Immobilien zum Kaufen in Föritztal
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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Föritztal – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Kaufen in Föritztal
Ein Hauskauf hier ist ein Kauf in einem der 19 Ortsteile, nicht in einer Innenstadt mit eigenem Grundbuchamt. Das Grundbuch für Grundstücke in der Gemeinde führt das Amtsgericht Sonneberg, Untere Marktstraße 2, 96515 Sonneberg, Telefon 03675 822-0. Ein Auszug setzt berechtigtes Interesse voraus; Eigentümer und eingetragene Rechteinhaber haben es in der Regel. Das Gericht ist über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach erreichbar, Grundbuchsachen laufen aber nicht über den allgemeinen elektronischen Rechtsverkehr. Bauanträge und das gemeindliche Einvernehmen liegen beim Bauamt der Gemeinde in Neuhaus-Schierschnitz.
Quelle: Thüringer Gerichte; Amtsgericht Sonneberg
Quelle: Gemeinde Föritztal; Bauamt Kontakt
Hebesatz der Gemeinde nach der Reform 2025
Thüringen berechnet die Grundsteuer nach dem Bundesmodell. Was auf dem Bescheid steht, hängt vom Messbetrag und vom Hebesatz der Gemeinde ab. Laut Thüringer Landesamt für Statistik gelten für das Datenjahr 2025 in dieser Gemeinde 300 Prozent Grundsteuer A, 389 Prozent Grundsteuer B und 395 Prozent Gewerbesteuer. Die Haushaltssatzung 2026 verweist für die Realsteuern auf die Hebesatzsatzung vom 11. Dezember 2024; die Sätze sind damit nicht neu aufgerissen. Eine Grundsteuer C für baureife unbebaute Grundstücke erhebt die Gemeinde nicht. Der Hebesatz ist der kommunale Faktor auf den Messbetrag, nicht ein Prozent vom Kaufpreis. Wer kauft, rechnet mit dem Bescheid des Finanzamts und dem Satz der Gemeinde, nicht mit einem Landesdurchschnitt. Beim Kauf fällt zusätzlich Grunderwerbsteuer von 5,0 Prozent an.
Quelle: Gemeinde Föritztal; Hebesatzsatzung
Quelle: Finanzministerium Thüringen; Grundsteuer
Quelle: Finanzministerium Thüringen; Grunderwerbsteuer
Föritz, Steinach und Tettau: Wasserlage vor dem Kauf prüfen
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde sind Vorranggebiete Hochwasserschutz festgehalten; Vorbehaltsgebiete liegen an der Tettau sowie an Steinach und Föritz. Die Föritz durchquert Gemarkungen der Ortsteile und mündet auf bayerischer Seite in die Steinach. Wer an der B 89, am Flusslauf oder in tiefer Lage kauft, prüft vor der notariellen Beurkundung die Hochwassergefahren- und Risikokarten des Landes (HQ 20, HQ 100, HQ extrem) und fragt die Untere Wasserbehörde im Landratsamt Sonneberg, ob ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet das Flurstück trifft. Die Karten der Hochwassernachrichtenzentrale Thüringen zeigen Ausdehnung und Wassertiefe; sie ersetzen nicht die verbindliche Feststellung nach Wasserhaushaltsgesetz. Starkregen ohne Flussbezug kann jedes Grundstück treffen, das tiefer liegt als das Umland.
Quelle: Gemeinde Föritztal; Flächennutzungsplan Hochwasser
Quelle: HNZ Thüringen; Hochwassergefahrenkarten
Zuschuss im Unterland, Wärmeplan noch in der Frist
Heubisch, Mogger, Mupperg und Oerlsdorf sind als Dorfregion „Unterland“ Förderschwerpunkt der Dorfentwicklung 2026 bis 2030. Private Eigentümer können Zuschüsse des Landes für Dach, Fassade, Fenster, Türen oder Hofgestaltung beantragen, wenn sich die Maßnahme ins Dorfbild fügt; laut Infoblatt der Gemeinde bis zu 35 Prozent der förderfähigen Firmenleistungen, höchstens 30.000 Euro pro Objekt, in der Regel erst ab 7.500 Euro Investition. Eigenleistung und Materialkauf zählen nicht. Personenidentnummer beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Beratung über den Dorfentwicklungsberater der Gemeinde. In den übrigen Ortsteilen gilt dieses Programm nicht. Straßenausbaubeiträge der Vorgängergemeinden Föritz, Judenbach und Neuhaus-Schierschnitz sind aufgehoben. Einen beschlossenen Wärmeplan hat die Gemeinde noch nicht veröffentlicht; als Kommune unter 100.000 Einwohnern muss sie ihn bis 30. Juni 2028 erstellen. Der Plan ist Orientierung, kein Anschlusszwang.
