Immobilien zum Mieten in Füssen

0 Immobilien werden in Füssen zum Mieten angeboten.

Wählen Sie genauer aus: Was suchen Sie genau?

Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Keine Immobilien gefunden

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Füssen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

Das Wichtigste zum Mieten in Füssen

Seit dem 1. Januar 2026 steht Füssen auf der Liste der bayerischen Mieterschutzverordnung: Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen; Bestandserhöhungen sind auf 15 % in drei Jahren gekappt (bis 31.12.2029). Die neue Grundsteuer (ab 2025) kann über die Nebenkosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht — Hebesatz B der Stadt: 475 v. H.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Stadt Füssen; Grundsteuer Hebesätze

Wo finde ich den Mietspiegel?

Die Stadt stellt einen qualifizierten Mietspiegel bereit (Erstellung ALP-Institut mit den Mietervereinen Kempten und Kaufbeuren). Er gilt für den freien Wohnungsmarkt und dient u. a. der ortsüblichen Vergleichsmiete sowie als Bemessungsgrundlage der Zweitwohnungsteuer. Download und Ansprechpartner stehen auf der Steueramt-Seite.

Quelle: Stadt Füssen; Mietspiegel

Brauche ich einen Bewohnerparkausweis?

Im bewirtschafteten Bereich ja, wenn Sie ohne privaten Stellplatz parken wollen. Ab 2026 beantragen Sie den Ausweis über die Parkster-App (Kommunaler Ordnungsdienst). Die Jahresgebühr liegt zwischen 10,20 und 30,70 €.

Quelle: Stadt Füssen; Bewohnerparkausweis

Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?

Zuständig ist das Landratsamt Ostallgäu (Soziale Wohnraumförderung). Den Wohnberechtigungsschein bzw. die Benennung für geförderte Mietwohnungen beantragen Sie dort; online geht das über das BayernPortal.

Quelle: BayernPortal; WBS Antrag OstallgäuQuelle: Landratsamt Ostallgäu; Wohnberechtigungsschein

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Mieten in Füssen

  • Gilt in Füssen die Mietpreisbremse?
  • Wie stark darf die Neuvermietungsmiete steigen?
  • Mieterschutzverordnung Füssen seit wann?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Mietpreisbremse: Bei Bestandswohnungen darf die Neuvermietungsmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen (Ausnahmen nach BGB möglich). Die Regelung ist bis 31. Dezember 2029 befristet.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutzverordnung

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Füssen?
  • Darf die Miete um 20 Prozent in drei Jahren steigen?
  • Mieterhöhung Bestand Füssen Limit?

In Füssen gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren höchstens 15 % bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (Modernisierung und Betriebskosten bleiben gesondert). Außerhalb der MiSchuV-Gemeinden wären es 20 %.

Quelle: BayernPortal; Mieterschutz

  • Gibt es in Füssen einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Ist der Mietspiegel qualifiziert?

Ja. Die Stadt veröffentlicht einen qualifizierten Mietspiegel (ALP-Institut mit den Mietervereinen Kempten und Kaufbeuren) für den freien Wohnungsmarkt. Download und Ansprechpartner finden Sie auf der Steueramt-Seite.

Quelle: Stadt Füssen; Mietspiegel

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein für Füssen?
  • Welches Amt stellt den WBS aus?
  • Geht der WBS-Antrag online?

Beim Landratsamt Ostallgäu (Soziale Wohnraumförderung). Den Antrag auf Wohnberechtigungsschein bzw. Benennung können Sie online über das BayernPortal stellen; Formulare und Unterlagenlisten stehen im Bürgerservice Ostallgäu.

Quelle: BayernPortal; WBS Antrag Ostallgäu

  • Was kostet Anwohnerparken in Füssen?
  • Brauche ich einen Bewohnerparkausweis?
  • Parkster-App Bewohnerparken Füssen?

Im bewirtschafteten Bereich brauchen Sie einen Bewohnerparkausweis. Ab 2026 beantragen Sie ihn über die Parkster-App; die Gebühr beträgt 10,20 bis 30,70 € pro Jahr. Fragen klärt der Kommunale Ordnungsdienst.

Quelle: Stadt Füssen; Bewohnerparkausweis

  • Wird die Grundsteuer auf Mieter umgelegt?
  • Hebesatz B Füssen Nebenkosten?
  • Neue Grundsteuer in der Betriebskostenabrechnung?

Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage der Grundsteuer vorsieht. Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt in Füssen Hebesatz B 475 v. H.; die Jahressteuer setzt die Stadt aus dem Messbetrag des Finanzamts und diesem Hebesatz fest.

Quelle: Stadt Füssen; Grundsteuer Hebesätze

  • Was zahlen Familien für Kita und Krippe in Füssen?
  • Elternbeiträge Kindergarten Füssen Höhe?
  • Landeszuschuss 100 Euro anrechnen?

Elternbeiträge sind nach Buchungszeit gestaffelt und nicht beitragsfrei. Der Freistaat rechnet den Kindergarten-Zuschuss von 100 € monatlich an; Träger und Stadt stimmen die Sätze ab — aktuelle Tabellen bei der jeweiligen Kita.

Quelle: AWO Kita Weidach; Kita-Gebühren

  • Wie komme ich ohne Auto im Alltag voran?
  • Welche Buslinien fahren in Füssen?
  • Pendeln Füssen München ÖPNV?

Stadt- und Regionalbusse fahren im allgäumobil-/RVA-Netz; der Bahnhof Füssen bietet Regionalzüge Richtung Buchloe/München und Augsburg. Für den Alltag ohne Stellplatz prüfen Sie zusätzlich Bewohnerparken und Taktlagen am Bahnhof.

Quelle: Deutsche Bahn; Bahnhof FüssenQuelle: Bayerische Regiobahn; Verbindungen

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 06.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

Weitere Immobilienangebote in Füssen

Mietangebote in Füssen