Rendsburg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

Das Wichtigste zum Mieten in Rendsburg

Rendsburg steht nicht unter der Mietpreisbremse — Schleswig-Holstein hat keine entsprechende Landesverordnung. Neuvertragsmieten dürfen deshalb ohne die bundesweite 10-Prozent-Obergrenze über der Vergleichsmiete vereinbart werden. Wer kauft, zahlt landesweit 6,5 % Grunderwerbsteuer.

Quelle: Deutscher Mieterbund; MietpreisbremseQuelle: Land Schleswig-Holstein; Grunderwerbsteuer

Wie stark dürfen Bestandsmieten steigen?

In laufenden Verträgen gilt die gesetzliche Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze der Kappungsgrenzenverordnung SH (seit 1. Mai 2024) betrifft 62 andere Gemeinden — Rendsburg gehört nicht dazu.

Quelle: Land Schleswig-Holstein; KappungsgrenzeQuelle: Mieterbund SH; KappVO-Liste

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für gebundenen Sozialwohnraum brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Haushaltseinkommen die Grenzen einhält. Antrag bei der Stadt Rendsburg (Bürger- und Sozialbüro, Am Gymnasium 4). Der Schein gilt in Schleswig-Holstein zwei Jahre.

Quelle: Stadt Rendsburg; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Rendsburg; WBS-Merkblatt

Was zahlen Mieter-Familien für die Kita?

Städtische Plätze sind beitragspflichtig. Ab drei Jahren kostet die Regelbetreuung zum Beispiel 8 Stunden täglich 226,40 € im Monat; unter drei Jahren 232 €. Auf Antrag gibt es einkommensbezogene Ermäßigung; bei Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag kann der Beitrag ganz entfallen. Mittagessen ist extra.

Quelle: Stadt Rendsburg; Kita-GebührenQuelle: Stadt Rendsburg; Kita-Ermäßigung

Bundesland Schleswig-Holstein:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse: keine Landesverordnung (seit 2019 aufgehoben)
  • Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Kappungsgrenzenverordnung (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: EWKG — Neubau von Wohngebäuden

Zusätzliche Info zum Bundesland Schleswig-Holstein:

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Rendsburg

  • Gilt in Rendsburg die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete frei vereinbart werden?
  • Hat Schleswig-Holstein eine Mietpreisbremse?

Nein. Schleswig-Holstein hat keine Mietpreisbremsenverordnung. In Rendsburg darf die Nettokaltmiete bei Neuabschluss daher ohne die bundesweite Obergrenze „höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete“ vereinbart werden. Ausnahmen und Sonderregeln anderer Länder greifen hier nicht.

Quelle: Deutscher Mieterbund; Mietpreisbremse

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Rendsburg?
  • Um wie viel darf die Bestandsmiete in drei Jahren steigen?
  • Gilt in Rendsburg 15 oder 20 Prozent?

Es gilt die bundesweite Standard-Kappungsgrenze: höchstens 20 % Erhöhung der Nettokaltmiete innerhalb von drei Jahren — und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze der KappVO SH (seit 1. Mai 2024, 62 Gemeinden) gilt in Rendsburg nicht.

Quelle: Land Schleswig-Holstein; KappungsgrenzeQuelle: Mieterbund SH; KappVO-Liste

  • Gibt es in Rendsburg einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Muss Rendsburg einen Mietspiegel erstellen?

Eine gesetzliche Pflicht zur Mietspiegel-Erstellung gilt erst ab 50.000 Einwohnern — Rendsburg liegt darunter. Ob ein aktueller kommunaler Mietspiegel vorliegt, erfragen Sie bei der Stadt. Mieterhöhungen können sonst über Vergleichswohnungen, Gutachten oder einen Mietspiegel der Umgebung begründet werden.

Quelle: Stadt Rendsburg; Mietspiegel Auskunft

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn?
  • Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein in Rendsburg?
  • Wie lange gilt der WBS in SH?

Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Haushalt die Einkommensgrenzen einhält. Antrag bei der Stadt Rendsburg, Bürger- und Sozialbüro (Am Gymnasium 4). Der Schein gilt zwei Jahre landesweit in Schleswig-Holstein.

Quelle: Stadt Rendsburg; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Rendsburg; WBS-Merkblatt

  • Darf die Grundsteuer über die Nebenkosten umgelegt werden?
  • Zahle ich als Mieter die Grundsteuer B mit?
  • Welcher Hebesatz gilt in Rendsburg?

Die Grundsteuer dürfen Vermieter über die Betriebskosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt sie beim Eigentümer. Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) liegt der Hebesatz B 2026 bei 638 % (wertabhängiges Bundesmodell).

Quelle: Stadt Rendsburg; Hebesatz 2026

  • Was kosten Kita-Beiträge für Mieter-Familien?
  • Kann ich Kita-Gebühren ermäßigen lassen?

Städtische Regelgebühren hängen vom Alter und von der Betreuungszeit ab (z. B. ab drei Jahren 8 Std./Tag: 226,40 €/Monat). Bei geringem Einkommen oder Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag können Beiträge auf Antrag ganz oder teilweise entfallen. Antrag beim Fachdienst der Stadt.

Quelle: Stadt Rendsburg; Kita-GebührenQuelle: Stadt Rendsburg; Kita-Ermäßigung

  • Lohnt sich Wohnen in Rendsburg trotz Pendeln nach Kiel?
  • Wie komme ich mit dem Zug nach Kiel?

Viele Haushalte wohnen in Rendsburg und arbeiten in Kiel. Die RB 75 und weitere Züge im NAH.SH-Netz verbinden beide Städte stündlich; Unterwegshalte erschließen die Region. Ob sich das für Sie lohnt, hängt von Fahrzeit, Ticket (z. B. Deutschlandticket) und Arbeitsort ab.

Quelle: NAH.SH; RB 75

  • Betrifft mich die Wärmeplanung als Mieter?
  • Muss ich in Rendsburg an Fernwärme?

Die Wärme-Kälte-Planung (fertig Ende 2024) verpflichtet Mieter nicht zum Anschluss. Sie zeigt, wo Netze oder dezentrale Lösungen im Vordergrund stehen können — relevant, wenn Vermieter die Heizung wechseln oder Modernisierungen ankündigen. Anschlusszwang folgt aus dem Plan allein nicht.

Quelle: Stadt Rendsburg; Wärmeplanung

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

Weitere Immobilienangebote in Rendsburg

Mietangebote in Rendsburg