Quelle: Gemeinde Föritztal; Dorfentwicklung Unterland
Quelle: Gemeinde Föritztal; Förderinfoblatt Private
Quelle: ThEGA; Wärmeplanung Frist
Bundesland Thüringen:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 % (seit 1. Januar 2024)
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur bestimmte Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht
Zusätzliche Info zum Bundesland Thüringen:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Finanzministerium Thüringen; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land Thüringen; Mietpreisbremse
- Grundsteuerreform Bundesmodell — Quelle: Finanzministerium Thüringen; Grundsteuer
Häufige Fragen zum Kaufen in Föritztal
- Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
- Wo beantrage ich einen Grundbuchauszug?
Amtsgericht Sonneberg, Untere Marktstraße 2, 96515 Sonneberg, Telefon 03675 822-0. Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Gerichts. Für den Auszug brauchen Sie ein berechtigtes Interesse.
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz?
- Hat die Gemeinde 2026 neue Hebesätze beschlossen?
Laut Landesstatistik 2025: Grundsteuer A 300 Prozent, Grundsteuer B 389 Prozent, Gewerbesteuer 395 Prozent. Die Haushaltssatzung 2026 verweist auf die Hebesatzsatzung vom 11. Dezember 2024. Eine Grundsteuer C erhebt die Gemeinde nicht. Thüringen nutzt das Bundesmodell.
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
In Thüringen 5,0 Prozent seit 1. Januar 2024. Der Satz gilt für den Kauf in dieser Gemeinde wie im übrigen Land.
- Liegt mein Grundstück im Überschwemmungsgebiet?
- Welche Gewässer sind im Flächennutzungsplan genannt?
Der Flächennutzungsplan nennt Vorbehaltsgebiete an der Tettau sowie an Steinach und Föritz, dazu Vorranggebiete Hochwasserschutz. Ob Ihr Flurstück betroffen ist, zeigen die Gefahrenkarten des Landes (HQ 20, HQ 100, HQ extrem) und die Untere Wasserbehörde im Landratsamt Sonneberg. Die Karte ersetzt nicht die verbindliche Feststellung.
- Gibt es schon einen Wärmeplan für Käufer?
- Muss ich mich an ein Wärmenetz anschließen?
Nein, ein beschlossener Wärmeplan der Gemeinde ist noch nicht veröffentlicht. Die Frist läuft bis 30. Juni 2028. Der spätere Plan ist Orientierung für Heizungstausch, kein Anschlusszwang.
- Welche lokale Förderung gibt es für Eigentümer?
- Für welche Ortsteile gilt die Dorfentwicklung Unterland?
Heubisch, Mogger, Mupperg und Oerlsdorf sind Förderschwerpunkt 2026–2030. Private können Zuschüsse für dorfgerechte Sanierung beantragen, laut Infoblatt bis 35 Prozent der Firmenleistungen, höchstens 30.000 Euro, in der Regel ab 7.500 Euro. Personenidentnummer beim TLLLR, Beratung über die Gemeinde. In den anderen Ortsteilen gilt dieses Programm nicht.
- Fallen noch Straßenausbaubeiträge an?
Die Straßenausbaubeitragssatzungen der früheren Gemeinden Föritz, Judenbach und Neuhaus-Schierschnitz sind 2020 aufgehoben. Aktuell steht auf der Satzungsseite der Gemeinde keine neue Beitragssatzung dieser Art.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden