1 Raum Wohnung mit Wohnberechtigungsschein
−♡Wohnung zu Mieten in Erfurt
Grunddaten
Zimmer: 1
Wohnfläche: 40.02 m²
Nebenkosten: 80,04 €
Lage: 99084 Erfurt
Beschreibung
Die großzügige Wohnung ist mit einem hellen Laminat ausgestattet.
Der Waschmaschinenanschluss befindet sich in der Küche.
Das innenliegende Badezimmer mit Dusche ist barrierefrei.
Die Wohnung ist aktuell noch vermietet.
Besichtigungstermine müssen daher mit der aktuellen Mieterin abgestimmt werden.
Ausstattung
Laminat
Keller
Barrierefrei
Sonstiges
Warum einen Wohnberechtigungsschein?
Vermieter, die zu vermietende Wohnungen mit Hilfe eines öffentlichen Darlehens errichtet haben, dürfen diese Wohnungen nur zu einem bestimmten Preis je qm Wohnfläche und nur an einen bestimmtenPersonenkreis vermieten. Die Zugehörigkeit zu diesem Personenkreis muss über den Wohnberechtigungsschein nachgewiesen werden.
Wer ist für die Ausstellung zuständig?
Der Wohnberechtigungsschein wird nur auf Antrag des Wohnungssuchenden von der zuständigen Stelle für die Dauer eines Jahres erteilt. In der Regel ist die Gemeinde, in welcher der Wohnungssuchende zuletzt gemeldet ist, zuständig. Maßgebend sind die Verhältnisse im
Zeitpunkt der Antragstellung.
Der "allgemeine Wohnberechtigungsschein" ist bundesweit gültig. Bei Wohnungen im sogenannten 3. Förderweg ist nur die Verbandsgemeindeverwaltung, in der sich die Wohnung befindet, zuständig. In diesem Fall wird ein sogenannter "spezieller Wohnberechtigungsschein" ausgestellt, der nur für diese eine Wohnung gilt.
Wer kann einen Wohnberechtigungsschein erhalten ?
Wohnungssuchender ist, wer sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet aufhält und rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, für sich und seine Haushaltsangehörigen auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehung zu begründen und dabei einen selbständigen Haushalt zu begründen. Wohnungssuchende müssen grundsätzlich volljährig sein, bei Minderjährigen kann nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ein Wohnsitz begründet werden.
Als Wohnungssuchende gelten auch Ausländer, die sich nicht nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten dürfen und eine Aufenthaltserlaubnis besitzen. Diese Aufenthaltserlaubnis muss für mindestens 2 Jahre gestattet sein. Asylbewerber haben keinen rechtlichen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein.
Welche Voraussetzungen muss der Antragsteller erfüllen?
In Abhängigkeit von der Anzahl der Haushaltsangehörigen muss der Antragsteller nachweisen, dass eine bestimmte Einkommensgrenze eingehalten wird. Die Ermittlung des maßgeblichen Einkommens gestaltet sich grundsätzlich wie folgt:
Aus dem Gesamtjahresbrutto ergibt sich nach Abzug der:
1.Werbungskostenpauschale neu: 1.000,00 €
2.10 % Abzug jeweils für Steuern, falls entrichtet
Sozialversicherung, falls entrichtet
Krankenversicherung, falls entrichtet
3.verschiedene Freibeträge (z.B. Schwerbehinderte, junge Ehepaare)
ein maßgebliches Einkommen, welches dann mit der Einkommensgrenze verglichen wird.
Der Antragsteller hat daher sämtliche Einkünfte für den Zeitraum eines Jahres nachzuweisen. Anmerkung: Bei im 3. Förderweg geförderten Wohnungen kann die Einkommensgrenze um den Betrag überschritten werden, der im Bewilligungsbescheid genannt ist, bitte informieren Sie sich daher beim Verfügungsberechtigten der Wohnung, d.h. dem Vermieter oder Verwalter!
Die Einkommensgrenzen betragen nach dem Wohnraumförderungsgesetz:
für 1 Person 12.000,00 €
2 Personen 18.000,00 €
3 Personen 22.100,00 €
für jede weitere Person 4.100,00 €
(Gegebenenfalls sind auf Nachweis verschiedene Frei- und Abzugsbeträge anzurechnen.)
Welche Wohnfläche steht dem Antragsteller zu?
Im Grundsatz kann pro Person ein Wohnraum zuzüglich Küche / Bad gewährt werden (bis 50 qm Wohnfläche). Für jede weitere Person erhöht sich die Wohnfläche um 15 qm. (Ausnahme 3. Förderweg, hier können auch größere Wohnflächen gewährt werden.) Weitere Ausnahmen im Einzelfall sind möglich.
Grundsätzlich gelten folgende Höchstwohnflächen beim allg. WBS:
1 Person 50 qm
2 Personen 60 qm
3 Personen 80 qm
4 Personen 90 qm
5 Personen 105 qm
Lagebeschreibung
Die Brühlervorstadt ist eine der historischen Vorstädte Erfurts und zugleich einer der Stadtteile der thüringischen Landeshauptstadt.
Sie umfasst im Osten einen kleinen Teil der Altstadt sowie im Westen die vor dem ehemaligen Brühlertor gelegenen Gebiete. Anders als die meisten Stadtteile Erfurts ist die Brühlervorstadt, besonders im westlichen Teil, von aufgelockerter Bebauung geprägt, vor allem von Einfamilien-, Reihen- und Doppelhäusern sowie von kleineren Mietshäusern. Daneben treten großbürgerliche Villenviertel an der Gera um die Alfred-Hess-Straße, außerdem im Königsviertel und den altstädtischen Teilen auch Straßen mit den typischen großen Mietshäusern. Heute ist die Brühlervorstadt nach Immobilienpreisen der teuerste Stadtteil Erfurts und auch in der öffentlichen Wahrnehmung gilt besonders der südliche Teil als bürgerlich-vornehmes Viertel.
Neben der Altstadt und der Löbervorstadt nimmt die Brühlervorstadt auch zahlreiche Funktionen für die ganze Stadt und Region wahr. So befinden sich hier wichtige Institutionen wie das Theater, die Landesbank, der Egapark, das Deutsche Gartenbaumuseum auf der Zitadelle Cyriaksburg und der Hauptfriedhof.
Quelle : Wikipedia
Energetische Daten aus dem Energieausweis
- Gashheizung
- Art des Energieausweis:
- Warmwasser enthalten:
- Baujahr laut Ausweis:
- Ausweis gültig bis:
- Energieeffizienzklasse: A+*
- Ausgestellt:
Angaben zum Zustand
Details zu den Preisen
- Heizkosten sind in den Nebenkosten enthalten
- Kaltmiete: 260,13€
- Kaution: 520,26€
- Mietpreis pro m²: 6,50€
- Nebenkosten: 80,04€
- Warmmiete: 340,17€
- Währung: €