Immobilien zum Mieten in Erding

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Das Wichtigste zum Mieten in Erding

Seit dem 1. Januar 2026 steht Erding unter der bayerischen Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; Bestandserhöhungen sind auf 15 % in drei Jahren gekappt (MiSchuV bis 31. Dezember 2029). Die Grunderwerbsteuer (3,5 % in Bayern) betrifft Sie als Mieter nicht — wohl aber umlagefähige Nebenkosten wie die Grundsteuer.

Quelle: Gesetze Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz RegelnQuelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer

Wo finden Sie die ortsübliche Vergleichsmiete?

Die Stadt veröffentlicht einen qualifizierten Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum im Stadtgebiet Erding (nicht für andere Gemeinden im Landkreis). Der Mietspiegel 2025 gilt seit dem 1. Dezember 2025; online können Sie die Vergleichsmiete berechnen und das PDF herunterladen.

Quelle: Stadt Erding; MietspiegelQuelle: Mietspiegel-Rechner; Erding 2025

Wie kommen Sie an eine Sozialwohnung?

Für öffentlich geförderten Wohnraum brauchen Sie in der Regel einen Wohnberechtigungsschein (WBS) — den Nachweis, dass Ihr Haushaltseinkommen die gesetzlichen Grenzen einhält. Im Stadtgebiet Erding beantragen Sie Vormerkung bzw. Schein beim städtischen Wohnungswesen; außerhalb der Stadt ist das Landratsamt Erding zuständig. Online geht der Antrag über das BayernPortal.

Quelle: Landkreis Erding; SozialwohnungenQuelle: BayernPortal; WBS Online-Antrag

Warum taucht die Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung auf?

Vermieter dürfen die Grundsteuer umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Bayern das Flächenmodell; die Stadt Erding setzt für die Grundsteuer B den Hebesatz 450 % (Hebesatzsatzung vom 29. November 2024, unverändert auch für 2026).

Quelle: Stadt Erding; Hebesatz BekanntmachungQuelle: Bayern; Grundsteuer Flächenmodell

Häufige Fragen zum Mieten in Erding

  • Gilt in Erding die Mietpreisbremse?
  • Ist Erding angespannter Wohnungsmarkt?
  • Ab wann gilt die MiSchuV in Erding?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Stadt Erding in der bayerischen Mieterschutzverordnung (MiSchuV) gelistet. Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete in der Regel um höchstens 10 % übersteigen. Die Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2029.

Quelle: Gesetze Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Justiz Bayern; Mietpreisbremse

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Erding?
  • Dürfen Vermieter in Erding 20 Prozent in drei Jahren erhöhen?
  • Wie stark darf die Bestandsmiete steigen?

In den MiSchuV-Gebieten — also auch in Erding — gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete dürfen innerhalb von drei Jahren höchstens 15 % betragen (statt der allgemeinen 20 %). Maßgeblich bleiben die Voraussetzungen des BGB und Ihr Mietvertrag.

Quelle: Justiz Bayern; KappungsgrenzeQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Text

  • Gibt es in Erding einen amtlichen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
  • Ist der Mietspiegel Erding qualifiziert?
  • Gilt der Mietspiegel auch im Landkreis?

Ja, die Stadt Erding veröffentlicht einen qualifizierten Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum im Stadtgebiet (Wohnflächen typischerweise 30–150 m²). Der Mietspiegel 2025 wurde am 28. Oktober 2025 anerkannt und gilt seit dem 1. Dezember 2025. Er gilt nicht für andere Gemeinden im Landkreis Erding.

Quelle: Stadt Erding; MietspiegelQuelle: Stadt Erding; Mietspiegel PDF

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Erding?
  • Wo ist das Wohnungsamt für Sozialwohnungen?
  • Kann ich den Wohnberechtigungsschein online beantragen?

Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie in der Regel einen Wohnberechtigungsschein (WBS) bzw. eine Benennung. Im Stadtgebiet Erding ist das städtische Wohnungswesen Ansprechpartner; außerhalb der Stadt das Landratsamt Erding (Infopoint Alois-Schießl-Platz 6). Online ist der Antrag über das BayernPortal möglich.

Quelle: Landkreis Erding; SozialwohnungenQuelle: BayernPortal; WBS Antrag

  • Ist die Grundsteuer in Erding umlagefähig?
  • Welcher Hebesatz gilt für die Grundsteuer B?
  • Was ändert die Reform ab 2025 für Mieter?

Die Grundsteuer darf über die Nebenkosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Nach der Reform (ab 2025) gilt in Bayern das Flächenmodell; Erding setzt den Hebesatz der Grundsteuer B auf 450 % (auch für 2026). Die Höhe Ihrer Abrechnung folgt dem Jahresbetrag im Bescheid — nicht allein dem Prozentwert.

Quelle: Stadt Erding; Hebesatz BekanntmachungQuelle: Bayern; Grundsteuer Flächenmodell

  • Was kostet die Kita für Mieter-Familien in Erding?
  • Gibt es Beitragsfreiheit im Kindergarten?

Träger setzen die Beiträge; eine landesweite Beitragsfreiheit gibt es nicht. Der Freistaat reduziert Kindergartenbeiträge um 100 € monatlich ab dem September des Jahres, in dem das Kind drei wird, bis zur Einschulung — ohne Elternantrag. Verpflegung und Krippe bleiben gesondert.

Quelle: StMAS Bayern; Kita-Beitragszuschuss

  • Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach München?
  • Reicht die S2 für den Arbeitsweg?

Die S2 im MVV verbindet Erding mit München; Bus und RufTaxi erschließen Stadtteile. Für den Arbeitsweg zählen Takt und Umstiege — aktuelle Verbindungen liefert die MVV-Fahrplanauskunft.

Quelle: Landkreis Erding; ÖPNVQuelle: MVV; Fahrplanauskunft

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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